Einen Meilenstein bei der Umsetzung des Koalitionsvertrages habe man mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und dem "Netzpaket" erreicht, bilanzierte eine sichtlich zufriedene Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) vor einer Woche. Das Bundeskabinett hatte gerade beide Vorlagen verabschiedet.

Auf den letzten Metern hatten Wirtschafts- und Umweltministerium noch mehrere Tage lang verhandelt und sich erst kurz vor der Kabinettssitzung geeinigt.

 

Über Monate galt Umweltminister Carsten Schneider (SPD) als derjenige, der das Schlimmste bei beiden Paketen verhindern sollte. Im Februar noch hatte sich Schneider dafür ausgesprochen, die feste Einspeisevergütung für Erneuerbaren-Anlagen beizubehalten. Man sei in "sehr, sehr guten Gesprächen" mit Wirtschaftsministerin Reiche, sagte er damals.

Die "sehr guten" Gespräche führten jedenfalls nicht dazu, die bisher für 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung zu erhalten. Sie wird ab 2027 laut den vom Kabinett beschlossenen Gesetzesvorlagen abgeschafft.

Umweltministerium erreichte nur noch marginale Änderungen

Ohnehin stellt sich die Frage, was die ministeriellen Gespräche kurz vor Ultimo noch gebracht haben. Aus Angaben des Umweltministeriums lässt sich herauslesen, dass gegenüber den Referentenentwürfen aus dem Hause Reiche die sogenannte Übergangszahlung für neue Photovoltaik-Anlagen unter sieben Kilowatt um ein Jahr verlängert wurde – bis 2030 statt 2029.

Neue Photovoltaik-Anlagen von 25 bis 750 Kilowatt – ob Dach oder Freifläche – erhalten ab 2027 eine Marktprämie von einheitlich 6,2 Cent je Kilowattstunde. Projekte über 750 Kilowatt müssen wie bisher in die Ausschreibungen.

Auch soll die Bundesnetzagentur für Solaranlagen unter 25 Kilowatt die Frist zum Zwangseinstieg in die Direktvermarktung hinausschieben können, wenn die Rahmenbedingungen für eine Direktvermarktung nicht gegeben sind. Bisher soll diese Frist für Anlagen bis sieben Kilowatt – siehe oben – 2030 enden.

Diese Härtefallregelung soll bis maximal Ende 2032 verlängert werden. Ob so eine Regelung, die eine verlustreiche Direktvermarktung verlängert, überhaupt etwas verbessert, ist mehr als fraglich.

Erneuerbaren-Verband beklagt nochmalige Verschlechterung

Im Netzpaket wurde im Ergebnis der ministeriellen Verhandlungen die Schwelle, ab der sich Netzbetreiber auf den sogenannten Redispatch-Vorbehalt berufen können, von drei auf fünf Prozent des abgeregelten Stroms heraufgesetzt. Die entsprechenden Netzengpassgebiete sollen jetzt nur noch für sechs statt zehn Jahre ausgewiesen werden, und das künftig getrennt nach Windkraft und Photovoltaik.

Auch wurde der zwangsweise Verzicht der Erzeuger auf die Redispatch-Entschädigung in Windvorranggebieten auf 18 Prozent der Jahresstrommengen abgesenkt, für andere Wind- und Solar-Standorte bleibt es bei jeweils 20 Prozent.

Ohne Netz kein Erneuerbaren-Ausbau. Aber müssen deshalb auch die entsprechenden Gesetze zusammen verabschiedet werden? (Bild: Jens Ickler/​Elxeneize/​Shutterstock)

Allerdings kann der Netzbetreiber den Verzicht auf die Redispatch-Entschädigung einmalig und einseitig um bis zu 18 Monate verlängern.

Der Auflistung aus dem Umweltministerium zum Trotz betrachtet der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) die Kabinettsbeschlüsse zu EEG und Netzpaket sogar als eine Verschlechterung gegenüber den ohnehin kritisch bewerteten Referentenentwürfen. Das stellte der BEE letzte Woche klar.

Am schlimmsten behandelt sieht sich die Solarbranche. Entsprechend erbost fällt ihre Kritik aus. Die vermeintliche Rettung von Bürgersolaranlagen – also denen in Privathaushalten – sei Augenwischerei, sagte Carsten Körnig, Geschäftsführer des Branchenverbands BSW Solar, letzte Woche bei einem Medientermin.

"Das Dach eines Wohnhauses ist kein Börsenparkett", erklärte Körnig. Eine flächendeckende Direktvermarktung der vielen kleinen Strommengen von Eigenheimen sei "absehbar weder technisch noch wirtschaftlich darstellbar".

Für kleinere Solaranlagen bedeute die Abschaffung der Einspeisevergütung und ihr "Ersatz" durch Übergangszahlung und Direktvermarktung eine 90-prozentige Verschlechterung, rechnete der Verbandschef vor. Aus 20 Jahren Verlässlichkeit würden drei Jahre Übergang – das sei ein "wertloses Trostpflaster", beschwerte sich Körnig und sagte voraus, die Nachfrage nach kleinen Solardachanlagen werde um rund zwei Drittel einbrechen.

Windbranche sieht rechtliche Angriffspunkte

Die Erneuerbaren-Branche bewegt natürlich, was sich gegen die Gesetzentwürfe noch tun ließe. Hoffnung kommt da zum einen von der rechtlichen Seite. Drei angreifbare Punkte nannte Bärbel Heidebroek, Präsidentin des Bundesverbands Windenergie (BWE).

Bereits im Februar dieses Jahres hatte der BWE ein Kurzgutachten vorgelegt, laut dem das Netzpaket mit dem Redispatch-Vorbehalt europarechtlich nicht zulässig ist. Die Regelungen, heißt es dort, schränkten den Netzzugang entgegen Artikel 6 der Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie durch sachfremde und diskriminierende Kriterien unzulässig ein.

Den zweiten rechtlichen Angriffspunkt sieht der BWE in der Regelung, dass die Wirkleistung einer Windanlage künftig generell auf 70 Prozent verringert werden kann und dann möglicherweise per Redispatch-Vorbehalt noch 18 oder 20 Prozent der jährlichen Strommenge nicht entschädigt werden.

Gebiete, in denen das gilt, seien mit Windkraft künftig nicht mehr bebaubar und fielen für Windinvestoren definitiv weg, sagte Verbandschefin Heidebroek voraus. Damit werde aber in die Planungshoheit der Länder eingegriffen, die ihrerseits die Gebiete raumordnerisch als Windvorranggebiete ausgewiesen hätten.

Drittens soll, so Heidebroek weiter, die pauschale Begrenzung der Wirkleistung auf 70 Prozent nicht nur für neue, sondern auch für Bestandsanlagen gelten. Das sei ein "absoluter Vertrauensbruch", den es im deutschen Recht so noch nicht gegeben habe, stellte sie fest.

Gegen diese rückwirkende Bestimmung würden Unternehmen des Windverbandes klagen, zeigte sich die BWE‑Präsidentin sicher. Unklar ist allerdings, ob Klagen in den drei Angriffspunkten eine aufschiebende Wirkung haben, das Inkrafttreten der Regelung also erst einmal verhindern könnten.

Hoffnungen ruhen vor allem auf dem Bundestag

Die meisten Hoffnungen der Erneuerbaren-Branche ruhen erst einmal auf dem Bundestag. Dort müssten die Gesetzentwürfe so verändert werden, dass Deutschland nicht in eine fossile Welt zurückfalle, fordert BEE‑Präsidentin Ursula Heinen-Esser letzte Woche.

Sie persönlich sei zuversichtlich, so Heinen-Esser, mit den Abgeordneten in einen guten Austausch treten zu können. Man rede mit ihnen schon seit Monaten über viele Punkte, die dem Bundesverband Erneuerbare Energie wichtig seien.

Heinen-Esser plädierte in dem Zusammenhang erneut dafür, die Verhandlungen um die EEG-Reform und das Netzpaket zu trennen. Letzteres sei nicht so dringlich wie ein neues EEG, erläuterte die BEE‑Chefin. Auch sei die Verknüpfung beider Gesetze eindeutig eine Idee des Wirtschaftsministeriums gewesen. 

Bis dato soll allerdings die SPD im Bundestag noch dafür sein, EEG-Reform und Netzpaket gekoppelt zu verhandeln. Für eine Entflechtung spricht sich inzwischen die energiepolitische Sprecherin der Fraktion, Nina Scheer, aus.

Das begründet sie nach der Einigung von Reiche und Schneider nunmehr auch ausführlich.

So könne die SPD fast jede Formulierung, die mehr Erneuerbaren-Förderung vorsehe als gar keine Förderung, letztlich nicht ablehnen, da sie es nicht verantworten wolle und könne, Anreize zum Ausbau der Erneuerbaren zu unterlassen, beschreibt Scheer die Zwangslage der mitregierenden Sozialdemokraten.

Dieser Umstand diene nun offenbar als Instrument, um eine Einigung jenseits des Koalitionsvertrages zu erzwingen, erläutert sie. "Ein solcher 'Verabschiedungszwang' ist in Stil wie in der Sache abzulehnen", betont Scheer.

Weil Netzpaket und EEG eng verschränkt worden seien, enthalte auch das Netzpaket EEG-relevante Änderungen, erklärt die SPD-Abgeordnete weiter. Damit erstrecke sich der "Verabschiedungszwang" auch auf das Netzpaket. Dies spreche für eine Entflechtung der Vorhaben, schlussfolgert die energiepolitische Sprecherin.

 

Warum Umweltminister Schneider am Ende offenbar dem "Verabschiedungszwang" folgte, habe am großen Zeitdruck zu einer Einigung gelegen, der sich wiederum aus der erforderlichen Notifizierung des EEG bei der EU-Kommission ergebe, meinte BEE‑Präsidentin Heinen-Esser letzte Woche. Da habe sich wohl auch der Umweltminister gesagt: Reden wir im Parlament weiter, vermutete Heinen-Esser.

Wie dem auch sei: Als Meilenstein wird der Verhandlungsmarathon um EEG und Netzpaket nicht in die deutsche Regierungsgeschichte eingehen.

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