Neu am Klimaschutzprogramm 2026, das Umweltminister Carsten Schneider (SPD) am Mittwoch vorlegte, ist auf jeden Fall die Motivierung: Künftig geht es nur noch wenig darum, die Folgen fürs Klima einzuhegen, sondern vor allem um die Unabhängigkeit Deutschlands von fossilen Importen.

Das Programm falle in eine "sensible geopolitische Phase", erklärte Schneider bei der Präsentation am Mittwoch und rechnete vor, wie viele Milliarden Kubikmeter Erdgas und Liter Benzin damit eingespart würden.

 

Außerdem habe er, so Schneider, schon zu viel Streit und Polarisierung um die Klimapolitik erleben müssen – insofern sei das neue Klimaschutzprogramm auch ein Beitrag gegen die Polarisierung.

Auf dem Papier spart das neue Programm mit insgesamt 67 Maßnahmen 27 Millionen Tonnen CO2 im Jahr 2030 ein und schließt damit rechnerisch die Lücke von 25 Millionen Tonnen, von der die Regierung derzeit noch ausgeht.

Die Lücke bezieht sich auf die in Paragraf 3 des Bundes-Klimaschutzgesetzes festgeschriebene Verpflichtung, dass Deutschland seine CO2-Emissionen gegenüber 1990 um 65 Prozent reduzieren muss.

Eigentlich sollte das Klimaschutzprogramm auch die Einhaltung der Klimaziele im Zeitraum 2031 bis 2040 sichern, die entsprechenden Jahresziele finden sich in Anlage 3 des Klimaschutzgesetzes. Für 2040 wird dabei eine CO2-Reduktion um 88 Prozent gegenüber 1990 verlangt.

Expertenrat hält Verfehlung der Klimaziele für wahrscheinlich 

Der unabhängige Expertenrat für Klimafragen stellte hierzu am Mittwoch in einer Stellungnahme schon mal klar, dass das 88-Prozent-Minderungsziel für 2040 ebenso wie das Klimaziel für die kommende Dekade auch bei vollständiger Umsetzung des jetzigen Klimaschutzprogramms mit "hoher Wahrscheinlichkeit" verfehlt werden dürfte.

Auch bezogen auf 2030 sieht der Expertenrat, dessen Aufgabe die wissenschaftliche Bewertung der Klimapolitik ist, das Programm skeptisch. Es gebe Anhaltspunkte dafür, dass die Regierung die tatsächliche Treibhausgasminderung deutlich überschätzen könnte.

Als Reaktion auf die Kritik verweist Schneider nur darauf, dass das Programm von anderen Experten durchgerechnet und im Übrigen ein politischer Beschluss der Regierung sei.

Die Zweifel des Expertenrats kann man teilen, schaut man sich die drei größten Einsparblöcke an, auf die die Regierung bei der CO2-Reduktion bis 2030 setzt: 6,5 Millionen Tonnen CO2 sollen durch zusätzliche Ausschreibung von 12.000 Megawatt Windkraft an Land erreicht werden, 4,3 Millionen Tonnen durch ein Instrument für Investitionen zur Dekarbonisierung der Industrie mit Fokus Prozesswärme und Elektrifizierung sowie 6,3 Millionen Tonnen durch eine steigende Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Quote) im Verkehr.

Zusammen sollen die drei Blöcke gut zwei Drittel der angestrebten CO2-Minderung bringen.

Windkraft bekommt 12.000-Megawatt-Booster

Als großer Gewinner im neuen Klimaschutzprogramm darf sich der Wind an Land betrachten. Die nunmehr geplanten zusätzlichen Windkraft-Ausschreibungen von 12.000 Megawatt treffen auf etwa 20.000 Megawatt, die derzeit schon genehmigt sind. Von denen hätte dieses Jahr nur die Hälfte in den vier vorgesehenen Ausschreibungen unterkommen können.

Die Windenergie darf hoffen, für andere Klimaschutz-Branchen bleibt die Lage schwierig. (Bild: Rauenstein/​Wikimedia Commons)

Ausreichend genehmigte Projekte mit Netzanschluss stünden auch bereit, bestätigte schon am Dienstag Bärbel Heidebroek, die Präsidentin des Bundesverbands Windenergie.

Heidebroek reagierte damit auf Wirtschaftsministerin Katerina Reiche (CDU). Reiche, die in den USA weilt, hatte die 12.000-Megawatt-Zusatzausschreibungen bereits am Dienstag verkündet und ihrem Umweltminister damit faktisch die beste Nachricht aus dem neuen Klimaprogramm vorweggenommen. Schneider selbst machte am Mittwoch dazu gute Miene und lobte das "Teamplay" in der Regierung bei der Aufstellung des Klimaschutzprogramms.

Damit die zusätzlichen Windräder sich 2030 auch alle drehen, müssen die 12.000 Megawatt bis Ende 2027 komplett ausgeschrieben sein, verlangt Heidebroek. Branchenexperten machen zudem klar, dass das umstrittene "Netzpaket" der Wirtschaftsministerin mit seiner Ausbaubremse für erneuerbare Energien dann so nicht bleiben kann.

Zusätzliche Windräder sind schon beim geltenden EEG eingepreist

Ob die viele zusätzliche Windkraft aber auch mehr als sechs Millionen Tonnen CO2 zusätzlich einspart, ist allerdings fraglich. Zum einen muss das Mehr bei Wind an Land den weiter stockenden Ausbau von Wind auf See ausgleichen.

Zum anderen weist das Umweltministerium selbst darauf hin, dass mit den 12.000 Megawatt das Ziel erreicht werden kann, 2030 insgesamt 115.000 Megawatt Windenergie an Land installiert zu haben. Die 115.000 Megawatt sind beim Klimaziel aber schon eingepreist.

Sie werden gebraucht, um bis 2030 einen Erneuerbaren-Anteil von 80 Prozent am Strommarkt zu bekommen. Diese Marke gibt das geltende Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bereits seit Jahren vor. Der 80-Prozent-Anteil ist wiederum nötig, um überhaupt in die Nähe des 65-Prozent-Ziels zu kommen.

Hier scheint der Umweltminister das Kunststück fertigzubringen, sich eine CO2-Einsparung doppelt anzurechnen.

Kritisch zu sehen sind auch die 6,3 Millionen Tonnen CO2, die über die THG-Quote im Verkehr erbracht werden sollen. Bei der Treibhausgas-Minderungsquote sind Mineralölunternehmen verpflichtet, ihren fossilen Kraftstoffen CO2-arme Alternativen – Biosprit vor allem – beizumischen wie beim berühmten E10-Benzin.

CO2-Einsparungen im Verkehr mit betrugsanfälligen Biokraftstoffen?

Für 2026 gilt eine THG-Quote von zwölf Prozent. In absoluten Zahlen ist das eine Minderung von rund 26 Millionen Tonnen CO2. Bis 2030 soll die Quote auf 25 Prozent steigern.

Das sieht ein Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der THG-Quote vor, der eigentlich schon vergangene Woche vom Bundestag verabschiedet werden sollte. Die Abstimmung wurde aber verschoben. Das Gesetz kann nun frühestens Anfang Mai beschlossen werden, soll aber rückwirkend ab Jahresanfang gelten. 

Was beim E10-Kraftstoff zu organisiertem Betrug führte, soll nun in größerem Maßstab klappen. (Bild: Mark Hochleitner/​Shutterstock)

Das Vorgehen hat den Zweck, den THG-Quoten-Markt zu beruhigen, der zuletzt von massivem Betrug bei sogenannten fortschrittlichen Biokraftstoffen erschüttert wurde. Das Hin und Her in der Gesetzgebung habe aber schon jetzt den Markt in ein Chaos gestürzt, sagen Branchenbeobachter.

In so einem Bereich, der betrugsanfällig ist, will die Regierung jetzt quasi on top mehr als sechs Millionen Tonnen CO2 zusätzlich einsparen? Das erscheint mehr als zweifelhaft.

Trotz zunehmender Kritik geht das neue Klimaschutzprogramm nicht auf anstehende gesetzliche Maßnahmen ein, die vorhandene Klimaeffekte abschwächen – wie der Wegfall der 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel bei neuen Heizungen.

Allein das kommende Gebäudemodernisierungsgesetz wird übrigens laut am Mittwoch bekannt gegebenen Berechnungen des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) die Emissionen um insgesamt 16 Millionen Tonnen bis 2030 steigern.

Anti-Klima-Maßnahmen der Wirtschaftsministerin nicht einberechnet

Dem 2030er Klimaziel zuwider laufen auch der vom Wirtschaftsministerium nochmals bekräftigte Förderstopp für kleinere Solaranlagen sowie die mit dem Netzpaket verbundene Ausbaubremse gerade für Windkraft. Wenigstens letztere könnte möglicherweise abgeschwächt werden.

Das neue Klimaschutzprogramm sei "eher ein Schönrechnen von sich widersprechenden Tendenzen", urteilt Klimaforscher Niklas Höhne vom New Climate Institute. "Ein Gesamtkonzept, das der Klimakrise und der Energiekrise vollends gerecht würde, ist es leider nicht."

Hinzu kommt schließlich, dass der Umweltminister weiter über das sogenannte 30-Millionen-Tonnen-Problem hinwegschaut: Schon jetzt stellt die vom Minister selbst vorgelegte Prognose fest, 2030 werde die Klima-Lücke nicht bei 25 Millionen, sondern bei 30 Millionen Tonnen liegen.

Schneider zieht sich hier auf die formale Position zurück, dass die 30 Millionen Tonnen rechtlich erst gelten, wenn der Expertenrat für Klimafragen diese Lücke in seinem für Mitte Mai zu erwartenden Gutachten über die CO2-Bilanz 2025 überprüft hat – und sie bestätigt oder eine andere Lücke aufs Tapet bringt.

 

Ob der Minister die fünf Millionen Tonnen einfach so ausblenden könne, wolle er mal dahingestellt lassen, erklärte der auf Umwelt- und Verwaltungsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Remo Klinger letzte Woche dazu. Für ihn sei das Vorgehen jedenfalls "höchst zweifelhaft". 

Ohne Zweifel aber wird Klinger im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) dieser Tage bei Gericht vorstellig werden und ein Vollstreckungsverfahren auf Grundlage des vor dem Bundesverwaltungsgericht Ende Januar gewonnenen Urteils einleiten. Das Urteil verlangt von der Regierung, Klimaschutzprogramme zu beschließen, die die gesetzlichen Klimaziele auch wirklich einhalten.

Und vor Gericht, betonte Klinger auch, gelten die Klimadaten, die zum Zeitpunkt der Umsetzung des Urteils bekannt sind – und das ist eben die 30-Millionen-Tonnen-Lücke.

Ein wenig Zeit bekommt die Regierung dann aber doch zum Nachbessern des Klimaprogramms. In der Regel räumen Gerichte in solchen Fällen eine Frist von sechs Monaten ein, erläuterte Klinger. Spätestens dann wird die Bundesregierung bei ihren Klima-Maßnahmen wohl oder übel nachbessern müssen.

Lesen Sie dazu unseren Kommentar: Klimaschutz tiefergelegt

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