In Zeiten schwarz-roter Koalitionen und auch in der – von ihr alles in allem doch geführten – Ampel-Koalition erwies sich die SPD als verlässlicher Motor der Energiewende – weg von fossilen Energieträgern. Diesen Ruf wird sie sich bewahren wollen. Das Gegenteil wäre unklug.

Klar ist aber auch: Auf Bundesebene regiert sie jetzt zusammen mit einem Partner, der Klimaschutz und Wirtschaftswachstum als Nullsummenspiel betrachtet. Dem wird die SPD argumentativ entgegentreten.

Die Sozialdemokraten werden am Ende aber auch – wider besseres Wissen – der Union entgegenkommen müssen. Mehr als zeitliche Verschiebungen sollten aber nicht zugestanden werden.

 

Der Blick in den Mitte Mai vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz, der die im Koalitionsvertrag vereinbarte "Abschaffung des Heizungsgesetzes" bewerkstelligen soll, zeigt aber: Die neuen Regelungen gehen deutlich über nur zeitliche Änderungen hinaus.

Dabei handelt es sich in allen Fällen um Veränderungen, für die im politischen Raum beziehungsweise in der Begründung des Gesetzentwurfs keine Gründe angeführt werden. Das weckt Misstrauen.

Geht es der Mehrheit der SPD-Bundestagsfraktion um mehr? Geht es um eine Wende in der Klimapolitik der SPD? Das wäre politisch eine ganz andere Nummer.

Gesetzentwurf "handwerklich schwach und praxisfern"

Deswegen gilt an die SPD gerichtet der Aufruf: Macht euch ehrlich! Und zwar in zweierlei Hinsicht.

Ehrlich wäre erstens, dazu zu stehen und die hinter den unscheinbaren Details steckende neue Programmatik selbst zu formulieren. Das heißt, die Politik der Lippenbekenntnisse zu beenden.

Eine Politik nach dem Motto "A ankündigen und B tun" – etwa "Technologieoffenheit" sagen und "Gasnetze retten" meinen – fördert die Politikverdrossenheit und spielt der AfD in die Karten.

Ehrlich wäre zweitens, zu weit gehende Zugeständnisse im Gesetzentwurf zurücknehmen und sich auf die ausverhandelten Positionen im Koalitionsvertrag und im Eckpunktepapier zu beschränken.

Es muss ernsthaft zu denken geben, wenn der Chef des unabhängigen Normenkontrollrates, Lutz Goebel, den Gesetzentwurf in einer Boulevardzeitung verreißt – als eines der "handwerklich schwächsten und praxisfernsten Vorhaben, die dem Nationalen Normenkontrollrat in den vergangenen Jahren vorgelegt wurden". 

Dieselbe Sorge wie in diesem Beitrag eingangs angeführt formulierte auch Goebel: "Genau solche Gesetze tragen zur Frustration vieler Bürgerinnen und Bürger gegenüber Staat und Politik bei."

Streichung der Klimaneutralität 2045 durch die Hintertür?

Welche Zusagen im vorliegenden Gesetzentwurf gehen über die Positionen von Koalitionsvertrag und Eckpunktepapier hinaus? Dazu gehört erstens die vorgeschlagene Streichung von Paragraf 72 des Gebäudeenergiegesetzes.

Der Paragraf 72 sieht vor, dass Heizkessel im Regelfall maximal 30 Jahre lang und längstens bis Ende 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen.

Diese Regel erlaubt es, mit einem Wechsel der Heizung auch einen des zugeführten Energieträgers zu verbinden. Der Wechsel weg von fossilen Endenergieträgern kann somit einigermaßen zeitgerecht geschehen.

Bild: Wuppertal Institut

Jochen Luhmann

studierte Mathematik, Volks­wirtschafts­lehre und Philosophie und promovierte in Gebäude­energie­ökonomie. Er war zehn Jahre als Chef­ökonom eines Ingenieur­unternehmens und 20 Jahre am Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie tätig. Er ist im Beirat der Vereinigung Deutscher Wissen­schaftler und dort Mitglied der Studien­gruppe Europäische Sicherheit und Frieden.

Das Verbot, Heizungen auch 2045 und danach noch fossil befeuern zu dürfen, ist für das Funktionieren des Gesetzes zentral. Denn ein massenhafter Heizungstausch am Ende des erlaubten Zeitraums ist unrealistisch – er muss gestaffelt über die Zeit geschehen.

Die Streichung des Paragrafen 72 geht offenkundig über die Zusage zur "Abschaffung des Heizungsgesetzes" im Koalitionsvertrag hinaus. Was dort vereinbart wurde, gibt eine Handhabe dafür, die 2023 vorgenommenen Einschübe der Ampel-Koalition ins damalige Gebäudeenergiegesetz aufzuheben – mehr aber nicht.

Die Regelung des jetzigen Paragrafen 72 wurde aber bereits 2014 bei der schwarz-roten Neufassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) eingeführt, die ab 2002 den Standard für Neubauten setzte. Diese Verordnung hat mit der "Abschaffung des Heizungsgesetzes" nichts zu tun.

Begründet wird die Streichung des Paragrafen 72 im Gesetzentwurf nicht. Es handelt sich um eine quasi handstreichartige Aktion – nach dem Motto: Es wird sowieso viel geändert, da fällt das in der Fülle des Kleingedruckten nicht auf.

Wegen der klimapolitischen und vor allem industriepolitischen Bedeutung gilt aber: Die Streichung des Paragrafen 72 wäre ein erheblicher Vertrauensbruch, der Investitionen in den Heizungsmarkt entwertet.

Mehr noch, dies würde signalisieren: Die Koalition will die zentrale Vorgabe des Bundes-Klimaschutzgesetzes – Klimaneutralität bis 2045 – kippen und eine grundgesetzwidrige Politik durchziehen. Nach dem Motto: Die Gerichte mögen bellen, die Karawane zieht weiter.

Schon erreichter Mieterschutz – wieder aus der Hand gegeben

Zweitens: Die SPD hat in die Eckpunkte für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Novelle des Gebäudeenergiegesetzes etwas hineinverhandelt, das unter der Überschrift "sozialer Mieterschutz" lief, inhaltlich aber deutlich weiter geht.

Die Abschreckungs-Formel, auf die man sich in den "Eckpunkten" geeinigt hatte, lautete, dass "die Mieter vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen" geschützt werden sollen. Wohlgemerkt: die Mieter, nicht einige Mieter.

Sinn des Ganzen war, Gebäudeeigentümer davon abzuschrecken, eine erwogene (Fehl-)Investition in den "billigen Jakob" – eine neue Gasheizung – auch vorzunehmen. Diese würde sich für ihn nur wegen des Mieter-Vermieter-Dilemmas rechnen: Nach geltender Mietrechtslage kann der Vermieter die hohen Folgekosten voll auf Dritte abwälzen.

In dem Maße, wie die mit der Schutzformel wohl beabsichtigte Abschreckung gelingt, würde das auch der Energiewende und dem Klimaschutz helfen.

Hände mit mit zwei Rohrzangen bei der Reparatur eines Gaskessels.
Weiß die SPD-Fraktion, worauf sie sich bei den Verhandlungen um das neue "Gebäusemodernisierungsgesetz" einlässt? (Bild: Marija Bandevska/​Shutterstock)

Bei der Umsetzung dieses Verhandlungserfolgs aus den "Eckpunkten" in den entsprechenden Gesetzentwurf – hier der Entwurf zur Änderung des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes – ist jedoch festzustellen, dass die SPD-Seite bisher nicht durchgesetzt hat, worauf sie sich mit dem Koalitionspartner im Eckpunkte-Papier doch bereits geeinigt hatte.

Die Abweichung betrifft zwei Punkte. In beiden Fällen ist die Einschränkung des Abschreckungseffekts erheblich.

Zum einen ist die Festlegung, dass "die Mieter" geschützt werden sollen, zusammengeschnurrt auf lediglich Mieter in Wohngebäuden, im Gesetzestext steht "Wohnraummietverhältnisse".

Der gesamte Markt gewerblicher Mietimmobilien wurde aus der Abschreckung herausgenommen und dem fossilen Erdgas als Absatzgebiet überantwortet.

Zum anderen wurde der Schutz vor "überhöhten Nebenkosten" in den Eckpunkten zu einer Halbierung der überhöhten Nebenkosten abgeschwächt. So müssen Wohnungsmieter – anders als versprochen – doch die halben zusätzlichen Nebenkosten auch unwirtschaftlicher Heizungen mittragen. Das ist ziemlich unsozial.

Der Beobachter fragt sich: Was hat die SPD-Fraktion sich dabei gedacht, diese beiden Trümpfe, die sie erfolgreich herausverhandelt hatte, einfach so wieder aus der Hand zu geben, ohne erkennbar etwas dafür zu erhalten? Warum, was ist das leitende Motiv? Das ist die Frage an die SPD.

Wem soll die pompöse Änderung des Gesetzestitels imponieren?

Nicht unerwähnt soll drittens die Peinlichkeit des neuen Gesetzestitels sein. Auch da ist eine Partei wie die SPD, die auf ihr Erbe und auf Anstand achtet, gut beraten, noch einmal über die Bücher zu gehen.

Das zu ändernde Gesetz, das Gebäudeenergiegesetz, hat eine lange Tradition, man könnte es altehrwürdig nennen. Seine Keimzelle ist das Energieeinsparungsgesetz (EnEG). Das EnEG bildete von 1976 bis 2020 die gesetzliche Grundlage für Verordnungen, die energetische Anforderungen an die Hülle neu errichteter Gebäude und ihre Heizungsanlagen formulieren.

Das waren anfangs die Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung. Diese beiden Verordnungen wurden 2002 zur Energieeinsparverordnung (EnEV) vereint. Diese wurde wiederum – das war das Wesen der Gesetzesrevision 2020 – zusammen mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz in ein umfassendes Gesetz integriert. Seitdem ist dessen korrekter Titel "Gebäudeenergiegesetz".

Nicht zu vergessen: Das Konzept, das heute zum Gebäudeenergiegesetz geführt hat, entstand in der Folge des Jom-Kippur-Kriegs im Sommer 1973, der geopolitischen Energiekriegsreaktion der arabischen Opec-Staaten gegen die westlichen Ölimporteure.

Da erst schaute die Bundesrepublik auf sich selbst, auf ihren hohen Bedarf an importierten Energieträgern und die dadurch gegebene Erpressbarkeit – und wurde fündig: Man erkannte ein weitreichendes Marktversagen.

Das gilt bis heute. Eigentümer, die Gebäude errichten, verhalten sich nicht nach dem ökonomischen Standardmodell der liberalen Lehre. Sie agieren in einem Umfeld, das sie davon abhält, den Energiebedarf neu errichteter Gebäude gemäß dem eigentlichen wirtschaftlichen Optimum auszulegen. Die Gründe dafür liegen überwiegend im Bereich der Finanzierung.

Der im Jahr 2020 gewählte Titel "Gebäudeenergiegesetz" ist sachlich schlicht korrekt. Die Unions-Seite hat nun aber verlangt, die Rücknahme der kleinen Änderungen, die die Ampel-Regierung am Gebäudeenergiegesetz vornahm, mit dem Aufpfropfen eines neuen Titels aufzuplustern. Das Bedürfnis, die Fassade neu zu streichen, ist aber kein legitimer Grund.

Statt "Gebäudemodernisierungsgesetz" wäre ein sachlich angemessener Titel für die aktuelle Novelle eher das Gegenteil, etwa "Gebäudestandard-Einfrierungs-Gesetz".

 

Der pompöse Akt der Namensänderung scheint sein Vorbild eher im Vergolden à la Trump oder gar in dessen Triumphbogen in Washington zu haben.

Mit dem Titel "Gebäudemodernisierungsgesetz" scheint die Koalition recht offen anzudeuten: Wir halten uns für die bessere AfD und arbeiten hauptsächlich als Fassadenputzer. Was kümmert uns die Wirklichkeit? Wir verpassen dem Gesetz einen neuen Anstrich.

Meint die SPD wirklich, es zahle sich für sie aus, wenn sie diesem Präzedenzfall, Gesetzestitel in Trumpscher Fake-Manier aus nichtigem Anlass zu ändern, zum Durchbruch verhilft?