Der Konvent hielt die Fahne der Bürgerenergie trotz des anhaltenden Gegenwinds hoch. (Bild: Silke Reents/​BBEn)

Klimareporter°: Wer vom Rathaus kommt, ist schlauer, heißt es. Frau Takit, Herr Uphoff, gilt das auch für den Bürgerenergie-Konvent 2026 im Mai im Energiepark Hirschaid bei Bamberg? Was haben Sie Neues auf dem Konvent gelernt?

Lydia Takit: Ich habe viele strategische Impulse erhalten, aber auch Praktisches gelernt. So waren mir die Vorteile bestimmter sozialer Netzwerke speziell für die wissenschaftliche Kommunikation vorher nicht so bewusst.

Mitgenommen habe ich, wie der Stand innerhalb der Bürgerenergie bei der Umsetzung von Energy Sharing ist und welche verschiedenen Umsetzungsweisen da möglich sind. Es gibt überraschend vielfältige Ansätze, auch wenn es nicht immer nach dem Wortlaut des Gesetzes geht.

Harald Uphoff: Mich hat vor allem die hervorragende Stimmung auf dem Konvent beeindruckt. An den beiden Konvent-Tagen herrschte wirklich eine positive Energie – und das trotz der bedrohlichen politischen Vorschläge aus dem Bundeswirtschaftsministerium.

Die Teilnehmer:innen waren da keineswegs blauäugig. Ihnen ist klar, was bei der Energiepolitik gerade verhandelt wird und was das für die Bürgerenergie bedeutet. Den Willen, die Energiewende produktiv und aktiv zu gestalten, hat das aber nicht gedämpft.

Kurz vor dem Konvent veröffentlichte das Wirtschaftsministerium still und heimlich eine Studie, laut der Städte und Landkreise, die die Wind- und Solar-Ausbauziele erreichen, ihre Einnahmen aus erneuerbaren Energien mehr als verdoppeln könnten. Finanzielle Beteiligung, Bürgerenergie und kommunale Investitionen würden dafür sorgen, dass mehr Wertschöpfung vor Ort bleibt und die Leute von der Energiewende profitieren.

Auch wenn die Studie dem Ministerium möglicherweise nicht gefällt – so überraschend sind doch die Ergebnisse nicht?

Uphoff: Einen der Studienautoren hatten wir bereits lange vor der Veröffentlichung zu unserem Konvent eingeladen, um mehr über die regionalen Wertschöpfungseffekte zu erfahren. Dass das Bundeswirtschaftsministerium die Studie dann zwei Wochen vor dem Konvent so heimlich veröffentlichte, dass sie dann breit wahrgenommen wurde – das hatte schon eine gewisse Ironie. 

Lydia Takit

ist Vorständin beim Bündnis Bürger­energie (BBEn). Zuvor war sie leitend in mehereren Start‑ups im Bereich Software­entwicklung sowie im Bundes­verband Deutsche Startups tätig. Sie hat Wirtschafts­kommunikation an der HTW Berlin studiert.

Takit: Die Ergebnisse der Studie haben uns natürlich nicht wirklich überrascht. Es gibt viele Beispiele dafür, wie sich Kommunen mithilfe von Investitionen in Erneuerbaren-Anlagen finanziell saniert haben.

Davon berichtete auf dem Konvent zum Bespiel Jörg Neubauer, der Bürgermeister von Weißenbrunn, einem Ort mit rund 3.000 Einwohnern im oberfränkischen Landkreis Kronach. Weißenbrunn konnte sein Konzept noch zu Zeiten umsetzen, als die Bedingungen strukturell etwas besser waren. Aber auch heute ist bei entsprechendem politischem Willen einiges möglich.

Ab dem heutigen 1. Juni ist echtes Energy Sharing in Deutschland möglich, zunächst innerhalb eines Netzgebietes. Eine Allianz aus Bürgerenergie-Organisationen, Energiegenossenschaften und Unternehmen fordert jetzt eine pragmatische Umsetzung des neuen gesetzlichen Rahmens. Anlass ist ein Vorschlag des Energie-Branchenverbandes BDEW, der zur Grundlage für die nötigen Umsetzungs-Vorschriften der Bundesnetzagentur werden könnte.

Geht es nach dem BDEW, darf die Energie für die Energiegemeinschaft nur aus einer einzigen Erzeugungsanlage stammen, die auch keine schon anderweitig mitgenutzte Anlage wie eine Mieterstrom- oder Gebäudestromanlage sein darf. Das würde den Nutzerkreis stark einschränken. Hat der Branchenverband etwas gegen echtes Energy Sharing?

Uphoff: Auf jeden Fall hat der BDEW ein offenes Ohr für seine Mitgliedsunternehmen, die Verteilnetze betreiben. Denn werden die Anwendungsmöglichkeiten und der Nutzerkreis von Energy Sharing sehr klein gehalten, haben die Verteilnetzbetreiber weniger zu tun – ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Verteilnetzbetreiber haben viel um die Ohren, das stellen wir gar nicht infrage. Und dass unter Umständen Jahre vergehen können, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, hat schon unsere Umfrage vom April dieses Jahres zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung gezeigt.

Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes ergab die Umfrage, in der Solarstrom-Praktiker:innen ihre Erfahrungen mit Netzbetreibern einschätzen konnten, dass von den genannten 50 Netzbetreibern kein einziger die gemeinschaftliche Versorgung sehr gut umgesetzt habe, nur fünf wurden mit gut und der Rest mit durchschnittlich oder schlechter bewertet.

Das lässt für Energy Sharing nichts Gutes erahnen. Die Bundesnetzagentur sollte den Verteilnetzbetreibern von Anfang an genau auf die Finger schauen.

 

Die erwähnte Allianz für Energy Sharing spricht sich in ihrem Papier dafür aus, für das Teilen keine neuen Abrechnungsprozesse einzuführen, die alles verzögern, sondern bestehende energiewirtschaftliche Prozesse über sogenannte virtuelle Bilanzierungsgebiete zu nutzen.

Der Strommarkt funktioniert doch schon jetzt weitgehend virtuell. Worin besteht das Problem, den Vorschlag der Sharing-Allianz umzusetzen?

Uphoff: Eigentlich ist es kein Problem. Der BDEW müsste in seinem Vorschlag eben nur "virtuelle Bilanzierungsgebiete" als Umsetzungsvariante für Energy Sharing aufnehmen. Alternativ könnte das auch die Bundesnetzagentur in ihrer kommenden Festlegung zum Energy Sharing machen.

Das Elegante an dem Vorschlag unserer Allianz ist eben, dass bestehende energiewirtschaftliche Prozesse genutzt werden. Vorbild ist dabei der Umgang mit verschiedenen Ladestromanbietern an einer Ladesäule. Das gibt es schon seit mehreren Jahren und die Abläufe sind für alle Beteiligten eingespielt. Übernimmt man dieses Verfahren für Energy Sharing, muss nicht jeder Verteilnetzbetreiber sich was Eigenes ausdenken.

Steht nicht zu befürchten, dass angesichts solcher Debatten die demokratische Idee des Energieteilens hinter der ganzen Bürokratie verschwindet? Am Ende wird es doch am besten sein, einfach eine Leitung zum Nachbarn zu legen und seinen Strom vom Solardach oder vom Balkonkraftwerk zu verschenken.

Takit: Im Kleinen mag das vielleicht ein gangbarer Weg sein, aber beim Energy Sharing geht es zum Beispiel um die Versorgung kommunaler Liegenschaften, die über ein ganzes Stadtgebiet verteilt sind. Einige der kommunalen Gebäude sind mit Photovoltaik ausgestattet, andere aber nicht, beispielsweise aus statischen Gründen.

Hier wäre es absurd, eine direkte Leitung zwischen einem Gebäude mit und einem ohne Photovoltaik-Anlage zu schaffen. Diese müssten auch noch von Erzeugung und Verbrauch her zusammenpassen.

Warum soll eine Kommune nicht ihren eigenen Strom auch flexibel in ihren verschiedenen Liegenschaften nutzen können? 

Bild: BBEn

Harald Uphoff

ist Politik-Vorstand beim BBEn, nachdem er dort bis 2025 Aufsichts­rats­mitglied war. Der studierte Biologe war zuvor Leiter der Abteilung Konflikt­vermeidung beim Kompetenz­zentrum Natur­schutz und Energie­wende, Vize-Geschäfts­führer beim Bundes­verband Erneuerbare Energie und Geschäfts­führer des Bundes­verbands Deutscher Wasser­kraft­werke.

Uphoff: Die Leute wollen Energy Sharing. Eine der häufigsten Fragen, die mir in verschiedenen Varianten in den letzten Jahren dazu gestellt wurde, ist: Warum kann ich den Strom von meinem Dach, von unserem Solarpark, unserem Windpark nicht einfach an meine Nachbarin, an unsere Mitglieder oder kommunale Gebäude liefern? Das Stromkabel über den Zaun ist ja keine Lösung.

Wenn wir lokale Erzeugung und lokalen Verbrauch erneuerbarer Energien vernünftig miteinander kombinieren wollen, ist Energy Sharing in Verbindung mit digitalisierten und standardisierten Prozessen ein sinnvoller Weg.

Bei den derzeit viel diskutierten Gesetzesvorhaben wie der EEG-Reform und dem Gebäudemodernisierungsgesetz zeigt die Bundesregierung wenig Entgegenkommen. Nach wie vor soll die Vergütung für kleine Solaranlagen wegfallen. Der Einbau neuer Gasheizungen droht wieder erlaubt zu werden, was die gemeinschaftliche Wärmeversorgung durch Bürgerenergie erschwert. Wie wollen Sie die Regierung noch zum Einlenken bringen?

Uphoff: Noch gibt es beispielsweise bei der EEG-Reform keinen Kabinettsbeschluss. Noch kann die Bundesregierung erkennen, dass die vorgeschlagenen Änderungen in die falsche Richtung gehen.

Wir brauchen mehr erneuerbare Energien und mehr Bürgerenergie für weniger Abhängigkeit von fossilen Importen, für niedrigere Strom- und Wärmepreise, für mehr regionale Wertschöpfung. Darauf werden wir weiter in allen Gesprächen und Veröffentlichungen hinweisen.

Immerhin haben sich gerade alle Energieminister:innen der Länder dagegen ausgesprochen, die Entschädigungen für abgeregelten erneuerbaren Strom sowie die Vergütung für kleine Dach-Photovoltaik abzuschaffen.

Der breite Widerstand scheint zu wirken. Wir geben nicht auf.

Auf dem Konvent wurde Reinhard Guthke, ein langjähriger Bürgerenergie-Aktivist in Thüringen, mit dem Michael-Sladek-Preis ausgezeichnet, als einer von zwei Geehrten. Dies hat, ob beabsichtigt oder nicht, auch eine politische Komponente.

So gilt Thüringen inzwischen als eine Hochburg der AfD, die Energiewende und Bürgerenergie ablehnt. Nach dem Sommer sind in zwei ostdeutschen Flächenländern – Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern – Landtagswahlen, wo der AfD starke Zuwächse vorausgesagt werden. Spielten solche Entwicklungen auf dem Konvent eine Rolle?

Takit: Ich denke, die politische Situation in den Bundesländern spielte keine Rolle für die Auswahl der Preisträger:innen des Michael-Sladek-Preises für Bürgerenergie.

Die Auswahl erfolgt über ein zweistufiges Verfahren. Zuerst nominiert die breite Öffentlichkeit Bürgerinnen und Bürger, die sie für preiswürdig hält. Hierbei kamen rund 100 Vorschläge zusammen.

Anschließend greift eine Fachjury die Vorschläge auf und wählt zwei Preisträger:innen aus. Der Preis wird für das Lebenswerk von Personen vergeben, die vor allem im Ehrenamt für die Bürgerenergie tätig waren.

Die Leistungen der beiden Geehrten – Reinhard Guthke und Verena Ruppert – sprechen da für sich.

 

Uphoff: Jenseits der Preisverleihung kam auf dem Konvent die politische Situation gerade in den ostdeutschen Bundesländern schon zur Sprache.

Beklagt wurde besonders die fehlende Einsicht der ostdeutschen Landesregierungen, dass Bürgerenergie ein inklusives Angebot an alle Menschen ist. Hier können sie ihr Lebensumfeld selbst mitgestalten und verbessern. Im Gegensatz dazu schließen die Rechtspopulisten viele Menschen aus und haben ein destruktives Zukunftsbild.

Die Michael-Sladek-Preisträgerin des letzten Jahres, Anna Leidreiter, hat in ihrer diesjährigen Keynote die Bürgerenergiegemeinschaften zu Recht als "Teil der demokratischen Infrastruktur" bezeichnet.

Die ostdeutschen Landesregierungen sollten Bürgerenergie also nicht links liegen lassen, sondern aktiv unterstützen. Die westdeutschen Länder sollten das natürlich auch tun. Speziell Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein machen hier schon einen guten Job.

Redaktioneller Hinweis: Klimareporter°ist offizieller Medienpartner des Bürgerenergie-Konvents 2026.