Windparks vor dem Dorf erzeugen grünen Strom, der überwiegend zu fernen Verbrauchszentren transportiert wird. Vor Ort verändern sie gut sichtbar die Landschaft und stoßen deshalb zunehmend auf Widerstände. Andererseits können sie auch dazu beitragen, die Situation von Gemeinden und ihrer Einwohnerinnen und Einwohner zu verbessern.
So kann ein Teil der Windstrom-Erlöse in die Gemeindekasse fließen oder auch den Einwohnern unmittelbar zugutekommen. Außerdem ist es möglich, den Windstrom direkt und kostengünstig an lokale Unternehmen zu liefern und so ihre nachhaltige Energieversorgung zu sichern.
Das Windland Mecklenburg-Vorpommern bemüht sich schon lange darum, solche Beteiligungsmodelle zu entwickeln und die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen. Im Jahr 2016 betrat es dabei bundesweit Neuland und verabschiedete das erste Bürger- und Gemeinden-Beteiligungsgesetz.
Dieses neuartige Gesetz stieß damals auf starken Widerstand in der Windenergie-Branche. Ein großer Projektentwickler klagte dagegen bis zum Bundesverfassungsgericht. Dort wurde das Paragrafenwerk dann allerdings im Jahr 2022 als verfassungsgemäß beurteilt.
Inzwischen sind die meisten Flächenländer dem Beispiel aus dem Nordosten gefolgt und haben eigene Beteiligungsgesetze beschlossen. Flankiert werden diese Landesgesetze seit dem Jahr 2023 von einer Bundesregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz. Sie schafft mehr Rechtssicherheit, ist aber nicht verpflichtend und reicht deshalb den meisten Ländern nicht aus.
Neue Fassung für das bundesweit erste Beteiligungsgesetz
Nach zehn Jahren hat Mecklenburg-Vorpommern die Erfahrungen mit seinem Landesgesetz ausgewertet, es in den vergangenen Monaten gründlich überarbeitet und auf Solarparks erweitert. Die neue Fassung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes, auch "BüGem 2.0" genannt, wurde vom Landtag beschlossen und trat Ende April in Kraft.
"Erneuerbare Energien sind ein entscheidender Standortvorteil für unser Land – für eine zukunftsfähige Wirtschaft, nachhaltige Wertschöpfung und gute Arbeitsplätze", begründete Wirtschaftsminister Wolfgang Blank die Neuregelung. Die Gesetzesänderung sorge dafür, dass Bürger und Gemeinden "einfacher und stärker als bisher davon profitieren, wenn vor Ort aus Wind und Sonne Strom erzeugt wird".
Weil mehr Beteiligung auch mehr Akzeptanz bedeute, schaffe das Land einfache und transparente Beteiligungsformate, so der parteilose Minister. "Mit dem BüGem 2.0 stärken wir die Position der Gemeinden und ermöglichen faire Verhandlungen auf Augenhöhe mit den Energieunternehmen."
Konkret verpflichtet das Gesetz die Projektentwickler von Wind- und Solarparks nun dazu, den Standortgemeinden zunächst ein feststehendes Modell für die finanzielle Beteiligung anzubieten. Für die Windparks gelten dabei Zahlungssätze, die bundesweit bisher einmalig sind. Für Solarparks sind sie deutlich bescheidener.
Für Windparks sollen die Betreiber jährlich 5.000 Euro je Megawatt installierter Leistung an die Gemeinde und noch einmal so viel direkt an die Einwohnerinnen und Einwohner zahlen. Das sind zusammen 10.000 Euro pro Megawatt und Jahr.
Bei einem Windpark mit vier Anlagen und insgesamt 30 Megawatt könnten die Standortgemeinde und ihre Einwohner also mit jährlichen Zahlungen von insgesamt 300.000 Euro rechnen. Die Projektierer und Betreiber müssten sich wiederum überlegen, wie sie dieses Geld mit ihrem Windpark erwirtschaften können.
Das neue Gesetz bietet dabei auch große Spielräume für Erleichterungen. So sinken die Zahlungen auf die Hälfte, wenn ein Windpark seinen Strom überwiegend per Direktleitung an Abnehmer im Umkreis liefert. "Damit steigern wir die unternehmerische Wertschöpfung vor Ort, zum Beispiel in grünen Gewerbegebieten", sagte Ines Jesse, Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium.
Hoffnung auf mehr Akzeptanz
Wenn das Pflichtangebot erst einmal vorliegt, können sich die Projektierer und die Gemeinden auch noch auf andere Beteiligungsmodelle einigen. Sollte allerdings gar keine Einigung gelingen, werden Ersatzzahlungen an die Landeskasse fällig.
Mit dem neuen Gesetz will die Koalition aus SPD und Linkspartei in Schwerin die Verhandlungsmacht der Gemeinden gegenüber den Unternehmen stärken. Die Landbevölkerung soll finanziell besser daran beteiligt werden, wenn mehr und größere Wind- und Solarparks gebaut werden. Dann könnte sie auch einen beschleunigten Ausbau dieser Anlagen akzeptieren, so die Hoffnung.
Anders sehen das die Landesverbände der erneuerbaren Energien. Hier stießen die hohen Beteiligungssätze für Windparks auf scharfe Kritik. Damit würden Windenergieprojekte in Mecklenburg-Vorpommern systematisch bei den bundesweiten Ausschreibungen für Einspeisevergütungen benachteiligt, hieß es.
Diese Ausschreibungen waren zuletzt stark überzeichnet. Deshalb sind hier nur solche Projekte erfolgreich, die mit günstigen Vergütungssätzen für den erzeugten Windstrom angeboten werden. Windparkbetreiber, die mit relativ hohen Kosten kalkulieren müssen, haben hier weniger gute Aussichten.
Große Regelungsvielfalt in den Landesgesetzen
Tatsächlich zeigt ein Blick auf die bisher beschlossenen Ländergesetze, dass sie sehr unterschiedliche Konzepte verfolgen. Das betrifft nicht nur den finanziellen Umfang der Beteiligungen, die sich auf die Kosten des Windstroms auswirken, sondern auch die Berechnungsmethoden.
So berechnen Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg die Beteiligungszahlungen anhand der installierten Anlagenleistung. In Bayern, Niedersachsen, dem Saarland, Sachsen und Thüringen dienen dagegen die ins Netz eingespeisten Strommengen als Abrechnungsgrundlage.
In Sachsen-Anhalt gibt es eine Kombination aus beiden Modellen. Und in Nordrhein-Westfalen greift die Strommengen-Abrechnung erst als verpflichtender Ersatz, wenn sich die Beteiligten auf kein anderes Modell einigen können.
Sehr unterschiedlich werden auch Direktzahlungen an Einwohnerinnen und Einwohner behandelt. In Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern sind sie im Gesetz vorgesehen, in den anderen Ländern dagegen nicht.
Unternehmen der Solar- und Windenergiebranche, die in mehreren Bundesländern aktiv sind, müssen sich deshalb auf sehr unterschiedliche Beteiligungsregeln und damit verbundene Kosten einstellen. Diese Regelungsvielfalt kann den weiteren Ausbau der Windenergie auch verkomplizieren und bremsen.
Der Bundesverband Windenergie hatte deshalb schon vor einiger Zeit vorgeschlagen, klare und bundeseinheitliche Leitplanken für die Länderregelungen einzuführen. Einen ähnlichen Vorschlag hatte zuletzt auch die Stiftung Umweltenergierecht gemacht.
