Grafik: Pflanzen wachsen an Bankgebäuden und fossiler Infrastruktur hoch
Bild: Kristin Rabaschus

Sanktionen gegen Staaten sind weltweit ein beliebtes Instrument in Wirtschaftskriegen. Kosten sie doch wenig und signalisieren nach innen Handlungsfähigkeit. Auch europäische Regierungen griffen seit Napoleons Kontinentalsperre mehrfach zu diesem Mittel.

Gegen Personen verhängt die Europäische Union jedoch erst seit den 2000er Jahren Strafen. Bislang waren es allerdings Maßnahmen, die sich gegen Repräsentanten "gegnerischer" Staaten wie Iran oder Russland richteten. Doch im vergangenen Jahr hat die EU erstmals mehrere Personen sanktioniert, die in einem EU-Land leben.

So traf es beispielsweise den deutschen Journalisten Hüseyin Doğru, dem palästinenserfreundliche Artikel zur Last gelegt werden. Rechtlich schwer wiegt in allen Fällen, dass die Sanktionen allein durch die Exekutive verhängt wurden.

Die Folgen für die Betroffenen wiegen ebenfalls schwer. So verlieren sie ein Lebensmittel, das in jeder modernen Gesellschaft existenziell ist: das Girokonto.

Was freilich in der medialen Aufregung unterzugehen droht: Banken kündigen im Regelfall nicht aus eigenem Antrieb. Ihnen selbst drohen harte Sanktionen, wenn sie sich nicht an die Spielregeln ihrer Branche halten. Für deren Einhaltung, also mittelbar die Befolgung der EU-Sanktionen, sorgen Zentralbanker, Finanzaufseher und Schwarzgeldermittler.

"Fernwirkung" von US-Sanktionen ist nicht neu 

Vor diesem Hintergrund spitzt sich die Lage weiter zu – nun trifft es in der EU erstmals zivilgesellschaftliche Institutionen. Sie sind offenbar ins Visier der republikanischen US-amerikanischen Administration geraten.

Modell ist ein Vorfall aus dem Jahr 2015 – damals regierte in Washington noch der Demokrat Barack Obama –, bei dem die britische Co-operative Bank das Konto der Cuba Solidarity Campaign auflöste.

"Wie der Chef des Kreditinstituts später einräumte, lag die Ursache dafür in den US-Sanktionen (auf den Finanzmärkten) gegen Kuba; diese werden von Washington extraterritorial angewandt", berichtete das alternative außenpolitische Internetportal German Foreign Policy. Danach fürchtete die britische Bank, von den Vereinigten Staaten mit verheerenden Strafmaßnahmen überzogen zu werden, falls sie das Konto der Kuba-Solidarität weiterführe. 

Gleiches scheint nun in Deutschland zu geschehen. So kündigte ausgerechnet die sozial-ökologisch ausgerichtete GLS Bank, deren Zentrale in Bochum liegt, zum Jahresende Konten der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP).

Dabei sei "ein Zusammenhang mit der Unterstützung von Hilfsprojekten auf Kuba durch die DKP offensichtlich", heißt es aus dem Vorstand der politisch bedeutungslosen Kleinpartei. Finanzielle Sorgen macht man sich nun auch im europaweiten Netzwerk Cuba, das allein in der Bundesrepublik drei Dutzend Initiativen vertritt.

"Einzelne Risiken dürfen nicht das Ganze gefährden"

Zu konkreten Kontoverbindungen darf und will sich die GLS Bank nicht äußern. Vorstand Dirk Kannacher legt gegenüber Klimareporter° aber Wert auf die Feststellung: "Wir kündigen Menschen und Gruppen aus dem demokratischen Spektrum keine Konten aus politischen Gründen oder im Zusammenhang mit der Sanktionspolitik der aktuellen US-Regierung."

Die Bank unterliege allerdings Gesetzen. Und wie alle Kreditinstitute werde die GLS von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) beaufsichtigt, heißt es in einer Stellungnahme der GLS Bank zu einem Protestbrief der Initiative "Debanking stoppen".

Mitglieder und Kunden der GLS Gemeinschaftsbank e.G. hatten sich kürzlich gegen das "Debanking" in einem offenen Brief an ihre Hausbank gewandt: "Die GLS Bank und Sparkassen kündigten in den letzten Wochen und Monaten mehreren zivilgesellschaftlichen Organisationen die Bankkonten." Betroffen seien beispielsweise auch die Rote Hilfe, die linke Aktivisten vor Gericht unterstützt, und das Netzwerk Anarchist Black Cross (ABC), das Gefangenen mit linkem Hintergrund unter die Arme greift.

Der offene Brief wurde nach Angaben der Initiatoren bislang von 3.280 GLS-Genossenschaftsmitgliedern unterzeichnet. Unterstützt wird er von zahlreichen Vereinen und Initiativen, aber auch Gliederungen von Grünen, Linken, Grüner Jugend, Gewerkschaften und Umweltverbänden.

Die GLS – sie gehört dem genossenschaftlichen Verbund der Volksbanken und Raiffeisenbanken an – führt laut Firmenangaben 11.000 Konten von sozialen, aktivistischen, karitativen Organisationen. "Aus unserer Sicht dürfen einzelne Risiken jedoch nicht das Ganze gefährden. Wir müssen im Interesse aller Kund:innen handeln", so die GLS.

Die dabei möglicherweise entstehenden Risiken trügen sowohl die Bank als auch einzelne Beschäftigte. So sei die Rechtslage. "Verfehlungen ziehen erhebliche Bußgelder und weitere Sanktionen für die Bank nach sich." Daran besteht ebenso wenig Zweifel wie an dem Bedauern des Bankvorstandes über die Kontenkündigungen.

Rechtsweg gegen "Debanking" erfolgversprechend 

Wo bleibt da die Macht der Banken, ließe sich fragen. Tatsächlich kann diese im Alltag schnell an rechtliche Grenzen stoßen. Banken in der EU sind beispielsweise verpflichtet, Kontobewegungen zu prüfen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern, und Verdachtsfälle zu melden. Diese regulatorisch vorgegebenen Prozesse gehören für jeden Finanzdienstleister zum Tagesgeschäft. 

Wenn also Brüssel oder Washington missliebige Personen oder Organisationen in ihren Sanktions-Index aufnehmen, wird dies von der Europäischen Zentralbank – sie ist für die Aufsicht von Großbanken zuständig – und von Aufsichtsbehörden wie der Bafin in Deutschland direkt oder indirekt umgesetzt: Sanktionen, ob gerechtfertigt oder nicht, erhöhen für Geldinstitute das Risiko, das gilt es dann zu reduzieren oder etwa durch höheres Eigenkapital zu neutralisieren.

So die Logik auf den Finanzmärkten. Banken, Versicherungen und Fonds werden daher zu entsprechenden Maßnahmen wie beispielsweise Kontenkündigungen gedrängt. Bei Zuwiderhandlung werden Finanzdienstleister mit Zwangsmaßnahmen belegt. Diese können auch Vorstände persönlich treffen, bis hin zum faktischen Berufsverbot.

 

Diesen regulatorischen, letztlich politischen Druck geben auch andere Institute weiter. Rechtlich bewegen sich die Akteure dabei in einem Graubereich.

Grundsätzlich haben alle Menschen, die sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhalten, einen Anspruch auf ein Girokonto, hierzulande nach dem Zahlungskontengesetz (ZKG). Für nichtkommerzielle Institutionen und Vereine gilt ein solcher Anspruch in dieser Eindeutigkeit nicht.

Dennoch ist der Rechtsweg gegen das Debanking erfolgversprechend. So hat das Landgericht Göttingen Mitte Januar die Sparkasse Göttingen zur Fortführung des Kontos der Roten Hilfe verpflichtet. Die Kündigung sei unrechtmäßig gewesen, so das Gericht in seiner mündlichen Begründung.

Auf eine Anfrage von Klimareporter°, ob die Sparkasse in Berufung gehe, reagierte der Vorstand bisher nicht.