Mitte Mai hatte die Bundesregierung zwei Energiegesetze beschlossen und in den Bundestag eingebracht: zum einen das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG), früher Kraftwerkssicherheitsgesetz genannt, zum anderen das Gebäudemodernisierungsgesetz, zuvor als Gebäudeenergiegesetz bezeichnet und als "Heizungsgesetz" bekannt geworden.
Zu beiden Gesetzentwürfen hat der Bundesrat jetzt ausführliche Stellungnahmen vorgelegt, in denen er auf Schwachpunkte hinweist, Änderungen vorschlägt und teilweise auch klare Forderungen stellt.
Der Einfluss der Länderkammer auf die beiden Gesetze ist voraussichtlich recht unterschiedlich. Weil beim Gebäudegesetz auch Regelungen der Länder betroffen sind, wird es voraussichtlich zustimmungspflichtig sein – sagt der Bundesrat mehrheitlich Nein zum Gesetz, ist dieser gescheitert – wie zuletzt die steuerfreie 1.000-Euro-Prämie für Beschäftigte. Alternativ können sich Bund und Länder auch im Vermittlungsausschuss einigen.
Das StromVKG dagegen gilt als nicht zustimmungspflichtig. Zwar können die Länder auch Nein sagen, die Ablehnung kann die Bundesregierung aber mit ihrer Mehrheit im Bundestag überstimmen.
Dabei üben die Länder gerade viel Kritik am Entwurf der Bundesregierung für das Gesetz. Es ermöglicht, eine größere Zahl neuer, gut steuerbarer Kraftwerke zu bauen und zu betreiben. Zunächst sind Stromerzeuger mit insgesamt 11.000 Megawatt Leistung geplant, die schon in den nächsten Monaten ausgeschrieben werden und bis zum Jahr 2031 in Betrieb gehen sollen.
Dabei dürfte es sich überwiegend um Erdgas-Kraftwerke handeln. Ihre Aufgabe soll es sein, beim Übergang zu einem zunehmend erneuerbaren Energiesystem die wetterbedingt schwankende und regional unterschiedliche Stromerzeugung auszugleichen.
So sollen sie die Versorgungssicherheit im Stromsystem gewährleisten. Die jährlichen Förderkosten dafür schätzt die Bundesregierung auf bis zu drei Milliarden Euro, die sie durch eine neue Umlage von den Stromkundinnen und Stromkunden bezahlen lassen will.
Keine neue Preisumlage für neue Kraftwerke
Eine solche Umlage lehnt der Bundesrat klar ab. Die geplante Förderung von Erzeugungskapazitäten dürfe nicht zu zusätzlichen Belastungen bei den Strompreisen führen, schreibt er in seiner Stellungnahme.
"Günstige Strompreise sind sowohl für die Elektrifizierung von Industrie, Verkehr und Wärmeversorgung und damit das Erreichen der Klimaschutzziele als auch für die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen von großer Bedeutung", heißt es weiter.
Dabei begrüßt es die Ländervertretung allgemein, dass die Bundesregierung den Bau von neuen steuerbaren Stromerzeugern ermöglichen will. Es lehnt allerdings nicht nur das Finanzierungsmodell ab, sondern schlägt auch eine Reihe weiterer Änderungen vor.
So fehlen aus Sicht der Länder noch eindeutige Vorgaben, wie die neuen Anlagen künftig in einen klimaneutralen Betrieb übergehen sollen. Erdgas-Kraftwerke müssen laut Gesetz zwar für den Betrieb mit Wasserstoff vorbereitet sein. Ein klares Anreizsystem für die künftige Dekarbonisierung der Stromerzeuger werde allerdings nicht definiert, bemängelt der Bundesrat. Er fordert daher, einen Transformationspfad für die geplanten Ausschreibungen zu schaffen.
Außerdem setzt sich die Länderkammer dafür ein, dass in den bevorstehenden Ausschreibungen auch Biogas und Biomasse berücksichtigt werden. Ebenso möchte sie Stromspeicher und eine gezielte Steuerung der Stromnachfrage besser einbezogen sehen.
Gerechtere Verteilung der neuen Kraftwerke
Den Ländern Sachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt ist es besonders wichtig, dass die Standorte für neue Versorgungssicherheits-Kraftwerke fair und gezielt verteilt werden.
Die Ausschreibungen für die neuen Versorgungssicherheits-Kraftwerke sind bisher so angelegt, dass Standorte im sogenannten "netztechnischen Süden" vorrangig berücksichtigt werden. Dazu gehört neben den süddeutschen Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland auch das westdeutsche Nordrhein-Westfalen.
Für diese verbrauchsstarken Regionen sind zwei Drittel der neuen Kraftwerke vorgesehen. Ein "Südbonus" in den Ausschreibungen könnte allerdings gemeinsam mit anderen energiewirtschaftlichen Effekten dazu führen, dass dort sogar deutlich mehr als zwei Drittel der neuen Stromerzeuger gebaut werden.
Für das übrige Bundesgebiet einschließlich Ostdeutschland würden dann nur noch wenige neue Versorgungssicherheits-Kraftwerke bleiben. Dabei gibt es auch hier einen großen Bedarf an gut regelbaren Kraftwerken, die das Stromsystem stabilisieren und nach einem möglichen Stromausfall wieder aufbauen können.
Der Bundesrat will nun auf Antrag der ostdeutschen Länder erreichen, dass die Kraftwerks-Standorte nicht durch den "Südbonus" aufgeteilt werden, sondern gezielt durch zwei getrennte Auktionen. Dabei sollen in einer Teilauktion zwei Drittel der Stromerzeuger in den "netztechnischen Süden" vergeben werden. Ein Drittel bliebe für eine zweite Teilauktion reserviert, die das übrige Bundesgebiet betrifft.
Öffnungsklausel fürs neue "Heizungsgesetz"
Das Konzept für die Versorgungssicherheits-Kraftwerke hat die aktuelle Bundesregierung weitgehend von der Vorgängerregierung übernommen. Einen ganz anderen Ansatz verfolgt sie dagegen beim Entwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG).
Hier weist die Regierung aus CDU, CSU und SPD schon mit dem Namen darauf hin, dass es sich vom derzeit noch geltenden Gebäudeenergiegesetz (GEG) unterscheidet – dem sogenannten "Heizungsgesetz" der Ampelregierung aus SPD, Grünen und FDP.
Mit dem neuen Gesetz will die Bundesregierung eine ganze Reihe von Regelungen abschaffen, die den Einbau klimafreundlicher Heizungsanlagen und die Stilllegung von alten und fossil betriebenen Heizkesseln verlangen.
Diese Absicht kollidiert allerdings mit den gesetzlich festgelegten Klimaschutzzielen einiger Bundesländer, die schon vor dem Jahr 2045 klimaneutral sein wollen. Beispielsweise ist Hamburg durch einen Volksentscheid dazu verpflichtet, bis 2040 klimaneutral zu werden.
Der Bundesrat schlägt vor, diesen Widerspruch mit einer angepassten "Länderöffnungsklausel" aufzulösen. Sie würde es den Ländern ermöglichen, eigene Vorschriften für den Einsatz erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung und für die Stilllegung von alten Heizkesseln beizubehalten oder einzuführen.
Die Preisrisiken der "Bio‑Treppe"
Mit deutlicher Skepsis sehen die Bundesländer die im Gebäudemodernisierungsgesetz geplante "Bio‑Treppe". Ab Anfang 2029 sollen demnach neue Öl- und Gasheizungen mit wachsenden Anteilen von Brennstoffen wie Biomethan und synthetischen Treibstoffen betrieben werden.
Die Länder weisen darauf hin, dass es sich dabei um knappe Brennstoffe handelt, die für den Heizungsmarkt nicht ausreichend verfügbar sind und sehr teuer werden können. Deshalb hält es der Bundesrat für notwendig, die ausreichende Verfügbarkeit und voraussichtliche Preisentwicklung der biogenen und synthetischen Brennstoffe vor dem Jahr 2029 und auch danach regelmäßig zu überprüfen.
Private Haushalte sollten seiner Meinung nach verpflichtet werden, sich fachlich fundiert beraten zu lassen, bevor sie eine Heizungsanlage kaufen, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas betrieben wird. Als vorrangige Themen sieht die Länderkammer dabei die zukünftigen Preisrisiken von biogenen Brennstoffen, anstehende CO2-Preis-Steigerungen und die regionale Entwicklung der Gasnetz-Infrastruktur, die zu deutlich steigenden Netzentgelten führen kann.
Flottenansatz für große Wohnungsbestände
Für Wohnungsunternehmen und ‑genossenschaften wollen die Länder einen "Flottenansatz" einführen, um ihnen die Modernisierung großer Gebäudebestände zu erleichtern. Dadurch soll es möglich sein, nicht nur die Treibhausgas-Minderungen von einzelnen Gebäuden zu bewerten, wie es der Gesetzentwurf vorsieht.
Als Alternative könnten die Gesellschaften dann auch einen Treibhausgas-Minderungspfad für ihren gesamten Gebäudebestand festlegen. Er würde in Fünf-Jahres-Schritten zur Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 führen. Ob die jeweiligen Zwischenziele erreicht werden, kann die jährliche Wirtschaftsprüfung festhalten.
Ganz allgemein kritisiert der Bundesrat, dass die Länder nicht ausreichend in das Gesetzgebungsverfahren einbezogen worden seien. Ihre bisherigen Stellungnahmen habe die Regierung nicht in den Gesetzentwurf übernommen, obwohl die Länder für den künftigen Vollzug des Gesetzes von entscheidender Bedeutung seien. Die Ländervertretung fordert deshalb generell, die Bundesländer früher in die Arbeit an Gesetzentwürfen einzubinden.
