Preisfrage: Welche der drei Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD brachte die sogenannte Grüngasquote politisch ins Gespräch? Antwort: Das waren die Sozialdemokraten – und zwar schon im Sommer 2023. Da lancierten die SPD-Bundestagsabgeordneten Bengt Bergt und Andreas Rimkus den Vorschlag, dem fossilen Erdgas grüne Moleküle in steigenden Anteilen beizumischen.

Damals ging es weniger um das sich abzeichnende Heizungsgesetz-Desaster, sondern darum, den Hochlauf von grünem Wasserstoff anzureizen. Rimkus agierte als Wasserstoffbeauftragter der SPD-Fraktion und wollte mit der Quote Nachfrage nach dem "Champagner" der Energiewende schaffen. Heute steht er dem Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung vor, während Bergt die Lobbystrategie der Gaswirtschaft verantwortet.

 

In den fünfseitigen Eckpunkten zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz, die die Koalition am Dienstagabend vorlegte, kommt Wasserstoff nur noch am Rande vor. Er ist zu einer Möglichkeit für Öl- und Gasunternehmen geschrumpft, die für ihre Produkte künftig geltende Grüngas- oder Grünheizölquote zu erfüllen.

Wer ab 2028 Erdgas oder Heizöl in den deutschen Markt bringt, muss laut den Eckpunkten dem fossilen Brennstoff dann bis zu einem Prozent Biomethan, Wasserstoff, synthetisches Methan oder "Bioöl" beimischen. Die Eckpunkte lassen auch eine "bilanzielle" Erfüllung zu. Dann legen die Unternehmen Nachweise oder Zertifikate vor, die eine entsprechende Klimawirkung belegen sollen.

So funktioniert heute schon die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) im Verkehr. Der Vorschlag in den Eckpunkten entspricht auch ziemlich genau dem, was die Heizöl- und Flüssiggasbranche letzte Woche vorschlug.

Diese quasi fürs fossile Produkt gedachte Quote soll vor allem die Emissionen im Gebäudebestand senken und 2030 bis zu zwei Millionen Tonnen CO2 sparen. Damit endet in den Eckpunkten aber auch schon die Verantwortung der Öl- und Gasunternehmen für den Klimaschutz.

Für Gasheizungen bleibt vorerst nur Biomethan 

Weitere Klima-Pflichten sehen Union und SPD im Grunde nur noch für die Kunden vor, die ihre Heizung tauschen wollen. Haushalte und Gebäudeeigentümer können künftig, heißt es in den Eckpunkten, aus einem "technologieoffenen" Katalog von Heizungsoptionen wählen – wie Wärmepumpe, Fernwärme, hybride Heizungsmodelle oder Biomasseheizung, aber auch fossile Gas- und Ölheizungen. Aufgehoben werden soll auch die Vorschrift, beim privaten Heizungstausch die kommunale Wärmeplanung zu berücksichtigen. 

Der Einbau klimafreundlicher Heizungen soll dabei laut den Eckpunkten vorerst noch bis 2029 gefördert werden – wie genau und in welcher Höhe, wird aber erst im Zuge der kommenden Gesetzesarbeit festgelegt. Klar ist nur: Neue Gas- und Ölheizungen werden auf keinen Fall gefördert. Das wurde am Mittwoch von den Verhandlern der Eckpunkte ausdrücklich gegenüber den Medien bestätigt. 

Entscheidet sich der Kunde dennoch für Öl oder Gas, muss die Heizung ab Anfang 2029 einen mit der Zeit zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe nutzen. In den Eckpunkten wird dies als "Bio-Treppe" bezeichnet.

Moderne Biogasanlage mit nachgelagerter Biomethan-Produktion: Zum Heizen geeignet, aber zu welchem Preis? (Bild: Ralf Geithe/​Shutterstock)

Das Koalitions-Papier bestimmt aber nur die erste "Treppenstufe" mit einem "Bio"-Anteil von mindestens zehn Prozent. Über zwei weitere Stufen bis 2040 soll das auf Basis der Eckpunkte zu beschließende Gebäudemodernisierungsgesetz entscheiden.

Den Entwurf für das Gesetz sollen die Ministerien bis Ostern vorlegen, das Inkrafttreten ist für Anfang Juli 2026 vorgesehen. Beobachter halten diesen Zeitplan allerdings für sehr ambitioniert.

Als mögliche CO2-neutrale Beimischung für Gas-und Ölheizungen nennen die Eckpunkte Biomethan oder synthetische Treibstoffe. Letztere sind allerdings noch seltener als Wasserstoff. Deswegen bleibt vorerst die einzig verfügbare Option das Biomethan – und das auch nur für Verbraucher, die Erdgas zur Wärmeerzeugung nutzen.

Derzeit werden fast 20 Millionen Wohnungen – knapp die Hälfte des Bestandes – noch mit Erdgas geheizt. Bezieht man den Gasbedarf von Gewerbe, Handel und Dienstleistungen ein, verbraucht Deutschland zur Wärmeerzeugung aktuell um die 350 Terawattstunden Erdgas jährlich.

Für den Einsatz von Biomethan im Erdgasnetz sieht der zuständige Fachverband eine große Zukunft. Viele Stadtwerke hätten ein großes Interesse, die regionalen Verteilnetze komplett auf verlässliches heimisches Biomethan umzustellen, teilt der Verband auf Nachfrage mit.

Woher soll die Biomasse kommen?

Allerdings gibt es bei Biomethan ein gravierendes Mengenproblem. Nach Branchenangaben erzeugen derzeit rund 275 Anlagen etwa 13 Terawattstunden Biomethan. Davon werden etwa 0,6 Terawattstunden ins Gasnetz eingespeist.

Die 13 Terawattstunden werden also größtenteils woanders eingesetzt – in Blockheizkraftwerken, als Biokraftstoffe oder in der Industrie als Erdgasersatz. Auch wenn der Zehn-Prozent-Anteil nur für neue Heizungen ab 2029 gilt, fragt sich, woher das dafür nötige Biomethan kommen soll.

Manche Forscher halten einen vergleichsweise schnellen Hochlauf auf 30 bis 50 Terawattstunden für möglich. Die Biogasbranche selbst gibt an, pro Jahr potenziell bis zu 160 Terawattstunden Biogas und Biomethan erzeugen zu können – wie schnell das geht und woher vor allem die Biomasse kommen soll, um die Erzeugung um ein Mehrfaches zu steigern, steht in den Sternen.

Das Problem ließe sich, wenn überhaupt, nur mit massiven Importen von Biomethan oder Biomasse lösen. Dazu kommt: Biomethan ist teurer als fossiles Erdgas und wird künftig in ein schrumpfendes Gasnetz mit weniger Abnehmern gelangen.

Entsprechend finde sich in den Eckpunkten ein offensichtlich von der SPD eingeschmuggelter Satz: "Es bedarf einer Regelung zum Schutz der Mieter vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen." Wie dieser Schutz konkret aussehen soll, dazu gibt es derzeit aber keine Vorstellungen.

Warnung vor "Teurer-Heizen-Quote"

Dass Gasheizungen mit Bio-Anteil künftig besonders teuer werden, merkt auch das Umweltinstitut München an. Der Grund: Parallel zur "Bio-Treppe" plant die Bundesregierung den schrittweisen Ausstieg aus der Gasversorgung, weil sich der Betrieb der Gasnetze nicht mehr rechnet – nach und nach setzen sich eben doch Wärmepumpe oder in den Kommunen kalte Nahwärme oder Fernwärme durch.

Laut einem kürzlich im Auftrag der Umweltorganisation erstellten Gutachten des Fraunhofer-Instituts IFAM drohen allein durch steigende Netzgebühren den letzten Haushalten, die noch auf Gas setzen, jährliche Mehrkosten von 3.000 bis 4.000 Euro. Die Eckpunkte fügen dem jetzt noch Kosten aufgrund steigender "Bio"-Anteile hinzu.

SPD-Fraktionsvize Esra Limbacher verteidigte am Mittwoch die von ihm mit ausgehandelten Eckpunkte. Diese seien sicherlich ein Kompromiss, der aber Technologieoffenheit beinhalte, praxistauglich sei und die Klimaziele im Blick habe, sagte er. Zwar sei die 65-Prozent-Vorgabe weg, diese Zahl sei aber schon immer fiktiv gewesen und willkürlich gewählt, betonte der SPD-Politiker.

Kritisch fallen die Reaktionen von Umweltverbänden, Energiewirtschaft und ‑forschung aus. Die 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel durch eine Grüngasquote zu ersetzen, sei ein unverhohlenes Geschenk an die Gaswirtschaft und gehe auf Kosten vieler Haushalte und des Klimaschutzes, sagte BUND-Chef Olaf Bandt.

"Diese 'Teurer-Heizen-Quote' wird zu massiven finanziellen Belastungen insbesondere für Mieter:innen und Haushalte mit wenig Einkommen führen", so Bandt. Auch für den BUND sind grüne Gase nicht ausreichend verfügbar und werden in anderen Sektoren wie der Industrie dringender benötigt.

 

Kerstin Andreae vom BDEW sieht in der Abschaffung der 65-Prozent-Anforderung ebenfalls das Risiko, dass die Klimaziele im Gebäudesektor verfehlt werden. Besonders stört die Geschäftsführerin des Energiewirtschaftsverbandes, dass weiterhin Gas- und sogar Ölheizungen mit zunächst nur geringen Bio-Anteilen eingebaut werden können.

"Dies birgt die Gefahr von Kostensteigerungen und von Lock-in-Effekten, die die Gas- und Ölheizung auch dort zementiert, wo Wärmepumpe oder Fernwärme sinnvoll Anwendung finden sollten", erklärte die BDEW-Chefin. 

Nach Angaben von Sibylle Braungardt vom Öko-Institut in Freiburg würde die 65-Prozent-Vorgabe von 2024 bis 2030 rund 30 Millionen Tonnen CO2 einsparen, allein zehn Millionen Tonnen im Jahr 2030. "Die Eckpunkte nennen demgegenüber lediglich eine Einsparung von rund zwei Millionen Tonnen im Jahr 2030 und damit einen Bruchteil dieser Minderungswirkung", betont die Wärmeexpertin.

Wie diese Klima-Lücke von rund acht Millionen Tonnen geschlossen werden soll, führten die Eckpunkte nicht aus.

Der Beitrag wurde um 9 Uhr und um 12 Uhr aktualisiert (Wärmeplanung, Förderung, Gesetzentwurf, Biomassepotenzial, Mieterschutz, SPD-Position).

Lesen Sie dazu unseren Kommentar: Ein neuer Heizhammer

Energieexperte Martin Pehnt im Interview: "Die Klimalücke im Wärmesektor wird größer"