Solaranlagen auf dem Dach des Wohnblocks in Hamburg-Ohlsdorf. (Bild: Silke Heyer, Bildrechte: Laudeley Betriebstechnik)

Die Dächer eines Wohnblocks in Hamburg-Ohlsdorf tragen eine neuartige Kombination von Photovoltaikanlagen. Hier gibt es flach liegende Balkonkraftwerke, die günstigen Solarstrom für jede der 32 Wohnungen produzieren. Dazu kommen zwei größere Solaranlagen, die verschiedenen Zwecken dienen: Die eine produziert Allgemeinstrom fürs Haus, die andere Strom für die vergütete Einspeisung ins öffentliche Netz.

Diese Anlagen auf den Dächern und weitere Elektrotechnik im Keller machen den "Fairen Wohnstrom" möglich. Dabei erzeugen die Haushalte selbst Solarstrom für den eigenen Verbrauch und senken damit ihre Stromrechnung. Außerdem bekommen sie Einspeisevergütung und kostenlosen Allgemeinstrom.

Das Konzept dafür hat der Vermieter Christian Warsch gemeinsam mit dem Solarunternehmer Holger Laudeley entwickelt und im Jahr 2024 praktisch umgesetzt. Das Herzstück des Projekts sind die Mini-Solaranlagen für die Mieterinnen und Mieter.

Sie wurden nach den technischen Vorgaben für Balkonkraftwerke gestaltet, weil dafür ein vereinfachter Rechtsrahmen gilt. Allerdings sind sie nicht an die Balkone, sondern auf die Flachdächer montiert worden. Dort ist die Sonneneinstrahlung besser und gleichmäßiger.

Mini-Solaranlagen für jede Wohnung

Jede dieser Mini-Solaranlagen besteht aus vier Solarmodulen mit insgesamt 1.760 Watt Spitzenleistung und versorgt jeweils eine Wohnung mit Solarstrom. Dabei fließt der solar erzeugte Gleichstrom zunächst über eine Direktleitung zu einem Zwischenspeicher im Keller.  

Von dort gelangt er in zwei Wechselrichter mit jeweils 800 Watt. Sie verarbeiten den Gleichstrom zu haushaltsüblichem Wechselstrom und speisen ihn ins Wohnungsnetz.

 

Solarstrom-Überschüsse, die sich nicht speichern lassen, werden ins allgemeine Stromnetz eingespeist und mit acht Cent pro Kilowattstunde vergütet. Wenn der Solarstrom für die Versorgung einer Wohnung nicht ausreicht, kommt der notwendige Reststrom von einem Lieferanten, den sich jeder Haushalt selbst aussucht.

Das Modell des "Fairen Wohnstroms" sieht auch vor, dass die Mieter für ihre Mini-Solaranlagen eine Nutzungsgebühr an den Vermieter zahlen. Bisher hat er darauf verzichtet.

Denn dazu müssen sie erst noch einen Nutzungsvertrag abschließen, an dem die zuständigen Experten schon lange gearbeitet haben. Er liegt inzwischen in einer ersten Version vor.

Inzwischen kann Warsch über vorläufige Ergebnisse für das erste vollständige Betriebsjahr 2025 berichten. Demnach haben alle Mieter zusammen so viel eigenen Solarstrom erzeugt und selbst verbraucht, dass sie ihren Strombezug aus dem Netz um die Hälfte reduzieren konnten. Außerdem konnten sie eine größere Menge Solarstrom ins Netz einspeisen.

Solaranlagen für Allgemeinstrom und Einspeisung

Neben den Mini-Solaranlagen gibt es auf den Dächern des Wohnblocks auch zwei größere Solaranlagen. Dabei handelt es sich um eine Allgemeinstrom-Anlage sowie um eine Anlage, die ihren Strom voll ins Netz einspeist.

Die Allgemeinstrom-Anlage kann Solarstrom mit 24 Kilowatt Spitzenleistung erzeugen und in einer Batterie speichern. Sie versorgt die Hausbeleuchtung und zentrale Waschmaschinen. Dazu kommt der Wärmestrom für die Heizungsanlage.

Vermieter Christian Warsch erklärt einer Mieterin die Solarstrom-Technik. (Bild: Silke Heyer, Bildrechte: Laudeley Betriebstechnik)

Der Solarstrom für Beleuchtung und Waschmaschinen ist für die Mieter kostenlos. Das hat unter anderem den Vorteil, dass sie nun keine Münzen mehr für die zentralen Waschmaschinen brauchen. Nur der Wärmestrom für die Heizung wird noch über die Nebenkosten der Wohnung abgerechnet.

Auch die Allgemeinstrom-Anlage produziert zeitweise Stromüberschüsse, die ins allgemeine Stromnetz eingespeist werden. Der örtliche Netzbetreiber vergütet sie mit 7,5 Cent pro Kilowattstunde.

Die Volleinspeise-Anlage verfügt ebenfalls über 24 Kilowatt Spitzenleistung, braucht allerdings keinen Speicher. Der Strom fließt ins allgemeine Stromnetz und wird vom örtlichen Netzbetreiber mit 11,5 Cent pro Kilowattstunde vergütet.

Für alle Anlagen hat der Vermieter insgesamt 200.000 Euro investiert. Zur Refinanzierung nutzt er die Einspeisevergütungen der beiden großen Solaranlagen und steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten. Künftig sollen auch die Nutzungsgebühren aus den Mieter-Solaranlagen dazu beitragen, wenn die
Nutzungsverträge fertiggestellt und unterschrieben sind.

Die Solarerträge werden fair geteilt

Die gesamte Investition soll sich nach 13 bis 15 Jahren amortisiert haben. Auf den ersten Blick ist das eine relativ lange Zeit. Doch Christian Warsch weist darauf hin, dass die Solaranlagen noch deutlich länger genutzt werden können.

"Und gerade in der Immobilienbranche sind auch höhere Abschreibungszeiten üblich", argumentiert er. "Als Vermieter sollte man dazu beitragen, dass das Wohnen besonders dann vereinfacht und günstiger gemacht wird, wenn es für die Vermieterseite kostenneutral umgesetzt werden kann."

Er will das Projekt auch noch weiterentwickeln. Der Solarstrom, den das Haus bisher noch ins öffentliche Netz einspeist, könnte künftig mit einer Wärmepumpe dazu genutzt werden, das Warmwasser zu erwärmen.

 

Das Modell des "Fairen Wohnstroms" wird auch vom Verein Gemeinwohl-Ökonomie Nord bekanntgemacht und unterstützt. Er bemüht sich darum, Hamburgs größte Wohnungsgesellschaft Saga für dieses Modell zu gewinnen. Wie Gemeinwohlökonomie-Berater Mick Petersmann berichtet, gibt es dafür bereits einen unterstützenden Beschluss der Hamburger Bürgerschaft.

In dem Stadtparlament wurde zuletzt auch kritisiert, dass das stadteigene Wohnungsunternehmen bisher nur sehr wenige Gebäude mit Solaranlagen ausgerüstet hat. Der dort erzeugte Solarstrom werde meist direkt ins Netz eingespeist, hieß es. Die Mieterinnen und Mieter hätten davon kaum etwas.