Die Erwartungen waren groß. Als Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Wochenende das Waldbrandgebiet im Hürtgenwald in der Eifel besuchte, fand er ungewöhnlich deutliche Worte.
"Das ist Klimawandel", sagte der CDU-Chef. "Allen Leugnern des Klimawandels will ich sagen: Schauen Sie sich genau an, was hier passiert."
Und zum Auftakt der Kabinettsklausur kündigte er dann am Dienstag an, die Regierung werde daraus "die Schlussfolgerungen ziehen für die nächsten Kabinettssitzungen".
Und nun? Nach dem Ende der Klausur fällt die Bilanz ernüchternd aus. Ein Beschluss zum Hitzeschutz wurde nicht gefasst. Es habe "wichtige Impulse" gegeben, sagte Merz, etwa zu Prävention, Gesundheitsfolgen und wirtschaftliche Konsequenzen.
Die Erfahrungen sollten nun auf einem, wie es heißt, "geordneten Weg in politische Entscheidungen" überführt werden. Das klingt nach Prüfung und Koordinierung – nicht nach der klimapolitischen Zäsur, die nach diesem Hitzesommer angemessen gewesen wäre.
Denn die Lage ist dramatisch genug. Das Robert-Koch-Institut schätzt die Zahl der hitzebedingten Todesfälle bis zum 9. August auf 14.000. Hinzu kommen Waldbrände, verdorrte Äcker und Niedrigwasser in Flüssen, das Schifffahrt, Lieferketten und Industrie belastet.
Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) sprach von "vielen persönlichen Schicksalen" hinter der Zahl der Hitzetoten und davon, dass diese die Bundesregierung zum Handeln verpflichteten.
Problem erkannt, an Konsequenzen mangelt es
Doch zwischen Problembeschreibung und Konsequenz klafft eine Lücke. Am deutlichsten zeigt sich das beim Streit darüber, ob die Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern nun ins Grundgesetz kommt. Die SPD-Ministerinnen und ‑Minister hatten vorgeschlagen, Klimaanpassung und Naturschutz noch in dieser Legislaturperiode in der Verfassung zu verankern.
Das ist sinnvoll: Städte müssen entsiegelt, Bäume gepflanzt, Schulen, Krankenhäuser und Pflegeheime hitzefest gemacht und der Hochwasserschutz ausgebaut werden. Viele Kommunen können solche Daueraufgaben aus eigener Kraft nicht stemmen. Eine Gemeinschaftsaufgabe würde eine verlässlichere gemeinsame Finanzierung ermöglichen.
Bemerkenswert war deshalb, dass Merz und Klingbeil dieses zentrale Streitthema bei ihrem Auftritt zunächst gar nicht ansprachen. Erst auf Nachfrage blieb Klingbeil auffallend vorsichtig. Im Koalitionsvertrag gebe es einen "Prüfauftrag", sagte er. Eine bessere Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Kommunen halte er persönlich für richtig. Nun müsse ein Vorschlag erarbeitet werden.
Den hatte Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) ohnehin schon angekündigt. Der SPD-Aktionsplan selbst hatte sich klar für die Aufnahme der Gemeinschaftsaufgabe ausgesprochen.
Tatsächlich spricht jetzt wenig dafür, dass die Grundgesetzänderung kommt. Der Widerstand in der Union ist groß. Kanzleramtsminister Philipp Amthor hatte schon vor der Klausur erklärt, vor "abstrakten Diskussionen über eine Verfassungsänderung" sollten erst die bestehenden Handlungsmöglichkeiten besser genutzt werden.
Selbst die Klima-Union hält den SPD-Vorstoß für den falschen Weg. Ihr Vorsitzender Thomas Heilmann nannte ihn ein Wahlkampfmanöver: Eine Änderung des Grundgesetzes mache die Städte "kein Grad kühler".
Dimension der Aufgabe unterschätzt
Das greift zu kurz. Natürlich spendet ein neuer Verfassungsartikel noch keinen Schatten auf einem Schulhof. Aber er kann dauerhaft klären, welche Maßnahmen ergriffen werden, deren Nutzen unstrittig ist, für die Kommunen bisher aber oft kein Geld haben. Zudem erfordert Klimaanpassung – siehe Flüsse und Niedrigwasser – auch Projekte, die weit über kommunale und auch Ländergrenzen hinausgehen
Dass ausgerechnet eine Gruppierung wie die Klima-Union, die unter Konservativen für anspruchsvolle Klimapolitik wirbt, so argumentiert, zeigt, wie schwer sich CDU und CSU selbst nach diesem Extremsommer mit strukturellen Konsequenzen tun.
Merz und Klingbeil setzen stattdessen auf vorhandene Mittel. Es mangele "nicht an Programmen und nicht an Geld", sagte der Kanzler. Die Länder erhielten schließlich aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität 100 Milliarden Euro.
Klingbeil wiederum verwies auf die 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für den Klima- und Transformationsfonds. Nun gehe es darum, das Geld "schnell und effizient" einzusetzen.
Dass Förderprogramme übersichtlicher und besser verzahnt werden müssen, ist richtig. Auch mehr Mittel für Waldbrandvorsorge, Feuerwehren und Gesundheitsprävention sind notwendig. Doch die Behauptung, Geld sei im Grunde genug vorhanden, unterschätzt zum einen die Dimension der Aufgabe.
Schulen brauchen Verschattung und Sanierung, Pflegeheime Kühlkonzepte, Krankenhäuser hitzetaugliche Gebäude. Hinzu kommen Schwammstadt-Konzepte, neue Grünflächen, entsiegelte Plätze, Hochwasser- und Starkregenschutz sowie resilientere Wälder. Klimaanpassung ist längst eine zweite große Säule der Klimapolitik neben der Emissionsminderung.
Signal beim Klimafonds verpasst
Zum anderen schleppen die Kommunen einen riesigen Rucksack an Schulden mit sich herum, der jedes Jahr um rund 30 Milliarden Euro wächst. Auch fehlt es ihnen schon für ihre Pflichtaufgaben an Investitionsgeldern. Experten halten deswegen die Verweise auf das Sondervermögen am Ende für einen Tropfen auf den heißen Stein.
Gerade Klingbeil hätte selbst ein konkretes Signal setzen können. Als Finanzminister könnte er darauf verzichten, 2027 rund 2,7 Milliarden Euro Einnahmen aus dem europäischen Emissionshandel, die bislang dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) zugutekommen, wie geplant in den normalen Bundeshaushalt umzuleiten.
Ebenfalls fragwürdig ist, dass ausgerechnet der Klimafonds für die Entlastung beim fossilen Erdgas herangezogen wird: Die Abschaffung der Gasspeicherumlage wird mit Milliarden aus dem KTF finanziert. Wer zusätzliche Klimainvestitionen fordert, sollte den dafür vorgesehenen Fonds nicht zugleich zur Haushaltskonsolidierung und Finanzierung fossiler Entlastungen nutzen.
Positiv bleibt, dass Kanzler Merz die Realität des Klimawandels inzwischen unmissverständlich benennt. Auch sein Hinweis, bei gefährdeten Menschen stärker hinzuschauen, ist berechtigt. Ältere, Alleinlebende und Kinder brauchen bei extremer Hitze besonderen Schutz.
Aber individuelle Vorsorge – die Wasserflasche für Schulkinder, die Nachfrage beim allein lebenden Nachbarn – kann staatliche Vorsorge nur ergänzen. Sie ersetzt weder den Umbau überhitzter Schulen und Pflegeheime noch Stadtgrün, Hitzeaktionspläne und eine verlässliche Finanzierung der Kommunen. Ernsthafte Klimapolitik sieht anders aus.

"Die Abschaffung der Gasspeicherumlage wird mit Milliarden aus dem KTF finanziert."
Die Finanzierung wurde Ende 2025 beendet, der Bundestag hat im November 2025 die Abschaffung der Gasspeicherumlage beschlossen:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw45-de-energiewirtschaftsgesetz-1116750
https://www.bee-ev.de/service/pressemitteilungen/beitrag/bee-abschaffung-der-gasspeicherumlage-bringt-kurzfristige-entlastungen-aber-langfristige-belastungen
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw45-de-energiewirtschaftsgesetz-1116750
Zitat:
"Mit dem Gesetzesbeschluss wird die Gasspeicherumlage abgeschafft. Unternehmen und Privathaushalte sollen ab dem kommenden Jahr weniger für Erdgas zahlen. Konkret geht es um Kosten für die Befüllung der Gasspeicher. Die Bundesregierung will dazu ein sogenanntes Umlagenkonto bis Ende 2025 mit 3,4 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) ausgleichen – einem Sondertopf des Bundes."
In der Drucksache 21/1496 findet sich auf S.2 folgender Passus:
"Für unbedingt erforderliche Maßnahmen des Marktgebietsverantwortlichen ab
dem 1. Januar 2026 wird zudem eine neue Systematik anstelle des Umlageverfahrens eingeführt, die die künftige Finanzierung von Kosten des Marktgebietsverantwortlichen für die Gasspeicherbefüllung durch den Bund sicherstellt. Nach derzeitiger Einschätzung werden Maßnahmen des Marktgebietsverantwortlichen in dem verbleibenden Zeitraum der Geltung der Gasspeichervorschriften bis zum Ablauf des 31. März 2027 nicht notwendig sein."
"Die Kosten des Marktgebietsverantwortlichen werden künftig aus dem Bundeshaushalt übernommen. Für den Bund sind diese Kosten als Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand anzusehen."
https://www.bnw-bundesverband.de/hitzeschutz-ohne-verfassungsaenderung-drei-vorschlaege-fuer-mehr-und-schnelleren-klimaschutz
S. https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1111618 und
https://dserver.bundestag.de/btd/21/006/2100600.pdf (Seite 3363).
https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Artikel/Ministerium/haushalt-2026.html
Die Kosten für die Gasspeicherumlage in Höhe von 3,4 Mrd. EUR sind in 2025 angefallen, werden aber erst in 2026/2027 aus dem KTF bezahlt.
Für die Jahre 2026 und 2027 werden keine neuen Kosten veranschlagt.
https://www.energiezukunft.eu/politik/fossiles-gas-aus-dem-klimafonds-finanzieren