Bundesumweltminister Carsten Schneider hält eine handliche Wärmebildkamera auf ein Modell mit Häusern, Autos, Grünflächen und Menschen.
Am Hitzeaktionstag demonstrierte Umweltminister Schneider die Temperaturmessung mit einer Wärmebildkamera in einem Stadtquartier. Bei angenehmer Temperatur konnte er dazu ein Modell nutzen. (Bild: Christoph Soeder/BMUKN)

Am 11. Juni war bundesweiter Hitzeaktionstag. Früh am Morgen hatte das Bundesumweltministerium in sein Berliner Haus eingeladen, um einen neuen Leitfaden der Weltgesundheitsorganisation WHO für Hitzeaktionspläne zu präsentieren.

In seiner Ansprache wies Hausherr Carsten Schneider (SPD) auf die steigende Gefahr hin: Seit 2018 gebe es immer öfter heißere und trockenere Sommer und immer mehr Tage über 30 Grad, sagte er. Deswegen gelte es erstens, konsequent weiter am Ziel Klimaneutralität zu arbeiten. Zweitens sei vorzusorgen für unvermeidliche Folgen des Klimawandels wie Hitze. 

Dafür wiederum sei es wichtig, so der Minister weiter, dass Bund, Länder und Gemeinden gut zusammenarbeiten. Hitzeschutz sei vor allem eine Aufgabe der Kommunen, aber im Ministerium werde derzeit die "Ausgestaltung eines nationalen Hitzeaktionsplanes" geprüft, gab Schneider bekannt.

Das Vorhaben nationaler Hitzeaktionsplan schaffte es nicht in die Schlagzeilen meinungsbildender Medien. Es war ja gerade keine Hitzewelle.

"Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung" weiter in Prüfung

Als sie da war, ahnte die ARD vom Plan offenbar auch nichts. So fragte Tagesthemen-Moderator Ingo Zamperoni Schneider am 29. Juni zwar insistierend, aber nur ganz allgemein: Was tue der Umweltminister denn so für den Hitzeschutz?

Der wich der Frage mit dem Verweis auf das Klimaanpassungsgesetz aus. Da gebe es klare Verantwortlichkeiten – und für den Hitzeschutz lägen sie bei Ländern und Kommunen, erklärte Schneider.

Er könne gar keine Finanzierung zur Verfügung stellen, weil das per Grundgesetz verboten sei. Das ginge nur über Sondermaßnahmen wie die kommunalen Klimamanager, erläuterte der Minister.

Formal hat Schneider recht. Seit mehreren Jahren setzen sich Wissenschaft und Spitzenverbände deswegen dafür ein, im Grundgesetz eine neue Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung aufzunehmen.

Die Idee ist auch im schwarz-roten Koalitionsvertrag zu finden. Darauf verwies Schneider gegenüber den Tagesthemen auch.

Genau genommen, haben Union und SPD aber nicht beschlossen, Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe einzuführen. Im Koalitionsvertrag steht nur, dass ein "Sonderrahmenplan Naturschutz und Klimaanpassung" eingerichtet und die Einführung einer diesbezüglichen Gemeinschaftsaufgabe geprüft werden solle.

Minister redet über Hitzeschutz als soziale Frage

Die extreme Hitzewelle wäre für Schneider allerdings eine glaubwürdige Gelegenheit gewesen, sein Engagement für die Gemeinschaftsaufgabe und sein am Hitzeaktionstag herausgestelltes soziales Engagement unter Beweis zu stellen.

Der Schutz vor Hitze sei auch eine soziale Frage, hatte der Minister anlässlich der Präsentation des WHO-Leitfadens erklärt. Und wörtlich: "Wer keinen Garten oder Pool hat und in aufgeheizten Wohnungen in zubetonierten Stadtvierteln lebt, kann sich kaum gegen Hitze schützen."

Bei Leuten ohne Pool und Garten ließ sich der Umweltminister in der Hitzewelle dann in offizieller Mission, soweit bekannt, nicht sehen, auch nicht bei einem vom Bund finanzierten Klimamanager.

Ausweislich der vom Umweltministerium verbreiteten presseöffentlichen Ministertermine nahm Schneider von Mitte Juni bis Anfang Juli am "Tag der Industrie" teil, hielt ein Grußwort beim Energiesparmeister-Wettbewerb und ging mit einem Profi-Segler auf Segeltörn.

Innerhalb seiner Sommerreise besuchte Schneider weiter eine Naturscheune, eine Rohstoffverwertung und eine Wasserstoff-Firma, hielt eine Rede auf der Veranstaltung "100 Jahre Lippeverband", nahm am Kick‑off des "Bundeskompetenzzentrums Munitionsbergung aus dem Meer" teil und absolvierte den für Umweltminister unvermeidlichen Pflichtbesuch beim Grünen Band entlang der früheren deutsch-deutschen Grenze.

Modernisierung des Umweltrechts ohne Hitzeaktionsplan

Während der Hitzewelle blieb aber auch Schneiders Haus nicht untätig. So legte das Ministerium am 22. Juni ein 15-seitiges Informationspapier vor mit dem Titel: "Paket zur Stärkung eines modernen, digitalen und wirksamen Umweltschutzes (UmoP)". Kern des Pakets ist ein Umweltschutz-Modernisierungsgesetz (UmoG).

Ziel der insgesamt 25 Maßnahmen sei es, ist zu lesen, Bürokratie abzubauen, Planungen und Genehmigungen umweltrechtlich zu beschleunigen und zu vereinfachen – ohne den Umweltschutz zu schwächen.

Eine dringende Modernisierung des Umweltschutzes wäre ein nationaler Hitzeaktionsplan zweifellos. Dazu ist in dem Papier aber nichts zu finden. Auch weitere Stichworte wie Hitze, Hitzeschutz, Klimaanpassung oder Gemeinschaftsaufgabe fehlen.

Davon abgesehen begrüßen Rechtsexperten nur wenige der 25 Maßnahmen, am meisten noch die angestrebte Once-Only-Datennutzung im Klima- und Energierecht.

Künftig sollen zum Beispiel die für den Emissionshandel relevanten Daten nur einmal erhoben und dann unter den Behörden automatisiert ausgetauscht werden. Berichtspflichten reduzieren sich so und alle Zuständigen können auf dieselben Daten zurückgreifen.

Kritik an Einschränkung der "Jedermann-Beteiligung"

Kritisiert wird dagegen unter anderem die in UmoP und UmoG geplante Einschränkung der sogenannten Jedermann-Beteiligung im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren.

Künftig soll nach dem Willen des Ministeriums nur noch eine sogenannte "betroffene Öffentlichkeit" das Recht haben, in immissionsschutzrechtlichen Verfahren Einwendungen zu erheben.

Auch wenn dazu Vereinigungen zur Förderung des Umweltschutzes, also in der Regel anerkannte Umweltverbände, gehören sollen, verstößt die Abschaffung der Jedermann-Beteiligung nach Ansicht von Cornelia Nicklas gegen die europäische Aarhus-Konvention.

"Die Konvention sieht laut Artikel 6 Absatz 7 für Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung keine Beschränkung auf bestimmte Teile der Öffentlichkeit vor", begründet die Leiterin des Bereichs Recht bei der Deutschen Umwelthilfe ihre Kritik.  

Nicklas lehnt auch die im UmoP-UmoG geplante Änderung bei der Umweltverträglichkeitsprüfung ab. Schneiders Ministerium will hier die Äußerungsfrist im Beteiligungsverfahren von zwei Monaten auf sechs Wochen verkürzen.

Umweltrats-Gutachten als "Gegengewicht" zu Beschleunigungsgesetzen

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU), der die Bundesregierung unabhängig berät, plädiert ebenfalls dafür, Beteiligungsmöglichkeiten zivilgesellschaftlicher Akteure nicht zu schwächen. Die Kooperation zwischen staatlichen und gesellschaftlichen Akteuren könne die Qualität bei der Umsetzung von Umweltrecht verbessern, betont der Umweltrat in seinem neuen Gutachten zur Umsetzung von Umweltrecht.

Dieses legte der Umweltrat am 18. Juni vor – nur vier Tage später kündigte das Umweltministerium mit UmoP und UmoG teilweise direkt entgegenlaufende Vorhaben an.

Das SRU-Gutachten stellt für Cornelia Nicklas ein bedeutsames Gegengewicht zur aktuellen Beschleunigungsgesetzgebung der Koalition dar, mit der umweltrechtliche Standards zielgerichtet abgebaut werden.

Nicklas hat dabei besonders das am 26. Juni vom Bundestag beschlossene Infrastruktur-Zukunftsgesetz im Blick, das Planungs- und Genehmigungsverfahren für Schienen, Straßen, Brücken, Wasserwege und Energieprojekte massiv verkürzen will.

Vor diesem Hintergrund findet sie das UmoP-UmoG-Papier "befremdlich", wie Nicklas gegenüber Klimareporter° betont. "Zu keiner einzigen Beschleunigungsmaßnahme der Regierung, mit der Umweltstandards abgebaut werden oder werden sollen, äußert sich das Umweltministerium darin auch nur im Ansatz kritisch", erklärt die Juristin.

Staatssekretär: Umweltschutz soll gestärkt werden

Nicklas rät dringend dazu, den Empfehlungen des Umweltrats zu folgen. Das SRU-Gutachten lege grundlegende Defizite beim Vollzug geltenden Umweltrechts dar und mache Lösungsvorschläge für einen wirksamen Vollzug.

"Gerade das Umweltministerium sollte sich nicht zum Handlanger der Abschwächung von Umweltschutz- und Beteiligungsstandards machen", betont Cornelia Nicklas. 

Auf Nachfrage will das Umweltministerium zum SRU-Gutachten vorerst nicht Stellung nehmen. Der Respekt vor dem Gremium gebiete es, das Gutachten erst zu kommentieren, wenn Analyse und Vorschläge des SRU sorgfältig im Ministerium ausgewertet wurden.

Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth sieht seinerseits keinen Widerspruch zwischen dem UmoP-UmoG-Papier und dem SRU-Gutachten. In letzterem gehe es um die Frage, so Flasbarth, wo es in Deutschland noch Defizite bei der Durchsetzung von Umweltrecht gebe und wo entsprechend nachzusteuern sei. Sollten sich bei der Auswertung des Gutachtens solche Punkte ergeben, "werden wir diese auch angehen", erklärte der Staatssekretär gegenüber Klimareporter°.

Flasbarth weiter: "Das geht Hand in Hand mit dem, was wir mit dem Umweltschutz-Modernisierungsgesetz und der dazugehörenden Verordnung anstreben. Das Ministerium setzt sich dafür ein, dass der Umweltschutz nicht geschwächt, sondern gestärkt wird."

Daran kann man derzeit, nicht nur was den Hitzeschutz betrifft, berechtigte Zweifel haben.

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