Im September letzten Jahres begann die neue Amtsperiode des Expertenrats für Klimafragen. Fast symbolhaft dauert sie bis 2030.

Aus dem fünfköpfigen unabhängigen Gremium sind drei Mitglieder ausgeschieden, drei neue kamen hinzu. Ihre Arbeit fällt in eine Zeit, in der Klimapolitik mehr und mehr beiseitegeschoben und das Klimaschutzgesetz als Hindernis für Wohlfahrt und Wirtschaft gesehen wird.

 

In den Chor stimmt der neu besetzte Expertenrat erwartungsgemäß nicht ein. Mehr noch: Der von ihm am Montag vorgelegte Prüfbericht geht mit der Klimapolitik der Bundesregierung so scharf ins Gericht wie keiner zuvor.

Formal dient der Bericht dazu, die regierungsoffiziellen Angaben des Umweltbundesamtes (UBA) zur CO2-Bilanz für 2025 sowie zu den Projektionsdaten für 2026 zu prüfen. Die Projektion ist dabei der politisch entscheidende Teil. Sie soll beschreiben, ob Deutschland seine Klimaziele für die Jahre 2030 bis 2045 einhält.

Im Bericht bestätigt der Expertenrat zwar die CO2-Daten für 2025, stellt zugleich aber ziemlich klar fest, dass Deutschland nach heutigem Stand alle gesetzlichen Klimavorgaben von 2030 bis 2045 reißen wird.

Selbst 2050 wäre Deutschland noch nicht klimaneutral

Dazu gehört zunächst das sogenannte jahresscharfe Ziel für 2030. Es schreibt vor, dass genau im Jahr 2030 die deutschen CO2-Emissionen um 65 Prozent unter denen von 1990 liegen müssen. Laut Expertenrat wird dieses Limit um 29,8 Millionen Tonnen CO2 überschritten – das Ziel also verfehlt. Damit bestätigt der Rat die zuvor getroffene UBA-Prognose.

Ebenfalls nicht erfüllt – und das deutlich – wird laut Expertenrat das Emissionsziel für 2040 von minus 88 Prozent. Statt der festgelegten 150 Millionen Tonnen CO2 werden aus heutiger Sicht 2040 noch rund 253 Millionen Tonnen emittiert – das Limit würde um knapp 70 Prozent überschritten, gibt der Klimarat an.

Dass Klimaneutralität 2045 so nicht zu erreichen ist, versteht sich von selbst. Selbst 2050 wäre Deutschland nach aktuellem Stand noch nicht klimaneutral, betont der Rat.

Am meisten Gewicht im aktuellen Prüfbericht hat die Feststellung des Expertenrats, dass das gesetzliche CO2-Budget für die aktuelle Dekade von 2021 bis 2030 verfehlt wird – und zwar um 60 bis 100 Millionen Tonnen. Das Umweltbundesamt hatte in seiner Projektion dagegen angegeben, Deutschland verfüge hier noch über ein Guthaben von mehreren Millionen Tonnen.

Klimarats-Vorsitzende Barbara Schlomann spielte die Überziehung am Montag bei der Präsentation des Berichts herunter. Zum einen würden die CO2-Emissionen in Deutschland bis 2030 weiter sinken, zum anderen liege die Überziehung im Bereich von einem Prozent des gesamten CO2-Budgets von 2021 bis 2030. Die größeren Probleme bei der CO2-Reduktion sehe sie für die Zeit nach 2030, sagte die Ökonomin.

Behörde unterschätzt Emissionen aus Energie und Gebäuden

Dennoch: Eine derart große und letztgültige Korrektur der UBA-Prognose durch den Expertenrat hat es bis dato nicht gegeben. Vor allem für die Energiewirtschaft und den Gebäudesektor müssten die Annahmen, die den Berechnungen des UBA zugrunde liegen, aktualisiert werden, forderte Schlomann. "Für beide Sektoren gehen wir davon aus, dass die tatsächlichen Emissionen höher ausfallen dürften als ausgewiesen."

Auffahrt zu einer Brücke über einen Fjord, die aber gar nicht existiert.
Wohin führt die Klimapolitik der unionsgeführten Bundesregierung mit ihrer Erdgas-"Brücke"? Der Expertenrat für Klimafragen möchte es nicht so explizit sagen. (Bild: Karoline Bekker/​Shutterstock)

Konkret hat das UBA die Sanierungsrate der Gebäude sowie die Austauschrate von Heizsystemen unter dem noch geltenden "Heizungsgesetz" der Ampelregierung zu hoch eingeschätzt, kritisiert der Klimarat.

Mit dem von der jetzigen Bundesregierung angekündigten neuen "Heizungsgesetz" könnte es hier weitere Mehremissionen geben, befürchten die Expertinnen und Experten. Konkret soll das aber erst untersucht werden, wenn das Gesetz vom Bundestag beschlossen ist.

In der Energiewirtschaft bewertet der Expertenrat die Wirkungen des CO2-Emissionshandels sowie der Stromerzeugung aus Wind- und Solarenergie deutlich skeptischer als das UBA – mit der Folge, dass weniger CO2 eingespart wird.

Sollte der Klimarat im Mai 2027 erneut feststellen, dass das CO2-Budget von 2021 bis 2030 überzogen wird, verlangt das Klimaschutzgesetz zusätzliche Maßnahmen zur CO2-Minderung durch die Bundesregierung – das wird "Nachsteuerung" genannt.

Expertenrat empfiehlt: Klimaschutzprogramm überarbeiten

Das Klimagesetz lässt hier eine rechtliche Hintertür offen. Im Paragrafen 8 heißt es dort sinngemäß: Die Nachsteuerung entfällt, wenn die Bundesregierung in dem Jahr, in dem die erneute Überschreitung des CO2-Budgets festgestellt wurde, oder im vorangegangenen Jahr einen Beschluss gefasst hat, der die Einhaltung des Budgets sichert.

Zu einem solchen Beschluss könnte das neue, im April beschlossene Klimaschutzprogramm 2026 erklärt werden. Diese Tür schlägt der Expertenrat in seinem Bericht aber sogleich zu. Selbst bei vollständiger Umsetzung des Klimaschutzprogramms würde das Gesamtbudget für 2021 bis 2030 nicht eingehalten, erklärte Schlomann am Montag. Zudem habe der Rat Zweifel an dieser vollständigen Umsetzung.

Entsprechend ist das Klimaschutzprogramm in seiner jetzigen Fassung nicht geeignet, die Pflicht zur Nachsteuerung abzuwenden, stellt das Gremium unmissverständlich fest.

Folgerichtig empfiehlt der Klimarat schon jetzt, das Programm zu überarbeiten. Dessen Maßnahmen seien bisher "überwiegend additiv" und ohne erkennbares übergreifendes Gesamtkonzept, bemängelt der Rat.

"Wir empfehlen eine Einbettung der Klimaschutzpolitik in eine kohärente politische Gesamtstrategie, die insbesondere auch soziale Verteilungswirkungen und ökologische Folgen stärker in den Blick nimmt", erklärte Ratsmitglied Julia Pongratz dazu.

Ausbau der Erneuerbaren bleibt vorläufig entscheidend

Entscheidend für das Erreichen der Klimaziele bis 2030 bleibt zunächst die Entwicklung in der Energiewirtschaft und dort der Ausbau der Erneuerbaren, stellt der Prüfbericht klar. Mit Wertungen zu konkreten Gesetzesvorhaben – etwa dem sogenannten Netzpaket, der EEG‑Reform oder dem neuen "Heizungsgesetz" – hielt sich der Rat am Montag zurück, ließ aber durchblicken, dass diese Vorhaben über kurz oder lang Mehremissionen mit sich bringen.

Im Bericht selbst findet sich die Angabe, dass eine – teilweise politisch verursachte – niedrigere Auslastung der erneuerbaren Stromerzeugung bis 2030 zu Mehremissionen von rund 38 Millionen Tonnen CO2 führen kann.

Auch andere energiepolitische Maßnahmen können große "Brocken" plus oder minus bei der CO2-Minderung bedeuten. Wird zum Beispiel der Emissionshandel verwässert, wie verschiedentlich geplant, könnte dies in der Energiewirtschaft und der energieintensiven Industrie Mehremissionen von 30 Millionen Tonnen nach sich ziehen, listet der Bericht auf.

Ein stärkerer Einsatz von Steinkohlekraftwerken aus der Netzreserve für den sogenannten Redispatch bei Netzengpässen könnte ein CO2-Plus von elf Millionen Tonnen bedeuten.

 

Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) betonte anlässlich des Prüfberichts denn auch, dass bei den Reformen der Energiegesetze die Weichen konsequent auf einen schnellen weiteren Ausbau der Erneuerbaren gestellt werden müssten. Schneider: "Neue Stoppschilder darf es nicht geben."

Er nehme die Warnungen des Expertenrats ernst und werde sie gründlich prüfen lassen, so Schneider weiter.

Was bei der Prüfung des Prüfberichts herauskommt und ob davon klimapolitisch etwas zu spüren sein wird – das ist in jeder Hinsicht noch offen.

Lesen Sie dazu unseren Kommentar: Nachsitzen beim Klimaschutz