In Deutschland läuft eine Verfassungsklage, die potenziell alle 83 Millionen Einwohner im Lande angeht – und im Grunde auch Menschen jenseits der Grenzen.

Geklagt haben mehr als 54.000 Einzelpersonen sowie mehrere große Verbände mit jeweils Hunderttausenden Mitgliedern oder Zehntausenden Förderern.

Bei Gericht reichten sie vier Beschwerden ein. Drei davon richten sich dagegen, dass die Bundesregierung das Klimaschutzgesetz im Jahr 2024 abschwächte, obwohl die Klimakrise weiter eskalierte und nicht sicher ist, ob das gesetzliche Klimaziel für 2030 erreicht wird. Die für 2045 im Gesetz vorgeschriebene Klimaneutralität wird nach heutigem Stand weit verfehlt.

Die vierte Klage – von zwei Verbänden sowie fünf besonders betroffenen Personen eingereicht – zielt auf den besonders unzureichenden Klimaschutz im Verkehr. Die hier klimapolitische eigentlich nötige "Vollbremsung" würde sozial benachteiligte Gruppen oder auf dem Land lebende Menschen besonders benachteiligen, argumentieren die Kläger.

Volle Transparenz nur aufseiten von Klägern und Forschern

Die umfangreichen Klageschriften sind allesamt veröffentlicht, einschließlich der die Kläger vertretenden Anwältinnen und Anwälte. Auch treten klagende Personen unter ihren Namen auf.

Wer will, kann sich also über Klagen, Kläger und ihre Argumente informieren und eine eigene Meinung dazu finden. Das sorgt für volle Transparenz – gerade bei einem Thema, das Millionen betrifft, bei dem jedoch in letzter Zeit von einer Spaltung der Gesellschaft geredet oder diese herbeigeredet wird.

Das Bild zeigt den Schriftzug
Das Karlsruher Verfassungsgericht muss wieder einmal über die Klimapolitik der Bundesrepublik entscheiden. (Bild: Nicola Quarz/Mehr Demokratie/Flickr)

Angesichts der offensichtlichen Brisanz forderte das Verfassungsgericht zusätzlich wissenschaftliche Gremien auf, die Lage des Klimaschutzes in Deutschland und die Wirkungen des Klimagesetzes zu bewerten.

Drei Stellungnahmen liegen vor, selbstverständlich öffentlich einsehbar – vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) sowie von zwei Beratungsgremien der Bundesregierung selbst, dem Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) sowie dem Expertenrat für Klimafragen.

Der SRU und das PIK weisen darauf hin, dass das CO2-Budget für das Pariser 1,5-Grad-Ziel, das Deutschland global im fairen Sinne zusteht, bereits aufgebraucht ist. Die Forscher kritisieren die Schwächung des Klimaschutzgesetzes ausdrücklich.

Verfassungs-Urteil von 2021 baut auf Budget-Ansatz 

Gerade auf den Budget-Ansatz des SRU hatten sich die Karlsruher Verfassungsrichter in ihrem wegweisenden Klimabeschluss von 2021 bezogen und eine Verschärfung des 2019 beschlossenen Klimaschutzgesetzes verlangt.

Die Experten des Klimarats bleiben in ihrer Stellungnahme eher zurückhaltend mit Wertungen, bescheinigen den Klägern aber schwarz auf weiß, dass ihre Prognosen in den Klageschriften zutreffend wiedergegeben wurden – quasi also nichts dramatisiert oder übertrieben wurde. 

Dass Deutschland die Klimavorgaben in den Bereichen Verkehr und auch Gebäude deutlich verfehlen wird, bestätigt der Klimarat ebenfalls. Wer will, kann das alles selbst nachlesen. Die drei Stellungnahmen sind öffentlich zugänglich. Volle Transparenz auch hier.

Ganz anders zeigt sich die Lage auf der anderen Seite. Die von der Bundesregierung oder in ihrem Auftrag – so eindeutig ist das bislang nicht – beim Verfassungsgericht eingereichten Stellungnahmen sind allesamt bisher nicht öffentlich zugänglich.

Bekannt ist: In Karlsruhe gingen zur Klimaklage von der Bundesregierung drei Unterlagen ein, eine Erwiderung zu der Dreier-Klage sowie den 54.000 Einzelklägern, ergänzt hier um ein spezielles Rechtsgutachten. Ein Extra-Gutachten reichte die Regierung noch ein gegen die Klage wegen der Verfehlung der Klimaziele vor allem im Verkehr.

Was in den Rechtsgutachten der Regierung steht, ist mehr oder weniger nur bekannt, weil Medien daraus zitieren. Das tat auch Klimareporter°.

Verfasser der Regierungs-Gutachten nicht bekannt 

Wer im Besitz der regierungsoffiziellen Unterlagen ist, darf diese aber nicht veröffentlichen. Daran haben sich bislang, soweit bekannt, auch alle gehalten, Medien eingeschlossen.

Offenbar will niemand das mit einer Veröffentlichung einhergehende rechtliche Risiko eingehen oder kann sich dieses Risiko nicht leisten. Letzteres trifft jedenfalls auf Klimareporter° als selbstverwaltetes und gemeinnütziges Portal zu.

Welche Rechtsexperten die Gutachten der Bundesregierung verfassten, ist allerdings auch denen nicht bekannt, die im Besitz der Unterlagen sind. Die entsprechenden Namen sind geschwärzt.

Eine fast würfelförmige schwarze Kiste aus relativ neuem Sperrholz steht auf einer schwarzen Unterlage, es ist kaum etwas zu sehen.
Klimapolitik als Black Box – nach "Verantwortung für Deutschland" sieht das nicht unbedingt aus. (Bild: Ulybka Ulybina/​Unsplash)

Dass solche Unterlagen unter Verschluss gehalten und teilweise geschwärzt werden, gehört zum üblichen Vorgehen des Verfassungsgerichts. "Eine Veröffentlichung von in Verfahren abgegebenen Stellungnahmen durch das Bundesverfassungsgericht erfolgt nicht", erklärt ein Sprecher des Gerichts auf Nachfrage. Auch würden personenbezogene Daten aus Gründen des Datenschutzes bei Übersendung von Stellungnahmen grundsätzlich anonymisiert.

Wer sind die, deren Namen nicht genannt werden? Tatsächlich sind die personenbezogenen Daten in den Regierungs-Gutachten geschwärzt, auf den Seiten des Hauptgutachtens prangt aber das Logo einer großen Anwaltskanzlei: "BBG und Partner – Rechtsanwälte".

Die Kanzlei selbst möchte auf Nachfrage nicht einmal ausdrücklich bestätigen, dass die Stellungnahmen von ihr erstellt wurden. Man bitte um Verständnis, dass man sich nicht äußern könne, heißt es auf Nachfrage.

Als Rechtsanwaltskanzlei unterliege man dem anwaltlichen Mandatsgeheimnis. Stellungnahmen zu konkreten Mandaten seien ausgeschlossen, wird weiter betont – und geraten, sich doch an die Pressestelle des Bundesumweltministeriums zu wenden.

Umweltministerium bemüht sich um Entschwärzung

Warum sich die mutmaßlichen Ersteller nicht zu Auftraggeber und Werk bekennen wollen, lässt Raum für Spekulationen. Stehen in den Unterlagen Auffassungen, mit denen die Gutachter vielleicht nicht mitgehen? Dass die jetzige Bundesregierung Klimaschutz als ziemlich nachrangig ansieht, ist ja inzwischen keine Neuigkeit mehr.

Dass die Klageerwiderungen als Verschlusssache gelten und der Kampf um demokratische Transparenz sich langsam zu einer politischen Farce entwickelt, hat sich inzwischen zumindest im Bundesumweltministerium herumgesprochen.

Bisher sei eine Veröffentlichung der Gutachten ohne Schwärzungen nicht möglich, teilt dazu ein Sprecher des Ministeriums auf Nachfrage mit. Man bemühe sich derzeit aber, eine Entschwärzung bei den Gutachternamen zu erhalten, und habe diese angefragt.

Ob mit der Entschwärzung die Gutachten dann auch öffentlich zugänglich gemacht werden – diese letzte Frage muss vorerst offen bleiben.

 

Die Kläger arbeiten derzeit übrigens schon an einer Erwiderung zu den Gutachten der Bundesregierung. Das werde sehr rasch geschehen, erklärte Rechtsanwältin Roda Verheyen kürzlich bei einem Medientermin.

Verheyen kritisierte dabei unter anderem, dass das Klimaurteil des Verfassungsgerichts von 2021 in den Stellungnahmen der Bundesregierung nicht viel gelte. Auch werde dort in Abrede gestellt, dass es ein nationales CO2-Budget für Deutschland gibt – obwohl dies nicht nur die Klimaberater der Bundesregierung, wie erwähnt, deutlich anders sehen.

Es wird Zeit, dass alle, denen Klimaschutz am Herzen liegt, dies schwarz auf weiß selbst lesen können.