Erinnern Sie sich an den 15. August 2022? Manch ein Politiker, Wissenschaftler oder Umweltschützer tut das schon. Spätestens an dem Tag vor drei Jahren hätte die damalige Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP dem Bundestag einen Evaluationsbericht vorlegen müssen, wie sich der Kohleausstieg auf die Versorgung mit Energie, auf Preise und Klimaschutz auswirkt.
Die Terminvorgabe findet sich im Paragrafen 54 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes. Der dort verlangte Bericht liegt bis heute nicht vor – eine von mehreren rechtlichen Leerstellen beim Klimaschutz, die teilweise seit Jahren von Bundesregierungen mehr oder weniger ignoriert werden.
Zur ausstehenden Kohle-Evaluation stammt der letzte öffentliche Vorgang aus dem Sommer dieses Jahres. Der Bundestagsabgeordnete Dieter Stier (CDU) fragte, bis wann die Bundesregierung dem Parlament nun den Bericht vorlegen wolle.
Gemäß dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sollten aus dem Kohlebeendigungsgesetz ausstehende Berichte "umgehend vorgelegt werden", antwortete Wirtschaftsstaatssekretär Frank Wetzel dem Unionsabgeordneten Ende Juni. Ein genaues Datum zur Vorlage der Evaluierung stehe noch nicht fest, schränkte Wetzel wieder ein.
Bericht zum Kohleausstieg weiter nicht in Sicht
Gut ein halbes Jahr später liegt der Bericht zum Kohleausstieg noch immer nicht vor. Die Jahre alte Fehlstelle tauchte dafür im November in einem Papier des Expertenrats für Klimafragen auf. Auf 24 Seiten nimmt der Klimarat Stellung zu den Verfassungsbeschwerden zum Klimaschutzgesetz, die in Karlsruhe anhängig sind.
Die ausstehende Evaluation des Kohleausstiegs ist dabei nur eine von insgesamt sieben Rechtspflichten im Klimaschutz auf Bundesebene, die vom Expertenrat als offener gesetzlicher Handlungsbedarf aufgeführt werden, zu finden auf Seite 13 der Stellungnahme.
Fristgerecht ausführen lässt sich nur noch eine dieser sieben Rechtspflichten: die Vorlage des neuen Klimaschutzprogramms. Dazu lässt das Klimagesetz bis Ende März 2026 Zeit. Nach allem, was zu hören ist, will der Bundesumweltminister den Entwurf für das Programm immer noch in diesem Dezember vorlegen.
Eine weitere, vom Expertenrat im November noch als offen gelistete Aufgabe ist zwischenzeitlich erledigt. Das ist die bis zum 15. Juni 2025 vorzulegende Unterrichtung des Bundestags über die Verfehlung der Ziele in der europäischen Lastenteilung, der sogenannten Effort Sharing Regulation.
Europäische Klimapflichten werden deutlich gerissen
Die vom Umweltministerium erstellte Unterrichtung wurde mit Datum 19. Juni 2025 vom Bundestag veröffentlicht. Darin findet sich die bekannte Prognose, dass Deutschland seine EU-Klimapflichten in den Bereichen Verkehr und Gebäude um mehr als 220 Millionen Tonnen CO2 reißen wird. Wenn Deutschland diese Menge nach 2030 mit zugekauften Emissionszertifikaten ausgleichen muss, könnte das einen zweistelligen Milliardenbetrag kosten.
Eine Nachfrage beim Expertenrat ergab: Dass die im Juni erfolgte Effort-Sharing-Unterrichtung in der November-Liste noch als offen gekennzeichnet ist, liegt daran, dass die Liste unverändert aus dem am 15. Mai 2025 vorgelegten Prüfbericht zu den Treibhausgasemissionen übernommen worden war, dort auf Seite 26 zu finden. Es wäre gut gewesen anzumerken, dass die Unterrichtung inzwischen erfolgte, bedauert das Gremium gegenüber Klimareporter°.
Die restlichen vier Vorgaben, allesamt aus dem Klimaschutzgesetz, sind aber tatsächlich von den wechselnden Regierungen noch nicht erledigt. Zwei davon waren bereits 2024 fällig.
Das betrifft im Klimaschutzgesetz zum einen die Überführung der Jahresziele aus Anlage 3 in Jahresemissionsmengen gemäß Paragraf 4, Absatz 4 sowie die Festlegung von Jahreszielen für die Sektoren aus Anlage 1 Nr. 1‑6 für die Jahre 2031 bis 2040 gemäß Paragraf 5 Absatz 8.
Klimaziele nach 2030 schwierig zu kalkulieren
Hinter dem Paragrafen-Wust verbirgt sich ein entscheidender Punkt dafür, wie nach 2030 der Pfad zur Klimaneutralität 2045 in konkrete CO2-Minderungsmengen umgesetzt werden soll – sowohl was die jährlichen Gesamtemissionen Deutschlands betrifft als auch die einzelnen Sektoren Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfall und Landnutzung.
Bis 2030 hat sich Deutschland vorgenommen, die CO2-Emissionen gegenüber 1990 um 65 Prozent zu senken. Die Marke wird, einiges Schönrechnen eingeschlossen, wohl knapp bis weniger knapp erreicht werden.
Aber wie geht dann mit der Reduktion weiter?
Die erwähnte Anlage 3 im Klimaschutzgesetz listet dazu jährliche Minderungsziele auf, beginnend mit minus 67 Prozent 2031 bis zu minus 88 Prozent 2040. In Deutschland werden dabei natürliche CO2-Senken wie Wälder oder Moore nicht angerechnet.
Die Europäische Union hat bekanntlich gerade ein CO2-Reduktionsziel von minus 90 Prozent bis 2040 beschlossen – allerdings ein butterweiches. Die EU rechnet nicht nur großzügig die umstrittenen Effekte natürlicher CO2-Senken ein. In Europa könnte es auch erlaubt werden, bis zu fünf Prozentpunkte der 90 Prozent aus gekauften Emissionsrechten anzurechnen.
Der CO2-Puffer der Energiewirtschaft wird schmelzen
Aus alldem konkrete Emissionsmengen zu bestimmen, die Deutschland jedes Jahr zwischen 2030 und 2040 ausstoßen darf, ist allein schon eine politische Kalkulationsaufgabe ersten Ranges. Das gesamte deutsche CO2-Budget muss dann auch noch, so schreibt es das Klimaschutzgesetz eben weiter vor, in Jahresziele für die sechs Sektoren aufgeteilt werden. Da droht ein richtiges Hauen und Stechen um die CO2-Budgets.
Denn klar ist zum Beispiel: Der CO2-Puffer, den die Energiewirtschaft dank Erneuerbaren-Ausbau derzeit noch liefert, wird nach 2030 dahinschmelzen – unter anderem deswegen, weil die Emissionen aus der Energieerzeugung auch wegen des Kohleausstiegs so gering sein werden, dass keine großen zusätzlichen Einsparungen mehr möglich sind.
Die absehbar riesigen Überziehungen in Verkehr und Gebäuden werden sich dann nicht mehr aus dem CO2-Puffer des Energiesektors ausgleichen lassen. Ergo müssten Verkehr und Gebäude nach 2030 sehr scharfe Sektorziele bekommen. Das versetzt schon jetzt Lobbyisten aller Art in Aufregung.
All diese laut Klimagesetz bereits 2024 fälligen Umrechnungen konkreter Emissionsmengen für die Zeit nach 2030 befinden sich laut einem Ministeriumssprecher derzeit in Ressortabstimmungen. Diese sollen auch "so schnell wie möglich" abgeschlossen werden.
Zwei überfällige Pflicht-Dokumente sind weiter "in Bearbeitung"
Die beiden letzten offenen Rechtspflichten aus dem Klimaschutzgesetz befinden sich, teilt das Umweltministerium mit, "in Bearbeitung" – was immer das konkret bedeuten mag.
In Arbeit sind danach die im Klimagesetz verlangten Jahresziele für technische CO2-Senken für 2035, 2040 und 2045. Gemeint sind damit beispielsweise Verfahren, um CO2 abzuscheiden und unterirdisch zu speichern.
Dazu gehören die bekannte CCS-Technologie, aber auch die direkte Abscheidung des Klimagases aus der Luft, genannt "Direct Air Capture". Als Senken gelten auch Techniken, die CO2 als Rohstoff nutzen oder in langlebigen Produkten festlegen.
Die Ziele für diese technischen Senken werden dabei, gibt das Ministerium die Arbeitsrichtung an, im Rahmen der geplanten "Langfriststrategie Negativemissionen" (LNe) erarbeitet. Diese soll wiederum im kommenden Jahr vorgelegt werden.
Die Vorlage der Langfriststrategie hatte das Umweltministerium schon zweimal noch für 2025 angekündigt, die selbst gesetzten Fristen aber verstreichen lassen.
So betont die Behörde jetzt auch entschuldigend, es gebe keine gesetzliche Frist für die Vorlage der Ziele für technische Senken. Kann also auch heißen: Das kann sich noch hinziehen und hinziehen.
In Bearbeitung ist nach Auskunft des Ministeriums auch die letzte noch offene Rechtspflicht aus dem Klimaschutzgesetz – ein Beschluss über Maßnahmen, um die Bundesverwaltung bis 2030 klimaneutral zu machen.
Für diesen Beschluss habe wegen des Endes der Ampel-Regierung in der letzten Legislatur die Ressortabstimmung nicht mehr abgeschlossen werden können – diese werde "schnellstmöglich" wieder aufgenommen, erklärt das Umweltministerium dazu.
Dass die Ampel die gesetzlich vorgeschriebene Evaluierung des Kohleausstiegs über Jahre nicht hinbekam, verteidigt übrigens der damalige parlamentarische Staatssekretär Michael Kellner nach wie vor.
Für ihn gelte weiterhin, was das zuständige Ministerium für Wirtschaft und Klima in der Vergangenheit als Begründung angeführt habe. Damals seien die gleichen Fachleute im Haus mit der Lösung der schwersten Energiekrise Deutschlands beschäftigt gewesen, die auch den Evaluationsbericht erarbeiten sollten, erklärt Kellner, heute Bundestagsabgeordneter der Grünen.
Die Hausleitung habe damals die Lösung der Energiekrise gegenüber dem Bericht priorisiert, sagt Kellner. Das sei auch aus heutiger Perspektive eine richtige Entscheidung gewesen, ist er sich sicher, da Deutschland gut durch diese Monate gekommen sei. Aus seiner Sicht wäre die heutige Regierung gut beraten, den Bericht nunmehr vorzulegen.
Ein guter Termin dafür wäre übrigens der 15. August 2026. Spätestens an dem Tag verlangt das Kohlebeendigungsgesetz die Vorlage eines weiteren Evaluationsberichts zum Kohleausstieg. Das sind noch gut neun Monate. Wer weiß, wie wir uns später an den Tag im August erinnern.

Wollen Sie etwa meinen dass: " Ist der Ruf erst ruiniert - schlaeft es sich gaenzlich ungeniert" weiter. Dann bringen Sie das deutlich kuerzer zum Ausdruck.