Stillgelegter und entkernter Gasometer vor untergehender Sonne, aufgenommen vom Dach eines nicht so weit entfernten Hauses.
Kohle und das daraus hergestellte Stadtgas wurden ab 1960 planmäßig durch das viel effizientere Erdgas ersetzt. Klimaschutz war damals noch kein Thema. (Bild: Anna Wormstedt/​Shutterstock)

Neue Gasheizungen können eine teure Angelegenheit werden. Deshalb verhaken sich Union und SPD gerade in den Verhandlungen über das Gebäudemodernisierungsgesetz. Ein Streitpunkt ist, ob Mieterinnen und Mieter die Betriebskosten neuer Gasheizungen künftig allein tragen oder auch die Vermieter einen Beitrag leisten müssen.

Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) plädiert Medienberichten zufolge dafür, dass die Immobilienbesitzenden einen Teil der Brennstoffkosten neuer Gasheizungen übernehmen, falls diese zu sehr steigen.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) steht einem Beitrag der Vermieter dagegen skeptisch gegenüber. Offiziell wollten sich beide Ministerien auf Anfrage nicht äußern. 

Allerdings dauern die Verhandlungen über das Gebäudemodernisierungsgesetz schon länger als geplant. Die Koalition aus Union und SPD hat sich im Februar auf Eckpunkte geeinigt, wie sie das Gebäudeenergiegesetz der früheren Ampelregierung verändern will.

Ein entscheidender Punkt: Neu eingebaute Gebäudeheizungen sollen nicht mehr zu 65 Prozent mit erneuerbaren, klimaneutralen Brennstoffen betrieben werden müssen. Gaskessel dürfen damit noch lange weiter fossiles Erdgas verfeuern, wobei jedoch der Anteil von sogenanntem Biogas zum Beispiel aus der Landwirtschaft steigen soll.

Dieser Plan könnte zu deutlich höheren Heizkosten für Privathaushalte und Unternehmen führen. Denn fossiles Gas wird wohl regelmäßig teurer, weil der CO2-Preis infolge des europäischen Emissionshandels steigt. Hinzu kommen die weltwirtschaftlichen Unsicherheiten.

Und Biogas bleibt absehbar knapp, sodass die begrenzten Mengen die Kosten ebenfalls in die Höhe treiben, wenn Millionen Haushalte den Brennstoff künftig nachfragen. "Im Vergleich zum heutigen Erdgaspreis dürfte ein Mischpreis aus Erdgas und Biogas im Jahr 2045 mehr als doppelt so hoch sein wie im Durchschnitt 2025", schreibt das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung in einer aktuellen Kurzstudie.

Mieter sollen nur noch für effizienteste Heiztechnologie zahlen

Vor diesen Folgen warnt unter anderem der Deutsche Mieterbund. Das neue Gesetz "sollte einen Heizkostendeckel enthalten, um Mieterinnen und Mieter vor unnötig steigenden Heizkosten zu schützen, wenn Vermietende heute noch eine Heizung mit fossilen Brennstoffen einbauen", erklärt Präsidentin Melanie Weber-Moritz.

 

Der Mieterbund schlägt vor, die Betriebskosten von effizienten Wärmepumpen zum Maßstab zu machen. "Der Teil der Heizkosten, der über diesen Heizkostendeckel hinausgeht, müssen die Vermietenden tragen." 

Diese Regelung stünde im Gegensatz zur heutigen Praxis. Denn momentan bezahlen die Mieterinnen und Mieter die Heizkosten grundsätzlich allein, von einem Teil des CO2-Preises abgesehen. 

Wenn sich die Ministerien geeinigt haben, ist der Bundestag an der Reihe. Auch in den Regierungsfraktionen gibt es Gegner und Befürworter des Mieterschutzes.

Zu letzteren gehört die energiepolitische Sprecherin der SPD, Nina Scheer: "Ein möglicher Baustein zum Mieterschutz wäre, nicht zielgerichtete Entscheidungen bei Heizungseinbauten in den Nebenkostenabrechnungen entsprechend abzubilden." Mit anderen Worten: Vermieter müssten mehr zahlen, wenn die Kosten einer neuen Gasheizung künftig durch die Decke gehen.

In der Union ist diese Meinung ebenfalls vertreten. "Im Mietrecht gilt für uns: Modernisierung ja, aber kein ungeregeltes Durchreichen von Kosten zulasten der Mieterinnen und Mieter", sagt der nordrhein-westfälische CDU-Abgeordnete Nicklas Kappe.

Streichung von 2045-Ziel "wäre ein fundamentaler Bruch"

Eine weitere grundsätzliche Frage lautet: Wie lange darf man überhaupt noch mit fossilem Gas heizen? Das Heizungsgesetz des früheren Wirtschaftsministers Robert Habeck (Grüne) setzte dafür ein eindeutiges Ende: 31. Dezember 2044 – in 18 Jahren.

Dieses Datum hat die aktuelle Regierungskoalition in ihren Eckpunkten vom Februar erstmal abgeräumt. Darin heißt es: "Die Paragrafen 71 und 72 werden gestrichen." Letzterer enthält das Ausstiegsdatum. Seitdem rätselt die Fachwelt, ob das eventuell nur ein Versehen im Überschwang war – und das Datum doch noch einen Platz im neuen Gesetz findet.

Der grüne Energiepolitiker und ehemalige Wirtschaftsstaatssekretär Michael Kellner wollte es in Erfahrung bringen und fragte schriftlich: Dürfen Hausheizungen "ab dem 1. Januar 2045 weiter mit fossilem Gas und Öl betrieben werden?"

CDU-Staatssekretär Frank Wetzel, Kellners Nachfolger, schickte ihm einige Sätze, ohne aber die Frage zu beantworten. "Ich befürchte, dass die Nicht-Antwort des Staatssekretärs ein Indiz dafür ist", sagte Kellner gegenüber Klimareporter°. "Käme es so, wäre das ein fundamentaler Bruch."

 

Es handelt sich nicht um irgendein Datum. Bisher beschreibt 2045 den Zeitpunkt der Klimaneutralität Deutschlands, den auch die jetzige Union-SPD-Regierung nicht infrage stellt. Dann sollen im Prinzip und unter dem Strich keine klimaschädlichen Abgase mehr aus Industrie, Gebäuden, Fahrzeugen und Landwirtschaft entweichen.

Darauf ist die komplette Klimapolitik ausgerichtet. Wenn die Regierung nun aber bei den Heizungen eine Tür öffnet, könnte die gesamte Transformation zur Klimaneutralität wackeln – auch beispielsweise im Verkehr.

Die nächsten Wochen der Verhandlungen über das Gebäudemodernisierungsgesetz dürften deshalb interessant werden. "Die Ausgestaltung des Gesetzes muss den geltenden Klimaschutzzielen entsprechen, die schließlich auch verfassungsrechtlich einzuhalten sind", sagt SPD-Energiepolitikerin Scheer.

Und ihr CDU-Kollege Kappe betont: "Deutschland soll bis 2045 klimaneutral werden. Dann soll nicht mehr mit fossilen Brennstoffen geheizt werden."

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