Klimareporter°: Herr Goldschmidt, mit fünf weiteren grünen Umweltministern der Länder haben Sie sich in einem Brief ans Bundeskabinett dafür ausgesprochen, Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz aufzunehmen. Das fordert die Umweltministerkonferenz schon lange. Warum haben Sie als Grüne extra geschrieben?

Tobias Goldschmidt: Im Sommer gab es laut dem Robert-Koch-Institut 16.300 Hitzetote, die Ernte ist in weiten Teilen Deutschlands nahezu ausgefallen und Wälder brannten. Der Bundeskanzler aber steht schulterzuckend davor und tut so, als ließe sich das Problem weglächeln. Das ist für mich inakzeptabel.

Angesichts der jüngsten Klausur des Bundeskabinetts haben wir uns gesagt, wir müssen den Druck jetzt erhöhen und auch dem Bundesumweltminister den Rücken stärken. Es muss etwas passieren. Jedes Weiter-so fordert nur noch mehr Menschenleben.

 

Gibt es noch die Chance, die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe zur Klimaanpassung ins Grundgesetz aufzunehmen – oder ist das wieder vom Tisch?

Die Gemeinschaftsaufgabe wird gebraucht. Ich bin mir auch sicher, dass sie eines Tages kommen wird. Die Natur und der Klimawandel lassen nicht mit sich verhandeln und können gnadenlos sein.

Auch sind die Herausforderungen in den Kommunen, den Ländern und auf nationaler Ebene nicht wegzudiskutieren – selbst vom Kanzler nicht. Und dass der Groschen bei der Union erst mit Verspätung fällt, ist auch schon umweltpolitische Tradition, wenn auch eine traurige.

Bis das Grundgesetz geändert ist, kann es noch dauern. Käme es nicht darauf an, schnell und unmittelbar etwas für den Hitzeschutz zu tun?

Das eine sollte man tun, ohne das andere zu lassen. Das Thema Anpassung liegt auf dem Tisch. Unsere Kommunen wollen sich klimaresilient machen, viele sind auch schon dabei, bei uns im Land zum Beispiel Lübeck mit seinem Schwammstadt-Konzept.

Eine neue Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz würde bewirken, dass die Kommunen diese langfristige Mammutaufgabe nicht alleine stemmen müssen und wir ein abgestimmtes Vorgehen aller Akteure bekämen. Ich bin überzeugt, Klimaanpassung gelingt nur als Teamwork.

Wie beim Klima zeigen sich die Länder auch beim Strommarkt einig: EEG-Reform und "Netzpaket" werden in der jetzigen Form abgelehnt. Wie stehen die Chancen, vor allem die Wirtschaftsministerin zu Änderungen zu bewegen?

Ich kenne derzeit niemanden, der insbesondere die Bundeswirtschaftsministerin mit kritischen Einwänden erreicht. Mit ihr ist kein echter Dialog möglich. Dass dieser fehlt, wird auch von Industrie und Verbänden bemängelt.

Das unterscheidet die aktuelle Regierung von der vorherigen. Die Ampel hat sicher nicht alles richtig gemacht, aber immer an der Energiewende als einem Gemeinschaftsprojekt gearbeitet.

Wir setzen jetzt auf das Bundestagsverfahren. Die Abgeordneten wissen sehr wohl aus ihren Wahlkreisen, welche wirtschaftlichen Vorteile mit dem Erneuerbaren-Ausbau verbunden sind und wie viele Arbeitsplätze daran hängen.

Bild: MEKUN

Tobias Goldschmidt

ist seit 2022 Minister für Energie­wende, Klima­schutz, Umwelt und Natur in Schleswig-Holstein. Seit 2012 hatte der studierte Politik­wissen­schaftler verschiedene Funktionen im Umwelt­ministerium in Kiel inne, zuletzt als Staats­sekretär. Zuvor war er für eine Berliner Public-Affairs-Beratung tätig.

Wenn es das Gemeinschaftsprojekt Energiewende nicht mehr gibt – können die Länder dann also nichts mehr bewegen?

Im Bundesrat werden die Länder nur etwas ausrichten, wenn wir es wieder schaffen, Allianzen zu bilden. So haben Bayern und Schleswig-Holstein im Frühjahr gemeinsam Druck für Windkraft-Sonderausschreibungen gemacht und so dafür gesorgt, dass jetzt immerhin die 12.000 Megawatt über die nächsten Jahre im Gesetzentwurf stehen.

Das ist aber immer noch zu wenig. Deshalb wird der Bundesrat weiter auf den zusätzlichen 5.000 Megawatt bestehen, die eigentlich schon in diesem Jahr von den Ländern gefordert wurden.

Ein weiteres Beispiel: In der Energieministerkonferenz hatten wir mit 16 zu null Stimmen den Beschluss gefasst, dass wir mit dem Redispatch-Vorbehalt im Netzpaket nicht einverstanden sind. In der vom Kabinett beschlossenen Vorlage wurde die Regelung auch entschärft.

Im ursprünglichen Netzpaket hatten die Netzbetreiber das Recht, abgeregelten erneuerbaren Strom nicht entschädigen zu müssen, wenn im Netzgebiet jährlich drei Prozent des gesamten erzeugten Stroms abgeregelt werden. Nach der Intervention der Energieminister liegt die Grenze nun bei fünf Prozent. Ist das wirklich ein Erfolg?

Die fünf Prozent wirken immer noch toxisch auf den Ausbau der Erneuerbaren. Auch mit dem Wert sind die Länder nicht einverstanden – die Änderung zeigt doch aber, dass wir Dinge bewegen können.

Klar ist aber auch, dass Mehrheiten zu organisieren nicht einfacher wird: Wirklich zur Energiewende stehen vor allem die grünen Ministerinnen und Minister, nicht nur in Schönwetterzeiten, sondern auch, wenn der Wind von vorn kommt – und das tut er zurzeit.

Sowohl die EEG-Reform als auch das Netzpaket sind in der Länderkammer nicht zustimmungspflichtig. Selbst eine Ablehnung einer oder beider Vorlagen im Bundesrat kann die Koalition mit einfacher Mehrheit im Bundestag überstimmen.

Deswegen kommt den Abgeordneten des Bundestages so viel Verantwortung zu. In ihren Wahlkreisen bekommen sie derzeit zu sehen, was die beiden Gesetze da anrichten und welche Investitionen auf dem Spiel stehen.

In Schleswig-Holstein haben wir bisher 10.000 Megawatt Windkraft installiert. Allein das stellt eine Investition von insgesamt sieben Milliarden Euro dar. Darauf möchte kein Abgeordneter verzichten, auch nicht auf die Rechenzentren und andere Unternehmen mit hohem Stromverbrauch, die sich in Zentren der Energiewendezentren ansiedeln wollen.

Wenn mit dem Netzpaket Bau und Betrieb von Windparks und großen Photovoltaik-Freiflächenanlagen nicht mehr wirtschaftlich sind, drohen die von den Ländern ausgewiesenen Windvorranggebiete wertlos zu werden. Die Erneuerbaren-Branche hegt die Hoffnung, dass sich die Länder gegen diese Entwertung wehren.

Der Bund hat uns gesetzlich aufgegeben, bis 2032 eine bestimmte Flächenkulisse auszuweisen. In Schleswig-Holstein sind das drei Prozent der Landesfläche.

Ich halte es politisch wirklich für ein Drama, dass wir mit einem Kraftakt diese Flächen ausweisen – und dann sagen wir denjenigen, die von den Flächen profitieren oder sich einfach nur mit neuen Windparks abgefunden haben, dass die Projekte vielleicht doch nicht kommen, weil die Regierung der Branche den Stecker gezogen hat. Ein solches Hin und Her wäre für die Demokratie und die Akzeptanz der Energiewende fatal.

Anlagenteile für einen neuen Windpark in Schleswig-Holstein. (Bild: Tim Riediger/​BWE)

Und wie beurteilen Sie die rechtliche Seite?

Da sehe ich das Aushebeln der Wind-Vorranggebiete ebenfalls kritisch. Wir als Länder haben deswegen einen Gegenvorschlag zum Redispatch-Vorbehalt gemacht. Wir wollen die Netzverknüpfungspunkte überbauen.

Überbauen heißt: An den Netzverknüpfungs­punkten soll mehr erneuerbare Erzeugung angeschlossen werden können, als das Netz an der Stelle an Strom maximal transportieren kann. Dahinter steht der Fakt, dass Wind und Sonne nie zur selben Zeit ihre größte Leistung erbringen und sich im Zeitverlauf eher ergänzen.

Genau – das ist übrigens auch ein guter Weg, um die Energiewende günstiger zu machen, weil die Infrastrukturen viel besser genutzt werden.

Das sollte doch von einer Ministerin, die sich Kosteneffizienz auf die Fahnen geschrieben hat, mit Nachdruck verfolgt werden. Ebenso die Elektrifizierung: Je mehr Kilowattstunden verbraucht werden, umso geringer fallen die Netzkosten pro Kilowattstunde aus.

Auch deshalb ist mir völlig unverständlich, warum das Bundeswirtschaftsministerium immer die geringsten Strombedarfe annimmt, die die eigenen Gutachten prognostizieren.

So wie es derzeit ist, erlaubt das Netzpaket nicht einmal, dass ein erneuerbarer Erzeuger den Strom, der nicht gebraucht wird, in einen Stromspeicher einspeist. Wie bisher soll die Erneuerbaren-Anlage vom Netzbetreiber direkt abgeregelt werden. Das klingt nach Destruktion.

Wir haben eine Bundesregierung, die Beschleunigung, Marktwirtschaft und Deregulierung predigt, der Energiebranche aber mit Dirigismus, Regulierung und Überbürokratisierung die Luft abschnürt. Das ist ein Widerspruch, und der gehört aufgelöst.

Aufgabe einer Wirtschaftsministerin ist, Investitionen zu ermöglichen, und nicht, Investoren in Angst und Schrecken zu versetzen.

Selbst bei größtem Widerstand wird sich bei den Stromgesetzen nicht alles zurückdrehen lassen. So wird es für kleinere Solaranlagen mit Sicherheit keine feste Einspeisevergütung über 20 Jahre mehr geben.

Zu einer Reform gehört auch ein selbstkritischer Blick. Die Energiewende tritt in eine neue Phase, die Erneuerbaren sind erwachsen geworden. Dafür sind von denjenigen, die es gut mit den Erneuerbaren meinen, zu lange zu wenig eigene Vorschläge auf den Tisch gelegt worden.

Wo fehlten Vorschläge?

Beispielsweise besteht bei der Photovoltaik-Einspeisung auf Einfamilienhäusern die Möglichkeit, andere Wege zu gehen. Dafür müssen aber auch die Voraussetzungen geschaffen werden, etwa für die Direktvermarktung mit dem Smart-Meter-Rollout. Das ist bisher nicht geschehen.

Ich habe auch nie verstanden, warum Netzinfrastrukturen immer nur für den einen ganz konkreten Bedarf errichtet werden dürfen. Oder warum die Vergabe von Anschlüssen mehr oder weniger auf Bestellung erfolgt und wir nicht an bestimmten Orten auch auf Vorrat Anschlüsse bauen können.

Wir müssen zu Veränderungen kommen – nur habe ich den Eindruck, dass die Wirtschaftsministerin es dabei nicht gut mit den Erneuerbaren meint. Ihre Vorschläge sind nicht dazu geeignet, den Erneuerbaren die Tür aufzumachen, sondern diese von der Klippe zu stoßen.

 

Eine Folge der EEG-Reform ist, dass sich die Erneuerbaren-Branche noch mehr um die sogenannten Prosumer-Haushalte kümmert, solche also, die mit eigener Solaranlage, Speicher und hohem Eigenverbrauch den Wegfall der Einspeisevergütung kompensieren.

Der Ausweg ist aber für den größeren Teil der Haushalte – besonders denen, die zur Miete wohnen – nicht gangbar. Dazu verbrauchen sie einfach zu wenig Strom. Wann kommt der Preisvorteil der Erneuerbaren bei diesen Leuten an?

Es ist auch mein Anliegen, dass Strom günstiger wird. Klima- wie sozialpolitisch wäre die Reduktion der Stromsteuer aufs europäische Mindestmaß geboten. Das wären zwei Cent weniger für die Kilowattstunde. Das wäre eine Entlastung wie auch ein Booster für die Erneuerbaren.

Damit Strom günstiger wird, müssen wir das Angebot weiter erhöhen und zugleich die Zeiten reduzieren, wo fossile Kraftwerke in den Märkten sind. Sind die am Netz, gehen die Strompreise an den Börsen immer nach oben. Zudem haben sich die Gaspreise infolge des russischen Krieges gegen die Ukraine verdoppelt. Das wird auch so bleiben.

Trotzdem entstehen mit der Energiewende natürlich auch Systemkosten. Diese müssen wir in den Griff bekommen. Da sind wir ganz schnell bei der Frage: Wie wird der Strommarkt gestaltet? Welche Regeln gelten da?

Auch der Strommarkt muss reformiert werden. Ich werbe nach wie vor dafür, mehrere Strompreiszonen in Deutschland zu schaffen. Das wäre ein weiteres Element für eine nötige und mutige Reform zur Kostendämpfung.

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