Das Gehen und Kommen auf der deutschen Regierungsbank ist, zumindest vorerst, vorbei. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat den Kabinettsumbau überstanden.

Ein kurzfristig anberaumtes Vieraugengespräch im Kanzleramt ließ im Regierungsviertel aufhorchen. Es sei nicht mehr als ein unaufgeregtes Fachgespräch gewesen, erklärte die Ministerin wenige Tage später auf Nachfrage.

Doch die Beziehung zwischen dem Kanzler und seiner Ministerin ist angespannt. Das ist kein Geheimnis, spätestens seit Reiche in der Debatte um Spritpreis-Entlastungen, den Mahnungen des Kanzlers zum Trotz, Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) vor laufenden Kameras verbal anging.

 

Reiche ist aber nicht nur beim Kanzler unbeliebt. Sie ist das einzige Regierungsmitglied, das in Umfragen regelmäßig noch schlechtere Beliebtheitswerte einfährt als Friedrich Merz selbst.

Das hat viele Gründe. Einer davon dürfte ihre Energiepolitik sein. Ihre frühere Tätigkeit in der Energiewirtschaft und enge Verbindungen zur Gas-Lobby bieten einige Angriffsflächen. Doch auch ihre konkrete Energiepolitik sorgt für vehemente Kritik.

Inzwischen tauchen in der Debatte Begriffe wie "Reiche-Delle" oder "Reiche-Einbruch" auf. Die Begriffe lehnen sich an die sogenannte "Altmaier-Delle" an.

Unter Peter Altmaier (CDU) als Umwelt- und später Wirtschaftsminister geriet der Ausbau der Erneuerbaren ins Stocken: Bei der Solarenergie brach er ab 2012 nach drastischen Kürzungen der Einspeisevergütung ein. Bei der Windkraft an Land folgte ab 2018 ein massiver Einbruch, zu dem unter anderem neue Ausschreibungsregeln, langwierige Genehmigungsverfahren und weitere regulatorische Hemmnisse beitrugen – zum Teil verantwortet von Sigmar Gabriel (SPD) als Altmaiers Vorgänger im Wirtschaftsressort.

"40 bis 50 Prozent des Solarstroms könnten ungenutzt bleiben" 

Beim Photovoltaik-Ausbau sieht Christoph Kost, Leiter der Abteilung Energiesystemanalyse am Fraunhofer-Institut ISE, Potenzial für eine "Reiche-Delle". Mit der jüngsten EEG‑Novelle wolle sich das Wirtschaftsministerium vom bislang einfachen und verlässlichen Modell der garantierten Einspeisevergütung für Dach-Solarstrom verabschieden.

Nach einer kurzen Übergangszeit sollen sich Solarbetreiber:innen künftig einen Direktvermarkter für ihren überschüssigen Strom suchen. Dafür müssten die Zählerschränke technisch aufgerüstet werden, zudem müssten sich die Betreiber durch unterschiedliche Tarifmodelle arbeiten, erklärt Kost. "Die große Frage ist, ob das den durchschnittlichen Verbraucher nicht abschreckt."

Unklar sei zudem, ob sich überhaupt Direktvermarkter finden lassen. Selbst Supermarktketten hätten in der Vergangenheit keine Abnehmer:innen für ihren Solarstrom gefunden, sagt Kost. Kleine Eigenverbrauchsanlagen seien für Direktvermarkter wenig attraktiv. "Es kann durchaus sein, dass dann 40 oder 50 Prozent des erzeugten Stroms nicht genutzt werden."

Weniger heimische Solaranlagen könnten wiederum den Hochlauf von E‑Autos und Wärmepumpen bremsen, warnt Kost.

Ob das neue EEG und das "Netzpaket" auch einen Einbruch bei Großanlagen auslösen werden, sei dagegen noch offen. Beide Gesetzentwürfe müssen noch Bundestag und Bundesrat passieren. Bis dahin könne sich noch einiges ändern. "Bei solchen Gesetzen geht es am Ende um die Feinheiten", sagt Kost.

Bleibe der Entwurf allerdings unverändert, müsse mit verzögerten Investitionen und entsprechenden Einbußen für Arbeitsplätze, kommunale Einnahmen und regionale Wertschöpfung gerechnet werden, warnt Silke Weyberg vom Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen/Bremen. "Gleichzeitig droht die Energiewende unnötig teurer zu werden, wenn der Ausbau der Erneuerbaren ausgebremst wird."

Gefährlicher Zirkelschluss der Ministerin 

Die beiden Gesetzentwürfe sind Teil dessen, was Reiche "die nächste Stufe der Energiewende" nennt. In ihrer Rede beim BDI-"Tag der Industrie" vor etwa zwei Monaten erklärte sie, künftig gehe es nicht mehr nur um den Ausbau der Erneuerbaren, sondern stärker um deren Systemintegration.

Gemeint ist damit, den Ausbau der erneuerbaren Energien stärker mit Netzkapazitäten, Stromverbrauch und Marktbedingungen abzustimmen.

Ohnehin geht das Wirtschaftsministerium von einer geringeren Strombedarfsprognose aus als noch die Vorgängerregierung. Ganz so eilig ist es mit dem Ausbau deshalb nicht, so die Logik. Oder wie es Reiche formulierte, der Ausbau von Erneuerbaren und Netzen soll sich in Zukunft an "realistischen Strombedarfsszenarien" orientieren.

2015 wechselte Katherina Reiche aus dem Bundestag an die Spitze des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU). 2020 übernahm sie den Vorstandsvorsitz der Eon-Tochter Westenergie, eines der größten deutschen Energieversorger. (Bild: Photocosmos 1/​Shutterstock)

Die Ministerin habe sich damit einen "Zirkelschluss" gebastelt, sagt Kost: Wenn die Elektrifizierung von Verkehr, Gebäuden und Industrie langsamer vorangehe, steige auch der Strombedarf weniger stark. Setze man deshalb die Bedarfsprognose niedriger an und bremse entsprechend den Ausbau der Erneuerbaren, sinke der Strompreis jedoch nicht – und damit werde wiederum die Elektrifizierung ausgebremst.

Kost: "Nicht Gaskraftwerke, sondern Erneuerbare senken den Strompreis."

Statt den Strombedarf kleinzurechnen, müsse die Bundesregierung deshalb dafür sorgen, dass die Elektrifizierung vorankommt und gleichzeitig genügend günstiger Strom zur Verfügung steht. "Beides muss gleichzeitig passieren. Sonst kommt man aus diesem Kreis nicht raus."

Auch eine kürzlich veröffentlichte Systemstudie, an der auch das ISE beteiligt war, kommt unter der Annahme einer schnellen, erfolgreichen Elektrifizierung zu einem massiven Anstieg des Strombedarfs bis 2045. Das Technologieunternehmen für Energietechnik und Stromnetze Hitachi Energy hatte die Studie in Auftrag gegeben.

Auf Grundlage der Studie warnte Hitachi vor einer zu knappen Netzplanung der Wirtschaftsministerin.

"Förderprogramm für Gaskraftwerke"

Das alles spricht nicht gegen einen effizienten Umgang mit der Netzinfrastruktur. Und dazu gibt es in den Entwürfen des Ministeriums auch durchaus sinnvolle Vorschläge.

So soll die sogenannte Überbauung von Netzanschlusspunkten erleichtert werden. An einen Netzanschluss von beispielsweise 100 Megawatt könnten dann Wind- und Solaranlagen mit zusammen 150 Megawatt installierter Leistung angeschlossen werden. Denn nur selten speisen beide Energieformen gleichzeitig ihre maximale Leistung ein. Ein generelles Recht auf Überbauung fehlt allerdings weiterhin, wie die Branche kritisiert.

Auch die gemeinsame Nutzung von Netzanschlusspunkten durch Erneuerbare und Batteriespeicher soll erleichtert werden. Der Energiespeicherverband BVES warnt allerdings, dass die Regelung missverständlich sei und dadurch den sinnvollen Einsatz von Speichern an Erzeugungsstandorten weiterhin verzögern könnte.

Die vorhandene Netzkapazität möglichst gut auszulasten, sei grundsätzlich richtig und wichtig, sagt Kost. "Infrastruktur gibt es aber immer zu viel oder zu wenig. Hundertprozentig passgenau kriegen wir das nie hin."

Der Grundsatz müsse deshalb sein: Das Stromnetz müsse sich am Bedarf orientieren – nicht der Bedarf am vorhandenen Netz.

Reiches Mantra von einem kostengünstigen Stromsystem steht zudem in einem gewissen Spannungsverhältnis zu ihrem Fokus auf Gaskraftwerke. Von den im Koalitionsvertrag genannten bis zu 20.000 Megawatt sind nach der Einigung mit der EU-Kommission zwar nur noch maximal 12.000 Megawatt bis 2031 übriggeblieben. Diese sollen technologieoffen ausgeschrieben werden.

Doch die Ausschreibung für den Großteil dieser Kapazität sei faktisch nur für Gaskraftwerke zugänglich, kritisierte der Energieökonom Pao-Yu Oei von der Uni Flensburg noch im Juli. Der Gesetzentwurf des Ministeriums sei ein "Förderprogramm für Gaskraftwerke". Die ausgeschriebenen Kapazitäten seien zudem überdimensioniert und bedeuteten für die Verbraucher:innen hohe Kosten.

Zwar wurde der Gesetzentwurf im Bundestag noch in einigen Punkten geändert. Doch weder an der Höhe der ausgeschriebenen Leistung noch an der Benachteiligung von Alternativen wie etwa Batteriespeichern habe sich dadurch maßgeblich etwas geändert, kritisieren Fachleute.

Schleppender Smart-Meter-Rollout 

Die Stromerzeugung aus neuen Gaskraftwerken ist bereits heute deutlich teurer als die aus neuen Wind- und Solaranlagen. Noch teurer wird die Stromerzeugung, wenn die Kraftwerke künftig mit grünem Wasserstoff betrieben werden sollen oder mit CO2-Abscheidung und ‑Speicherung (CCS) gekoppelt sind.

Das vom Wirtschaftsministerium verabschiedete CCS-Gesetz sieht das entgegen den nahezu einhelligen Empfehlungen der Klimawissenschaft ausdrücklich vor.

Gaskraftwerke liefern besonders teuren Strom. (Bild: Thomas Looniverse/​Wikimedia Commons)

Am Strommarkt gilt allerdings das Merit-Order-Prinzip: Zuerst kommen die günstigsten Kraftwerke zum Zug. Reicht deren Strom nicht aus, wird das nächstteurere Kraftwerk zugeschaltet – bis die Nachfrage gedeckt ist.

Den Börsenstrompreis bestimmt das teuerste noch benötigte Kraftwerk. Muss ein teures steuerbares Kraftwerk einspringen, steigt der Strompreis also deutlich.

"Wir werden steuerbare Kraftwerke brauchen", sagt Kost. Das sei unstrittig. Entscheidend sei aber, alles daranzusetzen, dass sie so selten wie möglich zum Einsatz kommen.

"Anstatt jahrelang darüber zu diskutieren, wie viele Gaskraftwerke wir jetzt im ersten Schritt genau ausschreiben, sollte der Fokus auf dem Ausbau von Speichern und der Förderung von Flexibilität liegen."

Gerade bei der Nachfrageflexibilität, also der Möglichkeit, den Stromverbrauch stärker an das vorhandene Stromangebot anzupassen, geht es weiterhin schleppend voran. Zentral wäre etwa ein flächendeckender Ausbau von Smart Metern, sogenannten intelligenten Stromzählern.

Energy Sharing: Viele Fragen bleiben ungeklärt

Bislang sind kaum mehr als fünf Prozent der etwa 54 Millionen Strom-Messstellen in Deutschland mit Smart Metern ausgestattet. EU-weit liegt diese Rate bei weit über 60 Prozent. In Italien, Spanien und Schweden sind es fast 100 Prozent.

Erst mit intelligenten Messsystemen lassen sich dynamische Stromtarife sinnvoll nutzen. Verbraucher:innen könnten dann ihren Stromverbrauch stärker in Zeiten mit hohem Angebot und niedrigen Preisen verlagern.

Von Katherina Reiche gab es hierzu bislang keine nennenswerten Vorstöße. Der unter ihrem Vorgänger Robert Habeck (Grüne) angeschobene Smart-Meter-Rollout läuft zwar weiter, aber Deutschland gehört hier zu den absoluten Nachzüglern in Europa. Verpflichtend ist ein Smart-Meter nach wie vor nur für Verbraucher:innen ab 6.000 Kilowattstunden pro Jahr sowie für Haushalte mit etwas größerem Solardach, Wärmepumpe oder E‑Auto-Wallbox.

Es brauche eine verbindliche Pflicht für die Verteilnetzbetreiber, innerhalb der nächsten fünf bis acht Jahre flächendeckend Smart Meter zu installieren, sagt Kost. Im Weg stünden dabei unter anderem das deutsche Lieblingsthema Datenschutz, aber auch die kleinteilige Struktur der Verteilnetze.

Viele kleinere Netzbetreiber verfügten selbst nicht über die nötige IT-Infrastruktur, um die anfallenden Daten zu verarbeiten. "Das ist ein riesiges Problem für die Energiewende. Da müssen wir eigentlich ran."

Auch für Energy Sharing – also das gemeinschaftliche Teilen und Nutzen von regional erzeugtem Ökostrom über das öffentliche Stromnetz – ist ein Smart Meter nötig. Doch auch hier geht es unter Katherina Reiche nicht wirklich voran.

Zwar ermöglicht das neue Energiewirtschaftsgesetz seit Anfang Juni erstmals Energy Sharing, aber viele Fragen bleiben offen. Da etwa noch unklar sei, wie der Strom zugeordnet und abgerechnet werden kann, werde sich die Umsetzung von Energy Sharing weiter verzögern, erklärte die Stromexpertin Astrid Aretz vom Institut für ökologische Wirtschaftsforschung.

Auch einen finanziellen Anreiz für diese ultimative Dezentralisierung der Stromerzeugung sieht das Wirtschaftsministerium nicht vor.

Katherina Reiche verkörpert die ordoliberalen Sehnsüchte der Union

In Reiches öffentlichen Reden zur "Energiewende 2.0" spielt Energy Sharing keine erkennbare Rolle. Auch vergleichbare bürgernahe Konzepte finden sich dort kaum. Kritiker:innen befürchten stattdessen, dass auch das neue Netzpaket vor allem größere Energieunternehmen begünstigt.

Baukostenzuschüsse, der sogenannte Redispatch-Vorbehalt und der Fokus auf größere Freiflächenanlagen bei der Photovoltaik – all das können große Unternehmen leichter stemmen als kleine Bürgerenergiegenossenschaften.

Laut aktuellem Ipsos-Minister-Ranking sind gerade einmal 15 Prozent der Deutschen mit Katherina Reiches Arbeit zufrieden. Damit liegt sie auf dem letzten Platz.

Die schlechten Umfragewerte hätten bei der jüngsten Kabinettsumbildung jedenfalls einen Anlass geboten, auch die unbeliebte Ministerin auszutauschen. Doch in der politischen Realität sind für den Verbleib im Amt weniger allgemeine Beliebtheitswerte entscheidend als der Rückhalt in der eigenen Partei.

Dort sind viele enttäuscht von Kanzler Merz und stellen sich stattdessen hinter Katherina Reiche. Die Wirtschaftsministerin verkörpert derzeit mehr als jedes andere Regierungsmitglied die ordoliberalen Sehnsüchte der Union. Das kann auch ein Kanzler nicht ignorieren. Gerade einer, der sich selbst als Hüter der Ordnungspolitik inszeniert hat.

Der Mannheimer Ökonom Patrick Kaczmarczyk, ehemaliger Referent beim SPD-Wirtschaftsforum, sagte dazu kürzlich im Deutschlandfunk: "Im Hinblick auf die Transformation muss der Staat dafür sorgen, dass Infrastrukturen zur Verfügung stehen. Dafür braucht es staatliche Eingriffe." Die Ideologie des Ordoliberalismus, in der der Markt die Transformation im Wesentlichen allein regelt, sei da einfach aus der Zeit gefallen.

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