Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) muss in diesem Monat ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen. Zentral ist darin, die beiden großen Problemsektoren Verkehr und Gebäude in die Spur zu bringen. Doch ausgerechnet im Gebäudebereich droht eine Verschärfung der ohnehin bestehenden Zielverfehlung.
Eine aktuelle Studie des Öko-Instituts kommt zu dem Ergebnis, dass die vergangene Woche von der Koalition vorgestellten Eckpunkte zum geplanten "Gebäudemodernisierungsgesetz" die Lücke zu den Klimazielen deutlich vergrößern könnten. Demnach würde sich die Abweichung vom gesetzlich für alle Sektoren zusammen vorgegebenen Emissionsminderungspfad im Jahr 2030 auf bis zu 33 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr erhöhen, 2040 wären es sogar bis zu 124 Millionen Tonnen.
Wie schwierig die Lage ist, wurde jetzt auch in der Regierungsbefragung im Bundestag deutlich. Schneider verwies dabei auf den Handlungsdruck: Das Bundesverwaltungsgericht habe jüngst bestätigt, dass Deutschland beim Klimaschutz noch mehr unternehmen müsse. Das Klimaschutzprogramm der vorherigen Regierung müsse daher nachgebessert werden, um die CO2-Ziele zu erreichen und die Lebensgrundlagen für kommende Generationen zu sichern.
Wie Schneider die Fehlstellen im Gebäudesektor schließen will, ist unklar. Im Jahr 2024 betrugen die gesamten deutschen Treibhausgasemissionen rund 649 Millionen Tonnen. Bereits mit dem derzeit noch gültigen Heizungsgesetz würden sie 2030 um 25 Millionen über dem Ziel liegen.
Mit den geplanten Änderungen könnte sich die Lücke um weitere fünf bis acht Millionen Tonnen vergrößern, so das Öko-Institut. Noch drastischer fällt die Entwicklung mit Blick auf das Jahr 2040 aus. Dort würde die sich aktuell abzeichnende Zielverfehlung von 102 Millionen Tonnen CO2 um weitere 14 bis 22 Millionen Tonnen ansteigen.
65-Prozent-Regel sorgt für vier Fünftel der Klimawirkung
Die Studie betrachtet dabei nicht nur einzelne Zieljahre, sondern auch das Emissionsbudget – also die insgesamt im Klimaschutzgesetz erlaubte Treibhausgasmenge über mehrere Jahre hinweg. Bis 2040 könnten demnach allein durch die Veränderungen beim Heizungsgesetz zusätzliche 108 bis 172 Millionen Tonnen CO2 ausgestoßen werden.
Der Hauptgrund für diese Entwicklung liegt nach Einschätzung des Instituts im geplanten Wegfall der 65-Prozent-Regel für neue Heizungen.
Bislang gilt beim Einbau einer neuen Heizung ab einem Stichtag die Regel, dass diese zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Das lässt sich zumeist nur mit einer Wärmepumpe oder Pelletheizung erfüllen.
Union und SPD planen nun aber, auch Erdgas- und Ölheizungen zuzulassen, wenn sie ab 2029 zu zehn Prozent mit sogenanntem Biogas oder Bioheizöl betrieben werden. Später sollen diese Anteile weiter steigen.
"Die bisherigen Berechnungen zeigen klar: Die 65-Prozent-Regelung prägt den Emissionspfad des Gebäudesektors maßgeblich", erläuterte Studienautorin Sibylle Braungardt vom Öko-Institut in Freiburg. Wenn dieser verbindliche Standard entfalle, fehle ein zentraler Treiber für den Umstieg auf erneuerbare Wärme, so die Physikerin und Klimaschutzexpertin. Folge: Die Transformation des Wärmesektors würde sich deutlich verlangsamen.
Die Zahlen der Studie unterstreichen die Bedeutung der Regelung. Allein die 65-Prozent-Vorgabe sorgt demnach für eine Emissionsminderung von rund 9,6 Millionen Tonnen CO2 im Jahr 2030 und mehr als 30 Millionen Tonnen im Jahr 2040. Damit steht sie für über 80 Prozent der gesamten Emissionsminderung des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes.
Können Mehrkosten weiter auf die Miete umgelegt werden?
Anstelle der klaren Vorgabe enthält der Vorentwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz zwei andere Instrumente. Neben der sogenannten "Bio-Treppe", die für neue fossile Heizungen steigende Anteile erneuerbarer Brennstoffe vorsieht, soll es eine Grüngas- beziehungsweise Grünheizölquote für Energieversorger geben.
Doch beide Instrumente sind bislang nur vage definiert. Die Grüngasquote soll nach den Eckpunkten erst 2028 starten – und zwar mit "bis zu einem Prozent". Wie schnell die Quote anschließend steigen soll, ist offen.
Für ihre Modellrechnung musste die Studie daher Annahmen treffen: Demnach würde die Bio-Treppe ab 2029 zunächst zehn Prozent erneuerbare Brennstoffe verlangen, ab 2035 rund 30 Prozent und ab 2040 schließlich 60 Prozent.
Die Klimawirkung dieser Instrumente entfaltet sich über zwei Mechanismen. Einerseits sinkt der CO2-Ausstoß pro Energieeinheit, wenn fossile Gase schrittweise durch erneuerbare ersetzt werden. Andererseits könnten steigende Kosten für Gas und Heizöl Investitionen in andere Heizsysteme wie die Wärmepumpe attraktiver machen.
Ob dieser Lenkungseffekt tatsächlich auf breiter Front eintritt, hängt laut Studie stark von der künftigen Ausgestaltung des Mietrechts ab. Solange Vermieter steigende Brennstoff-Kosten weitgehend auf die Miete umlegen können, fehlt ihnen ein finanzieller Anreiz, selbst in klimafreundliche Heizsysteme zu investieren.
Aus Sicht von Sibylle Braungardt sind deshalb nun zwei Punkte entscheidend. Erstens müsse die "Bio-Treppe" ambitioniert ausgestaltet werden und möglichst früh greifen, "damit sie eine relevante Klimaschutzwirkung entfalten kann".
Zweitens müssten Vermieter künftig die Mehrkosten für teurere fossile Brennstoffe tragen. Nur so entstehe ein Investitionsanreiz – und zugleich ein wirksamer Schutz für Mieterinnen und Mieter.
Für Umweltminister Schneider jedenfalls erhöht die Studie den politischen Druck. In der Befragung im Bundestag wurde klar, dass er in puncto Heizungstausch auf die Weitsicht der Bürgerinnen und Bürger setzt – damit die sich nicht durch falsche Entscheidungen in eine Kostenfalle treiben lassen.

https://www.t-online.de/heim-garten/aktuelles/id_101158102/neues-heizungsgesetz-reiches-ministerium-irritiert-mit-plan.html
"Die schwarz-rote Koalition will die geplante Grüngasquote für das neue "Heizungsgesetz" erst später als bisher gedacht vorlegen. Auch soll es nicht im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) verankert sein, sondern in einem separaten Gesetz. Geplant ist nach Informationen von t-online, dass das Heizungsgesetz am 25. März ohne die sogenannte "Bio-Treppe" durch das Kabinett geht. Bis zum 1. Juli soll es dann den Bundestag passieren. Die genaue Ausgestaltung der Grüngasquote würde dann erst im Nachgang vorgestellt werden, und zwar wohl bis August in einem neuen Eckpunktepapier."