Wer für Umwelt und Klima vor Gericht zieht, tut gut daran, nicht nur auf Paragrafen zu achten, sondern auch darauf, wie Politik und Öffentlichkeit zu dem Anliegen stehen. Wahrscheinlich wäre 2021 das wegweisende Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts so nicht zustande gekommen, hätte es nicht eine starke Klimabewegung gegeben.
Dass es um den Meeresschutz in Deutschland denkbar schlecht bestellt ist, wissen Umweltschützer seit Langem. Für die richtige, auch politische Aufmerksamkeit sorgte aber erst jüngst die tragische Buckelwal-Geschichte.
Da tauchte in den mitfühlenden Medien plötzlich auch der Fakt auf, dass allein in der Ostsee sich jedes Jahr hunderte, vielfach geschützte Tiere wie Schweinswale, Robben und Seevögel in Fischernetzen verfangen und sterben.
Das Fenster der Aufmerksamkeit nutzt jetzt Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD). Er kündigte letzte Woche eine Initiative zu einem "Aktionsplan Meer" an und nannte einige Ziele: keine neuen Öl- und Gasbohrungen in Meeresschutzgebieten, Bergung von Altmunition sowie Verhinderung sogenannter Geisternetze. "Die Natur erholt sich, wenn wir Menschen sie in Ruhe lassen", begründete der Minister sein Vorhaben.
Schutzgebiet mit großer Schutzlücke
Wenig bekannt ist in dem Zusammenhang, dass in Deutschland sogar in einem rechtlich gut geschützten Meeresgebiet die Natur keineswegs in Ruhe gelassen wird.
Im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer werde mit einer der "verheerendsten Fangmethoden der Welt" gefischt – trotzdem verweigerten Nationalparkverwaltung und Landesregierung seit Jahrzehnten die gesetzlich vorgeschriebene FFH-Verträglichkeitsprüfung für europäisch geschützte Fauna-Flora-Habitate und ließen die Zerstörung artenreicher Lebensräume zu, prangerte Sascha Müller-Kraenner von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) am Mittwoch gegenüber den Medien an.
Mit der verheerenden Methode meint der DUH-Geschäftsführer die Grundschleppnetzfischerei. Dabei würden Netze mit schweren Metallkufen über den Meeresboden gezogen, was die Lebensgemeinschaften auf dem Boden schädige, darunter auch als CO2-Speicher wichtige Seegraswiesen, erklärte Müller-Kraenner. Andere artenreiche Lebensräume wie Austernbänke und Sandkorallen seien dadurch ebenfalls verschwunden.
Jährlich werden im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer laut der offenen Plattform Global Fishing Watch mehr als 36.000 Stunden Grundschleppnetzfischerei in geschützten Lebensräumen registriert. Dabei handelt es sich meist um die sogenannte Krabbenfischerei.
"Wir verlangen nichts Radikales"
Müller-Kraenner machte weiter darauf aufmerksam, dass der Einsatz der bodenschädigenden Grundnetze nur auf knapp drei Prozent der Fläche des Nationalparks wirklich ausgeschlossen ist – die Natur also nur dort in Ruhe gelassen wird.
Das sei, betonte der DUH-Chef, nicht nachvollziehbar und mit europäischem Naturschutzrecht unvereinbar. "Die Grundschleppnetzfischerei muss aus dem Nationalpark verschwinden", forderte Müller-Kraenner. Das werde man vor Gericht durchsetzen.
Die entsprechende Klage hat die Umwelthilfe mit Unterstützung der Environmental Justice Foundation (EJF) jetzt eingereicht. Gefordert werden die Durchführung der vorgeschriebenen FFH-Verträglichkeitsprüfung, das Verbot von Grundschleppnetzfischerei im Nationalpark sowie ein konsequenter Schutz des Meeresgebiets.
Zusammen mit weiteren Umweltorganisationen hatten DUH und EJF bereits im April 2025 bei der EU-Kommission Beschwerde gegen Frankreich, Deutschland und Italien erhoben. Die drei Staaten seien, so die Begründung, ihrer Pflicht zum Schutz empfindlicher mariner Ökosysteme nach EU-Recht systematisch nicht nachgekommen.
Die EJF-Vertreterin in Deutschland, Annette Cerulli-Harms, betonte dabei am Mittwoch, mit der Klage werde nur die Einhaltung geltenden Rechts und "nichts Radikales" verlangt. Ziel sei auch kein formales Verbot jedweder Fischerei, sondern nur ein Stopp von zerstörerischen Fangmethoden in Meeresschutzgebieten.
Ihre Foundation trete weltweit für eine transparente und nachhaltige Fischerei ein, so Cerulli-Harms weiter. Von einem gesunden Wattenmeer profitiere langfristig auch die Fischereiwirtschaft in der gesamten Nordsee.
Nationalparkgesetz steht übergeordnetem Naturschutzrecht entgegen
Die am Mittwoch beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht eingereichte Klage richtet sich konkret gegen den Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN‑SH).
Warum Behörde und Landesbetrieb die grundberührende Fischerei in einem FFH-Gebiet ohne eine entsprechende Verträglichkeitsprüfung überhaupt zuließen, liege an einer Regelung im schleswig-holsteinischen Nationalparkgesetz, erläuterte der mit der Klagevertretung beauftragte Rechtsanwalt Remo Klinger. In dem Landesgesetz gebe es eine Bestimmung, laut der im Nationalpark weiter so gefischt werden könne wie zuvor, als das Gebiet den Schutzstatus noch nicht hatte.
Für Klinger ist dabei klar, dass Landesrecht europäisches Recht nicht verdrängen könne. Zudem seien die gut 30 Jahre alten europäischen FFH-Vorgaben längst auch im bundesdeutschen Naturschutzgesetz verankert worden. Naturschutzrecht werde auch nicht ausgehebelt durch Gewohnheitsrecht – selbst wenn es über Jahrzehnte ausgeübt wurde.
Der Rechtsanwalt verwies am Mittwoch auch auf einen Klagerfolg in einem ähnlichen Fall. Bei diesem hatte die Umwelthilfe, ebenfalls aufgrund einer fehlenden Verträglichkeitsprüfung, gegen die Ölförderung auf der Plattform Mittelplate im Wattenmeer geklagt.
Auch hier habe das Gericht entschieden, so Klinger, dass eine Förderung ohne Umweltverträglichkeitsprüfung nicht möglich ist, und dem Antrag der Umwelthilfe auf Förderstopp stattgegeben.
Cerulli-Harms von der EJF sieht ebenfalls gute Aussichten für einen Klageerfolg. So habe man bereits in Frankreich gegen die Grundschleppnetzfischerei geklagt und von Gerichten bestätigt bekommen, dass geschützte Meeresgebiete mehr tatsächlichen Schutz benötigen. Laut der EJF-Repräsentantin weist in der EU derzeit kein einziges der marinen Schutzgebiete den geforderten günstigen Zustand auf.
Das Vollzugsdefizit im Umweltrecht, wie es sich auch im Wattenmeer zeigt, ist für Remo Klinger übrigens keine neue Tatsache. Sobald Umweltfragen politisch würden, weil Kontrollmechanismen versagten, brauche es Dritte, die unabhängig von diesen politischen Mechanismen agieren – und das seien hier die anerkannten Umweltverbände, erläuterte der Anwalt am Mittwoch.
Aus seiner Sicht ist die Missachtung der FFH-Verträglichkeitsprüfung im Nationalpark Wattenmeer ein "Klassiker", wie er es nannte. Politische Wünsche seien mit anderen Interessen einhergegangen und die umweltrechtlichen Belange außen vor geblieben.
