Mindestens siebenmal kam in einer Bundestags-Debatte am letzten Donnerstag eine Zahl des Robert-Koch-Instituts zur Sprache: Im Sommer 2026 hat es in Deutschland um die 16.000 zusätzliche hitzebedingte Todesfälle gegeben.

Allein Abgeordnete aus demokratischen Fraktionen bezogen sich auf die erschreckende Zahl. Anlass für die Debatte waren Anträge der Grünen und der Linken, im Grundgesetz eine Gemeinschaftsaufgabe "Klimaanpassung und Naturschutz" beziehungsweise "Klimaanpassung und Hitzeschutz" zu verankern.

Den Vorschlag offen ablehnen – das konnten die Union und SPD nicht, nicht nur der Hitzetoten wegen. Schließlich steht in ihrem Koalitionsvertrag ein Prüfauftrag für eine neue Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Naturschutz – ganz, wie die Grünen es listigerweise beantragten.

 

Mit dem Vorschlag stehen die beiden Oppositionsfraktionen keineswegs allein da. Für eine Änderung des Grundgesetzes spricht sich die Konferenz der Umweltminister von Bund und Ländern ebenso aus wie die der Bauminister, auch kommunale Vereinigungen sind dafür, Wissenschaftler:innen und die Umwelt- und Klimabewegung sowieso.

Während SPD-Redner:innen offen mit dem Grünen-Antrag sympathisierten, zeigte sich die CDU schwankend – von offener Ablehnung bis hin zum Zugeständnis, eine Gemeinschaftsaufgabe könne ein Baustein für Klimaanpassung sein.

Am Ende aber lehnte nicht nur die Union, sondern auch die SPD den Antrag der Grünen in namentlicher Abstimmung geschlossen ab. Der Antrag der Linken wanderte in den Ausschuss und wird irgendwann im Papierkorb landen.

Selbstredend hatten die Regierungsfraktionen nichts Eigenes zur Klimaanpassung vorgelegt. Auf Bundesebene gibt es damit weiter keine echte politische Reaktion auf die tödliche Hitze.

Faire Klimapolitik erhält größere Zustimmung 

Dass nach jeder Hitzewelle die Politik gleich wieder zum Alltagsgeschäft übergeht, hält auch die renommierte Umweltjuristin Sabine Schlacke von der Uni Greifswald für fatal. "In Städten und auch im ländlichen Raum benötigen wir eine stärkere Finanzierung von Hitzeschutzmaßnahmen wie Begrünung öffentlicher Räume, Auffangsysteme für Wasser – Stichwort Schwammstadt – sowie die Wiedervernässung degradierter Moorböden im Außenbereich", betont Schlacke, langjähriges Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat der Bundesregierung für Globale Umweltveränderungen (WBGU).

Schlacke ist Mitautorin eines neuen Gutachtens, das der WBGU jetzt unter dem Titel "Gesellschaftlicher Zusammenhalt stärkt Sicherheit" just am Tag der Bundestagsdebatte über die Gemeinschaftsaufgabe vorlegte. Die Arbeit ist Teil eines mehrteiligen Projekts, mit dem der WBGU erforscht, wie in einer von Krisen und Umbrüchen geprägten Weltlage neue Sicherheit zu gewinnen ist.

Auswirkungen von Umweltveränderungen und preissteigernden politischen Maßnahmen belasten Menschen mit niedrigen Einkommen höher. (Bild: WBGU)
 

Im Teilgutachten bekräftigt der WBGU, globale Bedrohungen wie der Klimawandel ließen sich nur gemeinschaftlich bewältigen – zugleich zeigt sich das Gremium besorgt, dass die Gesellschaft über die Konzepte zum Umgang mit den Risiken tief gespalten ist.

Es sei entscheidend, diesen Spaltungstendenzen entgegenzuwirken, um so die Handlungsfähigkeit demokratischer Gesellschaften zu sichern, betonen die Wissenschaftler:innen.

Sie weisen im Gutachten darauf hin, dass sich die Zustimmung zu klimapolitischen Maßnahmen erhöht, werden diese als fair wahrgenommen. Allerdings führe eine Verringerung von Armut und sozioökonomischer Ungleichheit allein nicht automatisch zu höherer Akzeptanz von Klimapolitik, heißt es weiter. Dazu seien auch eine bessere kommunale Beteiligung und politische Kommunikationsstrategien nötig.

Vorschlag für interministerielle Arbeitsgruppe 

Sabine Schlacke betont ihrerseits, es dürfe nicht außer Acht gelassen werden, dass die Folgen des menschengemachten Klimawandels auch eine soziale Dimension haben. Gerade sozio-ökonomisch benachteiligte Gruppen seien überproportional mit den Lasten der Klimafolgen konfrontiert. "Diese Menschen können es sich häufig nicht leisten, ihre Wohnungen zu kühlen oder CO2-Emissionen weiter einzusparen, obgleich sie häufig zu denen gehören, die die geringsten Emissionen verursachen", so Schlacke.

Folgerichtig empfiehlt der WBGU im Gutachten, Umwelt- und speziell Klimapolitik stärker mit Sozialpolitik zu verschränken. Dies erfordere eine engere strukturelle Verknüpfung der Ressorts auf ministerieller Ebene. Dazu schlägt das Gremium vor, eine interministerielle Arbeitsgruppe einzurichten, um sozialpolitische Fragen mit Umwelt- und Klimapolitik zu verknüpfen.

Schlacke macht hier darauf aufmerksam, dass es bereits Referate zur Verknüpfung von Sozial- und Umweltpolitik in den zuständigen Ministerien gebe. Es wäre aus ihrer Sicht gut, auch Länder und Kommunen einzubeziehen. "Sie haben die finanziellen Kosten zu tragen", betont das WBGU-Mitglied.

Von der Idee, Umwelt- oder Klimapolitik mit Sozialpolitik in einem Ministerium zu vereinigen, rät Sabine Schlacke ab. "Das würde angesichts der Breite der Themen nicht funktionieren."

Beteiligung an Windkraft-Projekten reicht dem WBGU nicht aus 

Das neue WBGU-Gutachten befasst sich insbesondere mit Akzeptanzproblemen beim Ausbau der Windenergie. Bemängelt wird, dass es in Deutschland keine systematische empirische Untersuchung gibt, ob die in den Landesgesetzen zur Beteiligung von Bürger:innen und Gebietskörperschaften an Windkraftanlagen bezweckte Teilhabe auch tatsächlich erreicht wird.

Den Eindruck, dass Windkraft inzwischen eine investorengetriebene und renditeorientierte Branche ist, die demokratische Teilhabe nur begrenzt zulässt, teilt Sabine Schlacke jedoch nicht.

Für sie zeigen die Bildung von Energiegenossenschaften und die gesetzliche Beteiligung von Bürgern und Gebietskörperschaften an erneuerbaren Energien, die überwiegend auf eine Beteiligung an Windenergie zielten, gerade das Gegenteil. 

Webinar

In einem Online-Talk am 30. September um 15 Uhr werden die Kernaussagen des WBGU-Gutachtens vorgestellt und diskutiert.

Die Unternehmen würden in die Pflicht genommen, so Schlacke, die lokale Ebene unmittelbar an der Wertschöpfung zu beteiligen und diese auch für Mitbestimmung zu öffnen, etwa durch Anteile an den Energiegesellschaften.

Dennoch plädiert der WBGU im Gutachten für eine weitergehende Beteiligung an Windprojekten. So sollten Projektierer verpflichtet werden, eine Gesellschaft zu gründen, an der sich betroffene Gebietskörperschaften beziehungsweise Bürger:innen beteiligen können.

Ausdrücklich setzen sich die Wissenschaftler:innen auch dafür ein, Menschen in – Zitat – "vulnerablen Situationen" eine finanzielle Teilhabe an den Erlösen von Transformationsprojekten wie Windenergie zu ermöglichen.

Klimageld und gerechte Besteuerung angemahnt 

Um Sozial- und Klimapolitik zu verknüpfen, führt der WBGU im Gutachten viele bekannte Instrumente auf – wie ein sozial gestaffeltes Klimageld oder Klimasozialpläne.

Auch spricht sich der Beirat für eine Stärkung des Vermögensaufbaus unterer und mittlerer Einkommensgruppen sowie für eine Reform der Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen aus. Geprüft werden sollte zudem, wie eine Vermögenssteuer entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ökonomisch effizient und bürokratiearm gestaltet werden kann.

Dass vieles davon keineswegs neu ist, sieht Sabine Schlacke nicht als Manko. "Nur weil Erkenntnisse nicht neu sind, bedeutet das nicht, dass sie nicht wiederholt werden dürfen", entgegnet sie.

Die Juristin erkennt auch wirkliche Fortschritte. Zuversichtlich stimmt sie etwa die Beteiligung von Bürger:innen und Gemeinden an Windenergie in den Ländern. Hier gebe es Zweckbindungsklauseln zur Verwendung der Mittel, etwa für die Sanierung kommunaler Gebäude oder für Kultur und Bildung auf kommunaler Ebene.

"Hier sehen wir bereits, dass energiepolitische Maßnahmen auf dem Weg in die Treibhausneutralität mit lokalen Bedarfen konkret verknüpft werden", betont Schlacke.

 

Allerdings bleiben die Vorschläge des WBGU oft im Ungefähren. So findet sich die Forderung, den Preis des Deutschlandtickets auf sozial verträgliche 29 Euro zu senken, im Gutachten nicht wieder.

Schlacke verteidigt das. Zum einen könne diese konkrete Maßnahme mit guten Gründen aus den gegebenen Empfehlungen abgeleitet werden, sagt sie. Zum anderen habe der Beirat eine solche konkrete Politikempfehlung nicht ausgesprochen, weil das wohl sein Mandat überschreiten würde.

"Wie die von uns geforderte stärkere Zusammenarbeit von Sozial- und Klimapolitik aussehen kann, muss letztlich die Politik entscheiden", erklärt die Juristin.

Bei der Gemeinschaftsaufgabe hat sich die Mehrheit des Bundestages erst einmal gegen eine stärkere Zusammenarbeit von Sozial- und Klimapolitik entschieden.

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