Ende des Monats fallen die knapp 17 Cent Tankrabatt wieder weg. Die Kraftstoffpreise werden die Zwei-Euro-Marke dann wieder deutlich übertreffen.

Schon jetzt schraubt Verkehrsminister Patrick Schnieder Erwartungen herunter, der Nachlass könnte verlängert werden. Der Staat komme irgendwann an die Grenze seiner Möglichkeiten, erklärte der CDU-Politiker gegenüber dem Handelsblatt.

 

Im Bundestag machte der CSU-Abgeordnete Christian Moser kürzlich auf einen anderen Weg für preiswerten Kraftstoffpreise aufmerksam – durch einen verstärkten Einsatz von sogenannten Biokraftstoffen.

Klimaneutrale Kraftstoffe seien gegenüber fossilen günstiger, weil der CO2-Preis entfalle, sagte Moser. Das sehe man heute schon beim Preisunterschied zwischen den Kraftstoffsorten E10 und E5. Diesen Weg wolle man konsequent weiter gehen, erklärte der umweltpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe.

Erneuerbaren-Anteil im Benzin liegt bei sieben Prozent 

Anlass für Mosers Rede war die abschließende Lesung und Verabschiedung des Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote).

Die THG-Quote soll dafür sorgen, dass Unternehmen, die fossile Kraftstoffe auf den Markt bringen, die Emissionen aus den Kraftstoffen verringern – mittels erneuerbarer Energien. Am häufigsten wird dafür in Deutschland derzeit Biodiesel genutzt, es folgen Bioethanol, Strom sowie in geringer Menge Biomethan.

2024 wurden in Deutschland beispielsweise rund 16,5 Millionen Tonnen fossiles Benzin verbraucht. Dem wurden per E5 und E10 knapp 1,3 Millionen Tonnen Bioethanol beigemischt. Das ergibt im Schnitt einen Erneuerbaren-Anteil im Benzin von rund sieben Prozent. Die Effekte von E5 und E10 fließen gewissermaßen zusammen.

Die RED-III-Richtlinie der EU verlangt von den Staaten, im Verkehr den Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 entweder auf 29 Prozent zu erhöhen oder dessen Treibhausgas-Intensität um mindestens 14,5 Prozent zu verringern.

Deutschland setzt die EU-Richtlinie eben mit der Novelle zur THG-Quote um. Mitte Dezember 2025 hatte das Kabinett den Gesetzentwurf beschlossen – seitdem schmorte er im Parlament.

Koalition setzt THG-Quote im Umweltausschuss weiter herauf

Als mit dem Iran-Krieg und der größten fossilen Energiekrise die Spritpreise durch die Decke gingen, kam gerade den Unionsabgeordneten das Gesetz zur THG-Quote recht, sagen Beobachter.

Denn wie mit der Grüngas-Quote oder der "Bio-Treppe" beim Heizen soll im Verkehr mit steigender THG-Quote der Brennstoff "grüner" werden und ordnungsrechtliche Maßnahmen wie ein Tempolimit oder das Verbrenner-Aus ersetzen, jedenfalls offenbar in den Augen der Union.

Biodiesel aus Raps ist in Deutschland bislang der wichtigste Agrokraftstoff. (Bild: Kletr/​Shutterstock)

Dementsprechend wurde im federführenden Umweltausschuss geradezu handstreichartig die im Gesetzentwurf vorgesehene THG-Quotentreppe steiler gestellt.

So wurde bereits für 2027 die THG-Quote von ursprünglich 16 auf 17,5 Prozent angehoben, für 2030 von 25 auf 26,5 Prozent und so weiter – und dann für 2040 von 59 auf 65 Prozent.

Das Gesetz sieht auch eine Unmenge kleinerer Steuerungsvorschriften vor, es zielt gewissermaßen auf ein Feintuning des THG-Quotenmarktes. Damit sollen unter anderem die ökologischen Auswirkungen der hierzulande meist aus Raps hergestellten Biokraftstoffe begrenzt sowie andere, sogenannte nicht biogene Optionen wie Wasserstoff, Strom und synthetische Kraftstoffe vorangebracht werden.

Entsprechend hob die Koalition im Ausschuss die Unterquoten für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs gegenüber dem Gesetzentwurf deutlich an: für 2030 von 1,2 auf 1,5 Prozent und so weiter und bis 2040 von acht auf zehn Prozent.

Ab 2028 soll auch E‑Ladestrom aus Biogas auf die THG-Quote anrechenbar sein. Künftig könnten dann Biogasanlagen E‑Ladesäulen in der Nähe von Autobahnen beliefern – an die Interessen der Landwirte wird nebenbei mitgedacht.

Doppelte Anrechnung fortschrittlicher Biokraftstoffe wird abgeschafft

Die wichtigste Maßnahme im Quoten-Gesetz aber ist die Abschaffung der Doppelanrechnung sogenannter fortschrittlicher Biokraftstoffe, und zwar rückwirkend ab Anfang 2026.

Eigentlich sollen diese Kraftstoffe aus Abfällen und Reststoffen hergestellt werden. Die erlaubte Doppelanrechnung aber lud zu massenhaften Betrug ein. Europa und Deutschland wurden über mehrere Jahre mit falsch deklarierten Kraftstoffen überschwemmt.

Dieser noch immer vorhandene Überhang soll nun abgetragen werden. Mit dem Wegfall der Doppelanrechnung muss der reale Absatz praktisch verdoppelt werden, um dieselben Einnahmen im Quotenhandel zu erzielen. Auch trägt die generell erhöhte Quote dazu bei, überflüssige Biokraftstoffe aus dem Markt zu saugen.

Der bestehende Überschuss stamme im Wesentlichen aus falsch deklarierten Importen, betont auch Elmar Baumann vom Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB), dem vor allem große Produzenten angehören.

"Die durch den Betrug bewirkten Marktverwerfungen haben Investitionen in Erneuerbare für den Verkehr in Deutschland zum Erliegen gebracht. Mit dem jetzigen Beschluss besteht die Chance auf eine Umkehr", hofft Baumann.

Branche will Vor-Ort-Kontrollen noch in diesem Jahr

Gegen künftigen Betrug sieht das Gesetz einiges vor. Am wichtigsten dabei sind die geplanten Vor-Ort-Kontrollen ab dem kommenden Jahreswechsel. Ohne solche Kontrollen dürfen "fortschrittliche" Kraftstoffe nicht mehr auf die Quote angerechnet werden.

Aus Sicht der Branche kommt diese Maßnahme – wie auch der Ausschluss von Biokraftstoffen aus Reststoffen der Palmölproduktion – aber zu spät, nämlich erst 2027.

Zwar sei nach bangen Jahren mit dem THG-Quotengesetz nun endlich eine Stabilisierung der Marktlage in Sicht – ein Wermutstropfen bleibe aber die verspätete Aufnahme verpflichtender Vor-Ort-Kontrollen, erklärt Sandra Rostek vom Hauptstadtbüro Bioenergie, das vier Verbände, nicht aber den VDB vertritt.

Es bleibe unverständlich, dass diese Kontrollen erst im kommenden Jahr beginnen sollen. "Der als Grund angeführte Vertrauensschutz ist nicht nachvollziehbar", sagt Rostek. Sie kritisiert auch, dass die Anrechnung erwiesenermaßen gefälschter Mengen auf die Quote weiterhin nicht nachträglich aberkannt werden kann.

Die hierfür nötige Anpassung der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung ziehe sich seit über einem Jahr hin, bemerkt Rostek. Tatsächlich stammt der entsprechende Referentenentwurf aus dem Umweltministerium vom Sommer 2025.

THG-Quote bremst derzeit Anstieg der Verkehrs-Emissionen 

Die weitere Entwicklung bei den Biokraftstoffen ist schwer abzuschätzen. Ob diese leicht preiswerter als fossile bleiben, hängt letztlich vom Bedarf ab.

Geht beispielsweise der Verbrauch bei Benzin und Diesel zurück – vor allem dank der E‑Mobilität –, können die steigenden THG-Quoten praktisch mit gleich bleibendem Einsatz von Biokraftstoffen erfüllt werden.

Sinkt der fossile Kraftstoffverbrauch dagegen nicht, wird der Bedarf nach biogener Beimischung steigen. Um die dafür nötige Biomasse konkurriert der Verkehr aber künftig mit der Grüngas-Quote und der Bio-Treppe im Heizungsmarkt. Das könnte die Preise nach oben treiben.

 

Klimapolitisch hält sich der Effekt der THG-Quote ohnehin in Grenzen. Zuletzt hat der Einsatz von Biokraftstoffen nach Branchenangaben die CO2-Emissionen um etwa elf Millionen Tonnen CO2 jährlich vermindert.

Der Expertenrat für Klimafragen sagt in seinem neuen Prüfbericht voraus, das THG-Quotengesetz werde im Jahr 2030 eine CO2-Reduktion von 6,3 Millionen Tonnen erbringen.

Die Gesamtemissionen des Verkehrs befinden sich in ganz anderen Dimensionen. Sie beliefen sich 2025 auf 146 Millionen Tonnen, mit zuletzt leicht steigender Tendenz.

So gesehen trägt das Quotengesetz dazu dabei, zumindest den Anstieg der Emissionen abzubremsen. Aber selbst ehrgeizigste Erhöhungen der Quoten könnten fehlenden Klimaschutz im Verkehr nicht ersetzen.