Immer sonntags: Die Mitglieder unseres Herausgeberrats erzählen im Wechsel, was in der vergangenen Woche wichtig für sie war. Heute: Oliver Hummel, Vorstand beim Öko-Energieversorger Naturstrom.
Klimareporter°: Herr Hummel, bei der Reform des "Heizungsgesetzes" einigte sich die Koalition jetzt darauf, dass sich Mieter und Vermieter künftig die Mehrkosten teilen müssen, wenn eine neue Gas- oder Ölheizung eingebaut wird. Wie sehen Sie das?
Oliver Hummel: Der Kompromiss zum Gebäudemodernisierungsgesetz mildert beim künftigen Einbau neuer Gas- und Öl-Heizungen den Kostendruck auf die Mieterinnen und Mieter. Grob zusammengefasst: Die Kostenrisiken, die aus steigenden CO2-Preisen, dem wachsenden Anteil grüner Brennstoffe und den Gasnetzentgelten resultieren, sollen zur Hälfte vom Vermieter getragen werden.
Das ist – isoliert betrachtet – ein begrüßenswerter Schritt, ändert aber nichts daran, dass das Gesetz grundsätzlich in die falsche Richtung steuert.
Im Heizungskeller gilt künftig: Alles kann, nichts muss. Das ist deutlich schlechter, als es klingt. Dem Gebäudemodernisierungsgesetz fehlt es an Klarheit und Orientierung – das birgt Risiken für den Fortgang der Wärmewende und für diejenigen Menschen, die sich vom Laissez-faire der Regierung zum Kauf einer fossilen Heizung verleiten lassen.
Zudem gibt die konkrete Einigung Rätsel auf. Wieso sollen die Vermieter, die den Heizungsaustausch allein verantworten, nur die Hälfte der anfallenden Mehrkosten tragen? Und wieso gilt die Regelung nur für die ersten drei der geplanten vier Stufen der nach wie vor nicht weiter ausdefinierten "Bio-Treppe"?
Man darf gespannt sein auf den konkreten Gesetzesentwurf.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hat die sogenannte Frühkoordinierung abgebrochen und die Gesetzentwürfe für das Kraftwerkssicherheitsgesetz – jetzt "Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz" –, die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sowie das sogenannte Netzpaket fast unverändert in die Ressortabstimmung gegeben. Bereits Mitte Mai soll es Kabinettsbeschlüsse geben. Will Reiche jetzt mit dem Kopf durch die Wand?
Kompromissfähigkeit scheint jedenfalls nicht ihre Stärke zu sein, wenn man der Berichterstattung glauben kann.
Dass die Wirtschaftsministerin dennoch mit koalitionsinternem Widerstand rechnet, zeigt sich im weiteren Zeitplan: Die Verabschiedung des neuen EEG, des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, sowie des "Netzpakets" im Bundestag ist erst nach der Sommerpause geplant, also im September oder vielleicht auch erst im Oktober.
Ich hoffe, dass diese Zeit produktiv genutzt werden kann. Den Redispatch-Vorbehalt, den Reiche gegen alle Kritik unverändert im Gesetzentwurf belassen hat, lehnen wir klar ab. Er ist geeignet, den Erneuerbaren-Ausbau großflächig abzuwürgen, ohne die Beseitigung der regional bestehenden Netzengpässe zu beschleunigen.
Die Bürgerenergiebewegung hat sich nicht nur für erneuerbare und gegen fossile Energien eingesetzt, sondern immer auch für Resilienz und eine demokratische Kultur, betonen Lydia Takit und Harald Uphoff vom Bündnis Bürgerenergie im Vorfeld des Konvents 2026. Trotzdem durchlebt die Bürgerenergie derzeit eine schwierige Phase. Wie kann sie wieder in die Vorhand kommen?
Bürgerenergie-Gesellschaften wie ehrenamtlich geführte Energiegenossenschaften haben es in der Tat heute sehr schwer. Die Energiewende ist teils sehr kapitalintensiv geworden – Stichwort Wind- und Solarparks. Teils ist sie technologisch und regulatorisch sehr komplex, beispielsweise im Bereich der kleinräumigen Belieferungsmodelle.
Die Abhängigkeit mancher Geschäftsmodelle von trägen und unzureichend digitalisierten Verteilnetzbetreibern und auch die kommende EEG-Novelle mit der Absenkung der Direktvermarktungsschwelle bei Solaranlagen tun hier ihr Übriges.
Da sich die klassische mittelgroße Photovoltaik-Dachanlage mit Volleinspeisung auf dem Schul- oder Kita-Dach seit Jahren nicht mehr lohnt und in Zukunft noch viel weniger lohnen wird, dürfte der realistischste Weg für die Bürgerenergie wohl trotz einiger Herausforderungen über Belieferungsmodelle wie Energy Sharing oder die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung laufen.
Ab 1. Juni sind die Verteilnetzbetreiber gesetzlich verpflichtet, das Energy Sharing in ihren Netzgebieten zu ermöglichen. Ich drücke die Daumen, dass es dann schnell erste Anwendungsfälle geben wird.
Die Tschernobyl-Katastrophe hat vor 40 Jahren die deutsche Öffentlichkeit aufgewühlt – und letzten Endes zum Atomausstieg und zur Energiewende geführt. Der Weg dorthin war aber alles andere als geradlinig. Wie hat sich Ihr Verhältnis zur Atomkraft eigentlich entwickelt?
Für mich ist ganz klar: Der Atomausstieg in Deutschland war und ist richtig. Keines der Probleme der Atomenergie ist gelöst – von der Sicherheit über die Atommüll-Endlagerung bis hin zur mangelnden Flexibilität und den enormen Kosten neuer Kraftwerke.
Der Weiterbetrieb der letzten verbliebenen AKW hätte neue Millioneninvestitionen in überalterte Meiler erfordert. Selbst ehemalige Betreiber hatten darauf keine Lust mehr.
Bei 60 Prozent Ökostrom im Netz und Ausbaupfaden für Windenergie und Photovoltaik, die uns in vier Jahren Richtung 80 Prozent bringen, ist für Atomenergie auch schlicht kein Platz mehr im System.
Da können Bundeskanzler Friedrich Merz und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder noch so sehr von Kernfusion oder Mini-Atomkraftwerken schwärmen: Beides wird, falls es überhaupt jemals kommt, viel zu spät kommen. Die immer wieder aufkeimende Debatte um die Rolle der Atomkraft in Deutschland halte ich daher für komplett überflüssig.
Und was war Ihre Überraschung der Woche?
Überrascht hat mich die jüngst erschienene Analyse des Umweltbundesamts zum Referenzertragsmodell. Nicht so sehr wegen der Ergebnisse, die wir gut und richtig finden, sondern eher, weil das UBA in seinem Papier zu komplett anderen Schlüssen kommt als das Wirtschaftsministerium.
Kurz zur Einordnung: Das Referenzertragsmodell ist zentral, um Windenergie auch im Süden wirtschaftlich zu machen. Anlagen an windschwächeren Standorten bekommen in diesem Modell auf ihre Gebote in den Ausschreibungen einen Aufschlag, Anlagen an überdurchschnittlich guten Standorten einen Abzug.
Diese Differenzierung ist volkswirtschaftlich sinnvoll, auch wenn die produzierte Kilowattstunde aus einem Windrad in Süddeutschland teurer ist als aus einer Anlage an der Küste. Dies wiegen die mit dem Windausbau im Süden zu erzielenden Einsparungen bei Netzausbau und Engpassmanagement mehr als auf.
In seinem Papier schlägt das UBA vor, den sogenannten Standortgütegrenzwert von 50 auf 40 Prozent abzusenken. Das würde die wirtschaftlich nutzbaren Flächen in der Südregion um 30 Prozent erweitern und damit die Nutzbarkeit der Windenergie in Bayern, Baden-Württemberg, dem Saarland und weiten Teilen von Hessen und Rheinland-Pfalz deutlich steigern.
Die Verbesserungen für den Süden könnten dabei mit einem zusätzlichen Korrekturfaktor im Norden quasi gegenfinanziert werden.
Dieser Vorschlag steht in deutlichem Kontrast zur Verschlechterung für die Südregion, die das Wirtschaftsministerium im Zuge der EEG-Novelle plant. Auch hierüber wird hoffentlich noch intensiv diskutiert werden, wenn das EEG ins Parlament kommt. So wie angedacht, kann es jedenfalls nicht bleiben, wenn Windenergie südlich von Kassel noch eine Chance haben soll.
Fragen: Jörg Staude

Das ist die Vorgabe, die jedoch nicht pönalisiert ist.
Daher wird es wohl noch Jahre dauern, bis Energy Sharing breit und einfach umzusetzen sein wird.