Klimareporter°: Frau Blessenohl, Windkraftprojekte werden immer häufiger durch Bürgerbegehren und Klagen verzögert oder gestoppt. Zu den Kläger:innen gehören auch Naturschutzverbände wie der Nabu. Wann klagt der Nabu?
Rebekka Blessenohl: Wir klagen erst, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Wenn also Beteiligungsverfahren oder Gespräche mit Behörden und Projektträgern unsere Bedenken nicht ausräumen konnten.
Voraussetzung ist natürlich, dass die Probleme so gravierend sind, dass sie nach unserer Einschätzung gegen geltendes Recht verstoßen.
Dabei geht es um ganz unterschiedliche Sachverhalte, zum Beispiel die Nähe zu Schutzgebieten oder sogar die Lage in solchen Gebieten oder die Zerstörung wertvoller Lebensräume.
Wie laufen diese vorgelagerten Beteiligungsverfahren ab?
Im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung – zum Beispiel bei der Planung eines Windparks – ist in der Regel eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. Sobald die entsprechenden Unterlagen den Behörden vorliegen, können wir sie als anerkannter Umweltverband innerhalb einer bestimmten Frist einsehen und eine Stellungnahme einreichen.
Diese muss von der Behörde zur Kenntnis genommen werden, eine Berücksichtigung ist rechtlich aber nicht vorgeschrieben.
Stoßen Sie mit Ihren Einwänden in der Regel auf offene Ohren?
Darauf gibt es nicht die eine Antwort. Offenheit für unsere Anliegen hängt von vielen Faktoren ab: Wie gut der Austausch bisher mit Vorhabenträgern und Behörde war, wie weit die Planung schon vorangeschritten ist, was es noch für andere Bedenken gibt und so weiter.
Hier hat sich rechtlich in den letzten Jahren aber nochmal einiges verschoben. In den sogenannten Beschleunigungsgebieten gibt es etwa nur noch eine stark reduzierte Umweltprüfung – in der Regel ohne zivilgesellschaftliche Beteiligungsmöglichkeiten.
Auch Erörterungstermine sind inzwischen häufig freiwillig.
Der Grundgedanke dahinter ist aber doch nachvollziehbar: Um fossile Energien zu verdrängen und Energieunabhängigkeit zu fördern, muss der Ausbau der erneuerbaren Energien deutlich beschleunigt werden.
Das stellen wir auch überhaupt nicht infrage. Unsere Kritik richtet sich nicht gegen das Ziel, sondern gegen bestimmte Aspekte der Umsetzung.
Zum einen sehen wir viele fachliche Schwachstellen. Vorgaben werden vereinheitlicht, lassen aber zugleich großen rechtlichen Interpretationsspielraum und es mangelt an einer fachlichen Grundlage der gewählten Standards. Das kann am Ende neue Angriffsflächen schaffen und sogar zu mehr Verzögerungen führen.
Rebekka Blessenohl
ist Referentin für erneuerbare Energien beim Naturschutzbund Nabu. Die studierte Naturschutzbiologin war Gutachterin in einem Umweltplanungsbüro und ist seit 2021 beim Nabu tätig. Sie arbeitet fachlich, politisch und strategisch zu Windenergie an Land und Photovoltaik.
Zum anderen setzt die gesamte Beschleunigungsinitiative vor allem beim Naturschutz an. Viele andere Faktoren, die den Ausbau oft stärker bremsen als naturschutzrechtliche Fragen, bleiben weitgehend unberührt.
Das halten wir für den falschen Weg. Denn gerade Naturschutzbedenken und fehlende zivilgesellschaftliche Beteiligungsangebote führen zu Widerstand gegen Projekte und die Energiewende allgemein.
An welchen Stellschrauben sollte die Politik ansetzen?
Da gibt es einige. Ein klassisches Beispiel im Bereich der Windenergie ist der Transport. Genehmigungen für Schwerlasttransporte sind immer noch extrem aufwendig und ließen sich problemlos vereinfachen. Zusätzlich müssen etwa von jedem einzelnen Eigentümer Zustimmungen eingeholt werden, weil kleinräumige Schäden an Flächen nicht ausgeschlossen werden können. Eine Duldungspflicht könnte hier viel Zeit sparen.
Zunehmend werden auch Flächenkonflikte mit der militärischen Luftraumüberwachung zu einem echten Hemmnis. Genehmigungsprozesse werden aufgrund der potenziellen Störwirkung von Windrädern für die Radarsysteme blockiert oder langwierig verzögert.
Deutschland hat eine sehr beschränkte Fläche und es gibt viele verschiedene Nutzungsinteressen, die nach einer politischen Abwägung verlangen. Diese Nutzungskonflikte auf "Natur gegen Erneuerbare" zu verkürzen, spiegelt die Realität schlicht nicht wider.
Wie lässt sich der Ausbau der Erneuerbaren angesichts wachsender Nutzungskonflikte und gesellschaftlicher Überforderung beschleunigen?
Das ist eine gesamtgesellschaftliche und vor allem politische Aufgabe. Die Politik muss erklären, was sie wann und wie erreichen will – und dafür braucht es Verlässlichkeit. Dieses ständige Hin und Her, etwa bei den Ausbauzielen, ist Gift für die gesellschaftliche Akzeptanz.
Der Ansatz, Vorrangflächen für Windenergie auszuweisen, ist grundsätzlich sinnvoll. Dies hat zumindest das Potenzial, mehr Planungssicherheit zu schaffen.
Da viele Bundesländer bisher aber nicht genug Flächen ausgewiesen haben, fehlt der nächste konsequente Schritt: den Ausbau dann auch tatsächlich auf diese Flächen zu konzentrieren. So könnte sich die Bevölkerung darauf einstellen und müsste keinen sogenannten Wildwuchs befürchten – der, ob berechtigt oder nicht, häufig zu Überforderung führt.
Idealerweise würde diese übergeordnete Raumplanung noch weiter reichen. Der notwendige Wandel betrifft, wie gesagt, viele Bereiche gleichzeitig, nicht nur das Energiesystem. Die zentrale Frage der kommenden Jahre lautet deshalb: Wie gehen wir in Deutschland mit der sehr begrenzten Fläche um?
Dafür braucht es eine ganzheitliche und demokratische Planung. Das ist ein komplexer Aushandlungsprozess, den niemand verordnen kann. Leider sind wir davon noch ein gutes Stück entfernt.
Nicht nur an den Beteiligungsformaten, auch am Verbandsklagerecht wird derzeit geschraubt.
Bisher gab es keine gravierenden Einschnitte ins Verbandsklagerecht. Aber die Stimmen, die genau das fordern, werden lauter. Aus verschiedenen Parteien gibt es Vorschläge, das Verbandsklagerecht zu beschneiden oder sogar ganz abzuschaffen.
Das berührt ein fundamentales Verständnis des Rechtsstaats. Unsere Aufgabe als Umweltverband ist es, ein Gut der Allgemeinheit – eine intakte Natur – rechtlich zu vertreten. Diese Möglichkeit ist ein Grundprinzip einer funktionierenden Demokratie.
Wie bemüht um Akzeptanz und Teilhabe erleben Sie die Branche?
Das lässt sich so pauschal nicht beantworten. Das Konfliktpotenzial ist dort am größten, wo ausschließlich die Wirtschaftlichkeit im Vordergrund steht. Wenn ohne Rücksicht das Maximum aus einer Fläche rausgeholt werden soll, gibt es keinen Spielraum für Kompromisse.
Eine Freiflächen-Solaranlage kann sich bei richtiger Standortwahl und Ausgestaltung zum Beispiel wunderbar mit Naturschutz vertragen. Werden die Module jedoch möglichst dicht an dicht gestellt, funktioniert das nicht mehr.
Ähnliches gilt für Windenergie: Liegt der windreichste Standort in einem ökologisch besonders sensiblen Gebiet, hilft alles nichts, wenn der Projektträger nicht offen ist, daran etwas zu ändern.
Wir haben da auch schon viele positive Erfahrungen gemacht: Projektierer, die die Umweltverbände und Menschen vor Ort frühzeitig und proaktiv eingebunden haben. So lassen sich Konflikte oft vermeiden.
Das verhindert auch, dass sich Fehlinformationen über ein Projekt verbreiten. Je mehr die Bevölkerung vor Ort im Unklaren gelassen wird, desto mehr Nährboden für Geraune entsteht.
Aufwendige Beteiligungsverfahren, und das idealerweise schon bevor das Projekt in trockenen Tüchern ist – viele der von Ehrenamtlichen getragenen Energiegenossenschaften können das doch gar nicht leisten.
Das stimmt, vor allem wenn Projekte noch nicht abgesichert sind. Hier braucht es einen Mittelweg. Eine gewisse Planungssicherheit ist notwendig, bevor Projektierer intensiv in den Dialog gehen – das ist auch legitim.
Gleichzeitig liegt die Verantwortung nicht allein bei den Projektierern. Auch die Behörden können frühzeitig informieren und Beteiligungsangebote machen. Dass dort häufig Kapazitäten fehlen, ist bekannt – sie könnten aber geschaffen werden. Am Ende ist das eine politische Frage.
Wenn uns Akzeptanz wirklich wichtig ist, sind gute Beteiligungsformate zentral. Dabei geht es nicht um symbolische Beteiligung, sondern um Verfahren, die echte Mitbestimmung ermöglichen.
Wie schwierig ist es, sich als Naturschutzverband nicht von Anti-Windkraft-Gruppen instrumentalisieren zu lassen?
Wir betonen immer wieder, dass wir den Ausbau der Erneuerbaren ausdrücklich unterstützen, wenn er naturverträglich erfolgt. Wir klagen nur dann, wenn es sehr konkrete und ernsthafte naturschutzfachliche Bedenken gibt.
Die vielen Fälle, in denen wir konstruktiv an Projekten mitarbeiten, finden öffentlich kaum Beachtung. Die große Gefahr ist: Werden Naturschutzbedenken instrumentalisiert und daraufhin Naturschutzverbände vermehrt als Gegner der Windenergie dargestellt, drohen unsere fachlichen Einwände nicht mehr ernst genommen zu werden.
Wir wehren uns – auch deswegen – gegen jede Vereinnahmung. Im Austausch mit lokalen Initiativen differenzieren wir stets zwischen berechtigten Naturschutzbedenken und Pauschalkritik. In einer aufgeheizten Stimmung ist das jedoch in der Tat nicht immer einfach zu vermitteln, besonders für unsere Ehrenamtlichen vor Ort.
Aber diese Versuche, Naturschutz zu instrumentalisieren, erleben Sie?
Es gibt in jedem Fall Akteure, die ganz bewusst und strategisch versuchen, Naturschutzargumente zu nutzen, um Windenergie an möglichst vielen Standorten zu verhindern. Der Schutz von Natur und Umwelt ist ein Thema, mit dem sich viele Menschen erreichen lassen.
Teilweise steckt dahinter aber auch eine ehrliche Landschafts-, Natur- oder Heimatverbundenheit. Das ist nicht immer automatisch Naturschutz im engeren Sinne, aber es sind Sorgen, die ernst genommen werden müssen.
Instrumentalisierungen als solche und ernsthafte naturschutzfachliche Bedenken zu erkennen und voneinander zu unterscheiden, genau das kann eine gute, frühzeitige Beteiligung leisten.
