Wir schreiben den 28. März 2023. Drei Tage lang hat die Ampel-Koalition unter Kanzler Olaf Scholz (SPD) beraten. Am Ende einigt sie sich auf ein "Modernisierungspaket für Klimaschutz und Planungsbeschleunigung".

Das "Paket" verspricht ein "neues Deutschlandtempo" bei Planungen und Genehmigungen. Aber auch Naturschützer haben Grund zur Freude. Sie sollen konsultiert werden für ein Gesetz, das Flächen für den Schutz der Ökosystemfunktionen schneller und effektiver bereitstellen und sichern soll.

 

Das soll nach dem Willen der Koalition ein sogenanntes "Flächenbedarfsgesetz" leisten. Die Idee dahinter ist deutlich älter.

Im März 2017 hatte das Bundesamt für Naturschutz (BfN) ein "Bundeskonzept Grüne Infrastruktur" vorgelegt. Das Erhalten und Verbessern von Ökosystemen sei für die Entwicklung eines Landes ebenso unverzichtbar wie die Entwicklung der "grauen" Infrastruktur mit Straßen, Schienen, Kanälen und Stromtrassen, begründete die damalige BfN-Präsidentin Beate Jessel das Konzept.

Ausdrücklich warb Jessel für ein "Netzwerk naturnaher Flächen" als eine Art überregionalen Biotopverbund. Auch seien naturnahe Lösungen oft günstiger und langlebiger als herkömmliche bauliche Alternativen – man denke etwa an die Funktion von Mooren für den Rückhalt von Klimagasen oder die Funktion von Auen für den Hochwasserschutz, zeigte sich die BfN-Präsidentin weitsichtig.

Im März 2023 hat die grüne Infrastruktur endlich den Status eines Gesetzesprojekts erreicht. Zu der Zeit stehen nicht einmal zehn Prozent der Landesfläche unter effektivem Schutz.

Flächenbedarfsgesetz soll auch Eingriffsregelung reformieren

Das Flächenbedarfsgesetz soll auch die fast ein halbes Jahrhundert alte Eingriffsregelung reformieren. Diese sieht vor, dass zum Beispiel bei Bauprojekten auf der sogenannten grünen Wiese an anderer Stelle ein Ausgleich zu schaffen ist, indem Flächen renaturiert oder in ihrer ökologischen Qualität verbessert werden.

Nur wenn diese sogenannte Realkompensation nicht möglich ist, kann die bauliche Zerstörung mit Geld abgegolten werden. Praktisch führt die Realkompensation oft zu einem Flickenteppich örtlich beschränkter Maßnahmen – weit entfernt von einem Biotopverbund oder gar einer grünen Infrastruktur.

Das Flächenbedarfsgesetz soll deswegen geldliche Kompensation in den Vordergrund rücken. Umweltverbände träumen zu der Zeit davon, sich mit dem Geld quasi einen Biotopverbund "zusammenkaufen" zu können. Endlich stünde, so die Vision, der Naturschutz auf Augenhöhe mit Industrieansiedlern, Agrarkonzernen oder den Kommunen, die lukratives Bauland ausweisen.

Und die Ampel will sogar Tempo beim Flächenbedarfsgesetz machen. Bis zum Sommer 2023 will die damalige Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) Eckpunkte vorlegen.

Aber auch Ende 2023 gibt es keine Eckpunkte, 2024 ebenfalls nicht und schon gar keinen Gesetzentwurf. Die grüne Infrastruktur ergraut.

Im November des Jahres wirft Scholz dann die FDP aus der Regierung – die Ampel ist am Ende. Tot ist die Naturflächen-Idee aber nicht.

Politschauspiel um graue und grüne Maßnahmen wiederaufgeführt

Im Dezember 2024 macht sich die SPD Bundestagsfraktion wenigstens in einem Positionspapier darüber Gedanken, wie Naturflächen verfügbar gemacht werden können.

Die SPD sorgt schließlich auch dafür, dass sich das Projekt Naturflächenbedarfsgesetz und die Vernetzung im Sinne eines Biotopverbundes im schwarz-roten Koalitionsvertrag vom Mai 2025 wiederfinden.

Im Dezember 2025 wiederholt sich das Politschauspiel von 2023. Wiederum beschließt ein Koalitionsausschuss, "graue" Infrastruktur – Straßen, Schienen, Brücken und Energie – vereinfacht und beschleunigt auszubauen. Das Vorhaben schließt diesmal auch den Abbau von Umwelt- und Naturschutz ein und nennt sich "Infrastruktur-Zukunftsgesetz".

Erneut wird der Natur Ausgleich versprochen: Bis spätestens 28. Februar 2026 soll ein Entwurf für das "Naturflächenbedarfsgesetz" her, beschließt die Koalition.

Natürlich liegt Ende Februar kein Entwurf vor. Im März hegen die Spitzen von Umwelt- und Naturschutzverbänden noch Hoffnungen, das Flächengesetz werde bald auf dem Tisch liegen.

Um grüne Infrastruktur zu schaffen, ist dabei ein neues rechtliches Instrument im Gespräch: Dem Schutz von Naturflächen soll ein überragendes öffentliches Interesse beigemessen werden. Dann stünde, so die Idee, der Naturschutz auch hier auf Augenhöhe mit dem "Infrastruktur-Zukunftsgesetz". Das sieht praktisch jede Baumaßnahme in überragendem öffentlichen Interesse.

Grüne wird in natürliche Infrastruktur umbenannt 

Zumindest beim Naturschutztag am 11. März dieses Jahres enttäuscht der nunmehrige Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) die Umweltverbände nicht.

Sein Ministerium hat das Gesetzesvorhaben aber erst einmal umbenannt. Reizworte wie "grün", "Fläche" und "Bedarf" sind gestrichen, nunmehr soll über dem Paragrafenwerk stehen: Gesetz zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur, abgekürzt Natif.

An guten Worten lässt es Schneider auf der Tagung nicht fehlen. Es gehe es um einen Gleichrang der natürlichen Infrastruktur – von gesunden Böden, klimafesten Wäldern oder nassen Mooren – mit der technischen. Auch müssten Lebensräume wieder stärker miteinander verbunden werden, sagt der Minister, deswegen wolle man den Biotopverbund.

Ein starker Sandsturm auf einem abgeernteten Feld, im Hintergrund ist undeutlich Wald zu sehen.
Im Klimawandel sieht auch die Landwirtschaft immer öfter ganz schön grau aus. (Bild: Asta Zavackienė/​Shutterstock)

Auch bekräftigt Schneider die Absicht, besonders wichtige Naturschutzmaßnahmen ins überragende öffentliche Interesse zu stellen. Eingriffe in Schutzgebiete sollten in Genehmigungsverfahren das gleiche Gewicht bekommen wie technische Infrastruktur, betont der Minister.

Aber erstmal hält das gesetzgeberische Grauen an. Bis in den Sommer hinein gibt es öffentlich keine Zeile des Natif zu lesen. Erst Anfang Juli stellt das Umweltministerium einen Referentenwurf online.

Da ist das Infrastruktur-Zukunftsgesetz längst verabschiedet. Der Bundestag hat das Beschleunigungsgesetz Ende Juni durchgewinkt: Die ursprüngliche Verabredung in der Koalition, die Gesetze für die graue und die natürliche Infrastruktur gekoppelt zu verhandeln, wurde gekippt. Das hatte die Union, wie zu hören war, gegenüber der SPD durchgesetzt.

Auch von der Gleichrangigkeit der beiden Infrastrukturen, von der sich Schneider noch auf dem Naturschutztag leiten ließ, rückt der Natif-Entwurf ab.

So soll das überragende öffentliche Interesse praktisch nur bestehende Nationalparks, Naturschutzgebiete, Kernzonen von Biosphärenreservaten sowie die Wiedervernässung von Moorböden schützen. Bei Letzterem gilt dabei noch die Einschränkung, dass die Wiedervernässung aus Mitteln des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz gefördert sein muss.

Wissenschaftlicher Beirat bemängelt zu geringen Moorschutz 

Diese Beschränkung kritisiert der Wissenschaftliche Beirat für Natürlichen Klimaschutz (WBNK) in seiner kürzlichen Stellungnahme zum Natif scharf und empfiehlt, das überragende öffentliche Interesse für Moorschutz ohne die, wie er sagt, weitreichenden Einschränkungen zu gestalten.

Auch bemängelt das Wissenschaftlergremium die vielen Ausnahmen, die der Natif-Entwurf beim Schutzstatus mache. So soll das Gesetz nicht für Vorhaben gelten, denen gesetzlich bereits ein überragendes öffentliches Interesse zuerkannt wird, wie den Ausbau der erneuerbaren Energien, der Stromnetze oder bei der Wärmeplanung.

Ausnahmen gebe es im Natif-Entwurf auch für alle Vorhaben aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität wie den Ausbau von Lkw-Parkplätzen, von Autobahnen oder von Bundesstraßen, merkt der WBNK weiter an. Dadurch bestehe die Gefahr, dass der Moorschutz in der Praxis weiterhin häufig nachrangig behandelt wird, warnt das Beratungsgremium.

Damit nicht genug: Aktuell konzentriert sich der Natif-Entwurf nur auf den Schutz der bestehenden natürlichen Infrastruktur – so ist es in Paragraf 20a, Absatz 1 formuliert. In einer früheren Version des Paragrafen soll es dort noch geheißen haben: "Die Natürliche Infrastruktur ist zu schützen und auszubauen."

Der WBNK hält einen gesetzlich fixierten Ausbau jedenfalls für unabdingbar und verweist zum Beispiel auf das nationale Hochwasserschutzprogramm. Das soll künftig rund 20.000 Hektar Überflutungsfläche schaffen. Diese Flächen sollten, so der Beirat, auch zur natürlichen Infrastruktur zählen.

 

Auf die Kritik, dass sich das überragende öffentliche Interesse auf die Moore innerhalb des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz beschränkt, ging das Umweltministerium auf Nachfrage nicht ein. Bestätigt wurde, dass derzeit noch immer die Ressortabstimmung für das Natif läuft.

Knackpunkt scheint hier immer noch – ungeachtet der bestehenden Einschränkung – der Moorschutz zu sein. Carsten Schneider hatte zuletzt mehrfach betont, für ihn sei das überragende öffentliche Interesse bei der Wiedervernässung von Mooren nicht verhandelbar.

Wann das Natif ins Kabinett kommt, ist weiter unklar. Aber warum soll man sich darüber graue Haare wachsen lassen. Auf ein paar Jahre weniger kam es der Politik beim Naturschutz noch nie an.

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