Nach Monaten der Verzögerung warf Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) diese Woche drei Gesetzentwürfe in die Öffentlichkeit: einen fürs Kraftwerkssicherheitsgesetz – jetzt "Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz" –, einen für die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und einen fürs sogenannte "Netzpaket".
Die neuen Papiere unterscheiden sich nach einhelliger Meinung aber kaum von den bisher bekannten Leaks und Vorentwürfen. Entsprechend sind die Sorgenfalten gerade auch in sogenannten Energiewendeländern wie Schleswig-Holstein und Niedersachsen noch tiefer geworden.
Beim Ende des Jahres auslaufenden EEG sei es "allerhöchste Eisenbahn" – das wisse der Bund, agiere aber zugleich im "Schneckentempo", begründete Schleswig-Holsteins Energieminister Tobias Goldschmidt (Grüne) am Donnerstag gegenüber den Medien die wachsende Sorge.
Zugleich befinde sich Deutschland, so der Minister, in "fossiler Geiselhaft" und spüre schmerzhaft die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern. Auch seien die klimapolitischen Fortschritte zum Erliegen gekommen.
Für Goldschmidts Ressort- und Parteikollegen Christian Meyer aus Niedersachsen stellen die Entwürfe der Bundesregierung ein einziges "großes Investitionsrisiko" dar. Allein das Netzpaket werde dafür sorgen, dass in Niedersachsen Investitionen von 32 Milliarden Euro nicht realisiert würden, prangerte Meyer an.
Die Wirtschaftsministerin dämpfe derzeit den Ausbau von Wind-, Solar- und Bioenergie, verteuere den Netz- und verlangsame den Batterieausbau, kritisierte Meyer weiter. "Je mehr Erneuerbare wir ans Netz bringen, desto günstiger werden für uns alle die Strompreise und wir machen uns resilient und unabhängig."
Enervis-Gutachten hält staatlichen Investitionsrahmen für erforderlich
Ihre Positionen bekräftigten die beiden Energieminister am Donnerstag mit einem Gutachten der Beratungsfirma Enervis. Dieses schlägt Folgeregelungen fürs auslaufende EEG vor und untersucht auch, wie lange die Erneuerbaren noch gefördert werden müssen.
Das noch nicht endgültig vorliegende Gutachten zeigt auf Basis mehrerer Strommarkt-Szenarien, dass bis 2045 ein staatlich flankierter Investitionsrahmen für die Erneuerbaren erforderlich bleibt.
Ein rein marktbasierter Ausbau sei zwar für einzelne Technologien perspektivisch und für einzelne, besonders günstige Standorte auch schon heute möglich. Dies reiche jedoch nicht aus, um das für die Klimaziele notwendige Ausbautempo verlässlich zu sichern, schlussfolgert das Gutachten.
Tim Höfer von Enervis machte am Donnerstag auch deutlich, dass sich die Technologien dabei durchaus unterscheiden. So könnten große Solar-Freiflächenanlagen ab Anfang der 2040er Jahre zu weiten Teilen ohne Förderung auskommen, an guten Standorten sei das auch schon eher möglich, sagte der Energieexperte.
Explizit bedeutet das auch: Die von Reiche geplante Streichung der Einspeisevergütung für kleine Solaranlagen wird abgelehnt.
Bei der Windkraft blieben dagegen die Stromgestehungskosten vergleichsweise hoch. Deswegen sei dort bis 2045 größtenteils eine Förderung nötig, so Höfer. Das gelte für Wind an Land und auch in weiten Teilen für Wind auf See.
Auch Tobias Goldschmidt zieht aus dem Gutachten den Schluss, dass bei den wesentlichen Erneuerbaren-Technologien noch einige Zeit ein Förderrahmen gebraucht wird. Dieser müsse aber marktnäher sein, sagte der Kieler Minister.
EEG ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig
Änderungen im EEG-Entwurf der Bundesregierung sind allerdings nicht leicht zu erreichen. Denn das Gesetz ist, wie auch die beiden Minister einräumten, im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Die Länderkammer kann höchstens Einspruch einlegen – der dann vom Bundestag überstimmt werden kann.
Bei der Frage, wie die Wirtschaftsministerin dennoch zum Einlenken gebracht werden soll, verwiesen die Länderminister auf die zusätzliche Ausschreibung von 12.000 Megawatt Wind an Land im Rahmen des Klimaschutzprogramms.
Der Erfolg sei, erläuterte Goldschmidt, durch eine quasi doppelte "Zangenbewegung" der Länder zustande gekommen: Zunächst hatten Schleswig-Holstein und Niedersachsen eine Windausbau-Initiative aus Bayern aufgegriffen und diese gemeinsam zu einem Gesetzesbeschluss des Bundesrates hinentwickelt.
Die zweite "Zangenbewegung" habe sich dann mit dem Bundumweltministerium im Zusammenhang mit dem Klimaschutzprogramm ergeben.
Goldschmidts Schluss daraus: "Mit guten Vorschlägen und guten Allianzen können wir schon auch mitgestalten und sollten das auch tun." Ihm sei dabei nicht bange, weil auch große Teile der Wirtschaft auf ihrer Seite stünden, meinte der schleswig-holsteinische Energieminister.
Sein niedersächsischer Kollege sieht übrigens auch beim Netzausbau eine Allianz mit Bayern als möglich an. Denn bleibe das Netzpaket, wie es ist, könne auch in Bayern größtenteils kein Erneuerbaren-Ausbau mehr stattfinden, sagte Christian Meyer.
Forderung: 12.000 Megawatt Windkraft noch dieses Jahr ausschreiben
Der grüne Energieminister aus Hannover setzte sich am Donnerstag auch dafür ein, die zusätzlichen 12.000 Wind-Megawatt des Klimaprogramms noch in diesem Jahr auszuschreiben. In dem Fall müsste die Menge auch nicht im neuen EEG berücksichtigt werden und es entstünde wirklich ein "Booster" für die Windenergie, erklärte Meyer.
Auf keinen Fall aber dürften, so Meyer weiter, die 12.000 Megawatt mit den derzeit im EEG-Entwurf vorgesehenen Ausschreibungen verrechnet werden. Im Gesetzentwurf von Reiche sind bislang von 2027 bis 2032 jährlich Ausschreibungen über 10.000 Megawatt Windkraft an Land vorgesehen.
Die Forderung, die 12.000 Megawatt ins neue EEG zu integrieren, hatte zuvor der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) erhoben. Man sei enttäuscht darüber, dass die 12.000 Megawatt nicht im EEG-Entwurf enthalten sind, hatte VKU-Geschäftsführer Ingbert Liebing erklärt.
Das sei aber notwendig, argumentierte Liebing, um allen genehmigten Projekten eine baldige Realisierungsperspektive zu geben und das Ausbauziel für Wind an Land von 115.000 Megawatt bis 2030 zu erreichen.
Die Aufnahme der 12.000 Megawatt ins EEG geht letztlich auf eine entsprechende Ankündigung im Klimaschutzprogramm zurück. Ohne eine besondere beihilferechtliche Genehmigung der EU könnten dieses Jahr schon 2.000 Megawatt zusätzlich ausgeschrieben werden. 10.000 könnten 2027 folgen. Dann könnten all die Anlagen bereits 2030 am Netz sein.
Im Bundeswirtschaftsministerium soll dagegen diskutiert werden, die zusätzlichen Ausschreibungen erst auf 2027 und 2028 zu verteilen.
Gasumlage erhöht Strompreis um bis zu 1,4 Cent
Der Niedersachse Meyer bezifferte am Donnerstag übrigens die Kosten der von Wirtschaftsministerin Reiche ab 2031 geplanten Gasumlage auf 31 Milliarden Euro. Auf den Strompreis umgelegt, müssten Stromkunden im Norden dann je nach Berechnung um die 1,1 bis 1,4 Cent je Kilowattstunde mehr zahlen, warnte Meyer. Ein Ausbau der Erneuerbaren mit Batteriespeichern sei da die kostengünstigere Variante.
In einem Punkt scheint es aber keinen großen Dissens zwischen den Ländern und der Wirtschaftsministerin zu geben: bei der Einführung der sogenannten Differenzverträge, der "Contracts for Difference".
Was anderswo in Europa schon gang und gäbe ist, soll ab Anfang 2027 auch in Deutschland gelten: Fahren erneuerbare Stromerzeuger am Strommarkt mehr Erlöse ein, als ihnen über die Förderung gesetzlich zusteht, müssen sie die Mehrerlöse künftig ans EEG-Konto zurückzahlen. Bisher durften sie diese behalten.
Die Frage ist dabei, wie diese Rückzahlung gestaltet wird. Aus mehreren möglichen Lösungen spricht sich das Enervis-Gutachten für eine "produktionsabhängige Rückzahlung" im jährlichen Rhythmus aus.
Genau auf diese Variante setzt auch der EEG-Entwurf aus dem Hause Reiche, wie Tim Höfer auf Nachfrage bestätigte. Dieser Abschöpfung sollen dabei laut dem Gesetzentwurf künftig alle Anlagen ab 100 Kilowatt installierter Leistung unterliegen, ausgenommen nur Biomasseanlagen.
Scheint so, als könnte wenigstens in dem Punkt die Zange in der Tasche bleiben.

Der Begriff "Gasumlage" ist irreführend. Ich vermute, hier handelt es sich um die Umlage zur Finanzierung der geplanten Gaskraftwerke.
https://www.deutschlandfunk.de/gasumlage-womit-verbraucherinnen-und-verbraucher-rechnen-muessen-offene-fragen-100.html