Auf der Bonner Konferenz am vergangenen Dienstag: Bei Tausenden Delegierten fällt es nicht auf, wenn etliche gar nicht anreisen können. (Bild: Kiara Worth/​IISD/​ENB)

Seit Montag findet in Bonn die 64. Sitzung der sogenannten Nebenorgane der UN-Klimarahmenkonvention statt. Über 5.000 Delegierte von Regierungen sowie aus der Zivilgesellschaft kommen zusammen, um die Weltklimakonferenz COP 31 vorzubereiten, die dieses Jahr in der Türkei stattfindet.

Die Nebenorgane sind fundamentaler Teil der globalen Klimadiplomatie. Staatliche wie nichtstaatliche Akteure sind formell gleichberechtigt willkommen, doch sehen sich Teilnehmende aus dem globalen Süden einer Reihe von Hindernissen gegenüber: Akkreditierung, Reisekosten, Unterkunft und Visa.

Visa-Barrieren gerade für Teilnehmer:innen aus dem globalen Süden gibt es auch für die Bonner Zwischenverhandlungen. Und es läge in der Verantwortung Deutschlands als Host des UN-Klimasekretariats, diese möglichst niedrig zu halten.

Dabei sind Visahürden, die die Beteiligung des globalen Südens an Klimaverhandlungen erschweren, weder neu noch ein ausschließlich deutsches Problem. Bereits 2008 wurde der Ausschluss von Delegierten aus den vulnerabelsten Ländern von UN-Klimaverhandlungen in Europa aufgrund von Visaverzögerungen kritisiert.

Zahlreiche Delegierte der letzten Bonn-Konferenzen erhielten kein Visum

Bei den Bonner Sitzungen im Jahr 2024 wurden 223 Fälle von Delegierten aus Afrika und Asien dokumentiert, die Schwierigkeiten hatten, rechtzeitig oder überhaupt ein Visum zu erhalten: 25 der Betroffenen wurden direkt abgelehnt, 167 Anträge blieben unbearbeitet und 37 erhielten ihr Visum mit erheblicher Verzögerung. Dadurch waren Länder wie Burundi, Kamerun, Ägypten, Marokko und Ruanda in den ersten Verhandlungstagen nicht vertreten.

2025 stieg die Zahl der dokumentierten Fälle auf 298. Zu den wiederkehrenden Hindernissen zählen verweigerte Terminvergaben zur Bearbeitung der Visa, die Pflicht, die Visa in weit entfernten Drittländern zu beantragen, sowie Ablehnungen mit dem Verweis auf angebliche Zweifel an der Rückkehrabsicht. 

Bild: privat

Niklas Wagner

ist Klima- und Wissens­soziologe und wissen­schaft­licher Mitarbeiter in der Forschungs­abteilung "Umwelt-Governance" am German Institute of Develop­ment and Sustain­ability (IDOS) in Bonn. Er arbeitet unter anderem zu inter­nationaler Klimapolitik.

Der Unmut darüber wird regelmäßig in den Abschlusserklärungen der Bonner Sitzungen laut. In weniger diplomatischer Form wird Deutschland von dem zivilgesellschaftlichen Netzwerk CAN aufgefordert, seinen "Visakrieg gegen afrikanische Delegierte" zu beenden. 

Hinter den genannten Zahlen stehen Menschen, meist mit formeller Akkreditierung, konkretem Arbeitsplan und oft vollständiger Finanzierung, die aber dennoch nicht teilnehmen können.

Eine junge Delegierte aus Asien beschreibt es so: "Visaprobleme sind eines der größten Hindernisse für mich. Wir aus dem globalen Süden verbringen zwei bis drei Monate damit, immer wieder zur Botschaft zu laufen, Anträge zu stellen, Widerspruch einzulegen."

Viele ihrer Kolleg:innen, sagt sie weiter, hätten kein Visum bekommen, obwohl ihre Teilnahme vollständig finanziert war und sie einen konkreten Plan hatten, woran sie zusammen arbeiten wollten.

Für die asiatische Delegierte ist das kein Einzelfall, sondern eine strukturelle Hürde, die Verhandler:innen aus den vulnerabelsten Ländern ebenso ausschließt wie junge Aktivist:innen und Vertreter:innen besonders betroffener Gemeinschaften – genau jene Stimmen also, deren Präsenz entscheidend für die Legitimität des multilateralen Klimaprozesses ist.

Andere Staaten zeigen, dass Visahürden vermeidbar sind

Die oft vorgebrachte Entschuldigung, Visahürden seien administrativ unvermeidbar, hält einer Überprüfung nicht stand. Die Gastgeberländer der drei jüngsten Weltklimakonferenzen in den Vereinigten Arabischen Emiraten, Aserbaidschan und Brasilien hatten allesamt eigene beschleunigte Visaverfahren für Teilnehmende eingeführt, die über die Klimarahmenkonvention akkreditiert waren.

Auch Staaten, die wie Deutschland zum Schengen-Raum gehören, haben dies bereits getan. Artikel 25 des Schengener Visakodex erlaubt es den Mitgliedsstaaten ausdrücklich, Visa auszustellen, wenn "internationale Verpflichtungen" dies erfordern.

Für den Weltklimagipfel 2015 in Paris nutzte Frankreich diese Bestimmung, um akkreditierten Teilnehmer:innen allein auf Grundlage ihres Akkreditierungsschreibens ein Kurzaufenthaltsvisum zu erteilen, ganz ohne die üblichen Begleitdokumente.

Für den Klimagipfel 2019, der mit kaum vier Wochen Vorlauf vom chilenischen Santiago nach Madrid verlegt wurde, erließ Spanien zentrale Anweisungen an alle 182 seiner Konsulate weltweit, um ein zügiges Visaverfahren zu gewährleisten, und schloss Vereinbarungen mit anderen Schengen-Staaten für Länder ohne spanische Vertretung ab.

 

Im Vorfeld der Verhandlungen dieses Jahr erinnern in einem offenen Brief mehr als 80 unterzeichnende Organisationen – von Amnesty International bis zum Zimbabwe People's Land Rights Movement – Deutschland als Gastgeber der Bonner Konferenz daran, dass die Glaubwürdigkeit multilateraler Prozesse davon abhängt, wer im Raum sitzt.

Inklusiver Multilateralismus ist nicht nur eine Frage dessen, was verhandelt wird, sondern auch, wer verhandelt. Deutschland trägt als Gastgeber verschiedener UN-Organisationen, vom Klimasekretariat über das Entwicklungsprogramm UNDP bis zu UN Women, eine besondere Verantwortung dafür, dass seine Konsulate nicht zur ersten Hürde für legitimes globales Regieren werden – und für das Vertrauen der Partner, auf die es angewiesen ist.

Die Lösungen existieren. Die Präzedenzfälle existieren. Was noch zu fehlen scheint, ist der politische Wille zu handeln.

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