Erstaunlich schnell haben sich die Parteien der Koalition auf einen Kompromiss beim künftigen Einbau neuer Heizungen verständigt, verlautet es aus Berlin. Der Weg für das Gebäudemodernisierungsgesetz sei frei, sagt Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU).

Konkret ist vorgesehen: Wenn ein Gebäudeeigentümer unbedingt das Risiko eingehen will, erneut in eine Gas- oder Ölheizung zu investieren, muss er, sofern er Wohnungen in seinem Gebäude vermietet, sich künftig an den Betriebskosten einer Gas- oder Ölheizung beteiligen. Gelten soll dies bei einem Heizungstausch für alle bestehenden wie auch künftigen Mietverträge.

 

Solche Vermieter müssen in Zukunft also die Hälfte der Kosten aus den Gasnetzentgelten, aus dem CO2-Preisaufschlag sowie für zugekaufte biogene Kraftstoffe (bei Öl) beziehungsweise Biomethan (bei Gas) tragen. In den allermeisten Fällen werden sie sich also überlegen, ob eine neue Gasheizung noch wirtschaftlich tragfähig ist.

Der zentrale Pferdefuß ist zunächst: Das alles soll nur für Wohngebäude gelten. Der gesamte Bürogebäude- und sonstige gewerbliche Markt ist von dieser klugen Kostenteilungsregel ausgenommen. Damit hat die Union zumindest teilweise die formale "Freiheit im Heizungskeller" erstritten.

Wenn Fans von Gasheizungen diese Freiheit, auch wenn sie mit erheblichen Kostenrisiken einhergeht, auf eigene Rechnung eingehen wollen, wird ihnen das zugebilligt. Wer diese Freiheit aber als Vermieter nutzen will, muss eben genauer hinschauen. Bei einem solchen Eigentümer besteht schließlich die Möglichkeit, dass er in eine neue Gasheizung nicht als Fan investiert, sondern aus Sparsamkeitskalkül oder aus dem scheinbar zwingenden Grund, dass es ihm an Kapital mangelt.

Die Lücke im Mieterschutz-Narrativ wird auffallen

Dann zieht er aus diesem Grund die günstige Gasheizung – den "billigen Jakob" ‑ der Wärmepumpe vor, die ein weit höheres Investitionsbudget erfordert. Bislang konnte der Vermieter das unbeschwert tun, denn das dicke Ende hoher Betriebskosten traf nicht seine Geldschatulle, sondern die seiner Mieter. Sie haben die Betriebskostenumlage zu zahlen.

Dieses Risiko war übrigens im "Heizungsgesetz" der Ampel-Regierung unberücksichtigt geblieben.

Bild: Wuppertal Institut

Jochen Luhmann

studierte Mathematik, Volks­wirtschafts­lehre und Philosophie und promovierte in Gebäude­energie­ökonomie. Er war zehn Jahre als Chef­ökonom eines Ingenieur­unternehmens und 20 Jahre am Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie tätig. Er ist im Beirat der Vereinigung Deutscher Wissen­schaftler und dort Mitglied der Studien­gruppe Europäische Sicherheit und Frieden.

Diesem Fehlanreiz, der mit der von CDU und CSU durchgesetzten Freiheitsregelung verbunden ist, wird nunmehr auf SPD-Initiative hin ein Riegel vorgeschoben – allerdings nur ein halber. Und dass es nur ein halber ist, wird schamhaft beschwiegen.

So sprach Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) von einer wichtigen Einigung. Heizen dürfe nicht zur Kostenfalle für Mieterinnen und Mieter werden, sagte sie. Wer über das Heizungssystem entscheide, habe auch die wirtschaftlichen Folgen mitzutragen.

Dass diese kluge Regelung ausdrücklich auf "Wohngebäude" beschränkt ist, sagte die Justizministerin nicht, jedenfalls nicht öffentlich.

Die SPD wählt somit zum "Verkaufen" der Einigung ein Narrativ, das sie als Mieterschützer darstellt. Sie schützt aber allein die Mieter von Wohnungen – die ein großes Stimmpotenzial bei Wahlen haben – und nicht die Gewerbemieter.

Taktisch ist das verständlich. Und die Medien kaufen es der SPD auch offenkundig ab. Sachlich ist das aber unangemessen und wird mit der Zeit auffallen und also nicht durchzuhalten sein.

Insoweit die Abschreckung gelingt, hilft das dem Klima

Die eigentliche Pointe der formalen Mieterschutzregelung ist, Gebäudeeigentümer davon abzuschrecken, eine erwogene (Fehl-)Investition in eine neue Gasheizung auch tatsächlich vorzunehmen. Die rechnet sich für ihn nur, wenn er die Betriebskosten nach der bisherigen mietrechtlichen Regelung auf Dritte abwälzen kann. In dem Maße, wie die Abschreckung gelingt, hilft es auch dem Klimaschutz.

Die SPD hatte allerdings in die im Februar veröffentlichten "Eckpunkte" für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Novelle des Gebäudeenergiegesetzes etwas deutlich Weitergehendes an Mieter-Schutz hineinverhandelt. Es hieß dort, dass "die Mieter vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen" geschützt werden sollen.

Ein Monteur hat zwei Schraubenschlüssel und einen Schraubenzieher in der Hand, man sieht nur diese Körper-Partie. Im Hintergrund ist verschwommen eine Wärmepumpe zu erkennen.
Mieter können auf das neue Gesetz hoffen – aber der Heizungsinstallateur bei seiner Gewerbemiete nicht. (Bild: Mariana Serdyńska/​Shutterstock)

Nun hat sich die SPD von der Zusage, dass sämtliche Mieter in Gebäuden diesen Schutz erhalten sollen, still verabschiedet. Das ist ein erheblicher Abstrich, denn die Abschreckungsfunktion der Betriebskosten-Aufteilung auf Wohngebäude zu beschränken, ergibt wenig Sinn. Offenbar hat die Lobby der Gewerbeimmobiliensparte klargemacht, dass es ihr an Eigenkapitalunterlegung fehlt, um zu investitionsintensiven Heizungssystemen zu wechseln.

Auch auf eine wörtliche Übernahme der Formulierung zum Schutz vor Investitionen in "unwirtschaftliche Heizungen" hat die SPD-Seite verzichtet. Offensichtlich soll es keine ausdrückliche Regelung geben, um festzustellen, wann eine Gasheizung gegenüber einer Wärmepumpenheizung über die Lebenszeit gerechnet teurer und deshalb "unwirtschaftlich" sei.

Die neue Regelung erklärt nun Gasheizungen implizit für unwirtschaftlich und erlegt dem Gebäudeeigentümer – aber eben nur in Wohngebäuden – einen Anteil an den Betriebskosten auf. Und das ist genau jener Anteil, der in Zukunft ein erhebliches Kostenrisiko birgt. So weit ist die Regelung für Wohngebäude sachgerecht abschreckend.

Nur den nicht vermietenden Wohnungseigentümern wird die volle Freiheit zur Selbstschädigung gelassen. Das mag hinnehmbar sein. Den Mietmarkt für Gewerbeimmobilien außen vor zu lassen, ist jedoch skandalös.

Die Halbierung der Kosten halbiert auch den Anreiz

Ein Nachteil der jetzigen Regelung liegt weiter darin, dass die drei genannten Betriebskostenteile halbiert werden. Damit wird letztlich auch der Anreiz für den Gebäudeeigentümer halbiert, auf die fossile Option der Ersatzinvestition zu verzichten. Hier könnte noch nachgebessert werden.

So könnten dem Vermieter ab dem Zeitpunkt einer Heizungs-Neuanschaffung die Vollkosten für CO2-Zertifikate und die Biomethan-Einspeisung auferlegt werden.

Beim dritten Element, der Gasnetzumlage, müsste man differenzieren: Neben der Halbierung des Ist-Stands der Gasnetzumlage könnte man dem Gebäudeeigentümer oder ‑vermieter einen Anstieg dieser Kosten voll zurechnen.

Die zusätzlichen Netzkosten sind nämlich von ihm insofern (mit)verursacht, als es umgelegte Systemkosten sind, die mit dem Absprung von immer mehr Gaskunden auf immer weniger verbleibende Restkunden entstehen und folglich steigen.

 

Ungeregelt – auch im Mieterschutzsinne – ist schließlich die Möglichkeit, dass ein Gasnetzbetreiber den Anschluss eines Kunden mit einer Frist von zehn beziehungsweise fünf Jahren entschädigungslos stilllegen kann. Der Gebäudeeigentümer muss dann doch eine neue Wärmepumpenheizung einbauen.

Was geschieht dann mit dem nicht amortisierten Restwert der vom Gebäudeeigner vorzeitig außer Betrieb zu nehmenden Gasheizung? Darf er diesen – von seinem Gasversorger ihm zugemuteten – Schaden auf die Mieter umlegen?

Eine Klärung durch den Gesetzgeber würde die Mieter auch hier schützen und dem Heizungsinvestor noch mehr Klarheit über das Risiko bringen, das für ihn mit der Reinvestition in eine neue Gasheizung verbunden ist.

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