Carolin Dähling. (Bild: Green Planet Energy eG)

Immer wieder sonntags: Die Mitglieder unseres Herausgeberrats erzählen im Wechsel, was in der vergangenen Woche wichtig für sie war. Heute: Carolin Dähling von der Energiegenossenschaft Green Planet Energy, wo sie den Bereich Politik und Kommunikation leitet.

Klimareporter°: Frau Dähling, das Bundes­wirtschafts­ministerium hat vor gut einer Woche endlich den Referentenentwurf für das neue EEG, das Erneuerbare-Energien-Gesetz, sowie ein "Netzpaket" vorgelegt. Nur drei Werktage hatten Verbände und Interessenvertreter dann Zeit, im Rahmen der Anhörung Stellungnahmen anzugeben. Hat Green Planet Energy auch eine abgegeben?

Carolin Dähling: Ja, selbstverständlich. Trotz der extrem kurzen Frist haben wir alles darangesetzt, eine Stellungnahme einzureichen.

Für Green Planet Energy reicht es nicht, echten Ökostrom anzubieten und Energiewendeprojekte umzusetzen. Der politische Rahmen entscheidet maßgeblich darüber, wie schnell die Transformation gelingt. Deshalb gehört es zu unseren Kernaufgaben, uns in solche Gesetzgebungsverfahren einzubringen.

Leicht gemacht hat es die Bundesregierung uns allerdings nicht. Drei Werktage sind für Hunderte Seiten juristischer Texte zweier komplexer energiepolitischer Vorhaben mit weitreichenden Folgen deutlich zu wenig.

Inhaltlich gibt es zwar einzelne Nachbesserungen gegenüber den bekannt gewordenen Entwürfen, grundlegende Probleme bleiben aber bestehen. Beide Gesetzesvorhaben bleiben eine potenziell toxische Mischung.

Besonders kritisch ist der – im Gesetzentwurf leicht abgeschwächte – Redispatch-Vorbehalt im Netzpaket. Das heißt: Wind- und Photovoltaikanlagen können bei Netzengpässen ohne Entschädigung abgeregelt werden.

Daneben soll es parallel noch die Möglichkeit geben, Anlagen generell abzuregeln – das ist die sogenannte systemdienliche Anschlussleistung. Diese "deckelt" pauschal die maximale Einspeiseleistung neuer Ökostromanlagen am Netzverknüpfungspunkt. Große Photovoltaik-Anlagen können dabei um bis zu 30 Prozent ihrer Leistung abgeregelt werden, bei Windkraft gilt eine Grenze bis zu 280 Watt je Quadratmeter Rotorfläche.

Damit sollen künftig zwei Abregelungs-Instrumente nebeneinander gelten. Das führt dazu, dass es bundesweit schwieriger wird, weitere Erneuerbaren-Anlagen ans Netz zu bringen – selbst dort wo die Netze ausreichend dimensioniert sind.

Dabei brauchen wir jede erzeugte Kilowattstunde Grünstrom und dringend auch mehr neue Anlagen, gerade vor dem Hintergrund aktueller geopolitischer Energiekrisen. Der schleppende Netzausbau wird damit zum Investitionsrisiko für die Erneuerbaren.

Außerdem wirft der Redispatch-Vorbehalt europarechtliche Fragen auf und setzt null Anreize, den Netzausbau zu beschleunigen oder das vorhandene Netz effizienter zu nutzen.

Baukostenzuschüsse für den Ausbau der Netzanschlusspunkte und systemdienliche Anschlussleistungen wären geeignetere Instrumente, um den Netzausbau mit dem Ausbau der Erneuerbaren besser zu synchronisieren. Investitionen würden dann kalkulierbarer bleiben und die tatsächlich verfügbaren Netzkapazitäten könnten genauer berücksichtigt werden.

Im EEG-Entwurf gibt es zwar auch ein paar Lichtblicke, zum Beispiel die höheren Ausschreibungsmengen für Wind- und Solarenergie. Doch diese laufen natürlich ins Leere, wenn das Netzpaket zeitgleich die Investitionssicherheit massiv untergräbt.

Auch die geplante Abschaffung der Einspeisevergütung für kleine Solaranlagen unter 25 Kilowatt bleibt problematisch – trotz der jetzt eingefügten Übergangsfristen. Kleinere Anlagen müssen ihren Überschussstrom zwar nicht sofort, aber schon bald selbst vermarkten.

Vor allem Mieterstromprojekte werden durch diese Pflicht zur Direktvermarktung belastet. Für viele dieser Projekte steigen die Kosten und der bürokratische Aufwand so stark, dass sie sich nicht mehr rechnen.

Daran ändert auch der Direktvermarktungsbonus nichts, den diese Anlagen als kleines Trostpflaster erhalten sollen.

Das Ziel einer stärkeren Marktintegration von Photovoltaikanlagen ist grundsätzlich nachvollziehbar. Eine verpflichtende Direktvermarktung für Anlagen unter 25 Kilowatt setzt jedoch voraus, dass die dafür erforderlichen Prozesse und Infrastrukturen flächendeckend, zuverlässig und zu angemessenen Kosten verfügbar sind. Das entspricht nicht der heutigen Realität.

Hinzu kommt eine Änderung, die bisher wenig beachtet wird: Die Wasserstoff-bezogenen Ausschreibungen sollen gestrichen werden.

Statt die Novelle des EEG zu nutzen, um die dringend benötigen Anreize für den fehlenden Markthochlauf von grünem Wasserstoff zu setzen, wird grüner Wasserstoff einfach aus dem Programm gestrichen.

Gleichzeitig plant die Bundesregierung aber neue Gaskraftwerke, die perspektivisch mit Wasserstoff betrieben werden sollen. Wie das zusammenpassen soll, ist mir ein Rätsel.

Bei der EEG-Reform steht auch weniger in der Öffentlichkeit, dass ab 2027 Windparks und Freiflächen-Photovoltaik, die in den Ausschreibungen einen Zuschlag erhalten, nach dem Modell der Differenzverträge, der "Contracts for Difference", gefördert werden und einen Teil ihrer Erlöse am Strommarkt ans EEG-Konto zurückzahlen müssen.

Diese Abschöpfung in Deutschland einzuführen, ist aufgrund des EU-Rechts unumgänglich. Wie bewerten Sie die EEG-Reform in diesem Punkt?

Positiv bewerten wir, dass die Bundesregierung die Einführung der Differenzverträge minimalinvasiv ausgestaltet. Die bisherigen Berechnungsmethoden und wesentlichen Parameter des Förderrahmens bleiben bestehen.

Das ist sinnvoll, denn für die notwendige Umstellung bis Anfang 2027 wird inzwischen die Zeit knapp. Ein vollständiger Systembruch würde zusammen mit den Unsicherheiten aus dem Netzpaket erhebliche zusätzliche Investitionsrisiken schaffen.

Ergänzt wird im Gesetzestext vor allem die Abschöpfung oberhalb des anzulegenden Wertes: Erzielen Anlagenbetreiber für ihren Strom im freien Markt höhere Erlöse als den gesetzlich festgelegten Förderwert, den sie vom Staat bekämen, müssen sie diese zusätzlichen Erlöse zurückzahlen.

Die konkrete Ausgestaltung der Abschöpfung ist allerdings zu unflexibel. Denn diese greift bereits ab dem ersten Cent über dem anzulegenden Wert.

Würde sie hingegen nicht sofort greifen, hätten Anlagenbetreiber einen Anreiz, in die marktwirtschaftliche Vermarktung zu wechseln oder in Flexibilitäten zu investieren.

Es fehlen zudem ausreichende Wechselmöglichkeiten zwischen der staatlichen Förderung und der marktwirtschaftlichen Vermarktung über Power Purchase Agreements, kurz PPA. Das sind Lieferverträge, mit denen Betreiber erneuerbarer Anlagen ihren Strom direkt an Unternehmen oder Energieversorger verkaufen und so Einnahmen besser planbar machen können.

Kurzfristigere PPA, die im Markt wichtig sind, werden durch die EEG-Novelle aber unnötig erschwert, weil eben die Wechselmöglichkeiten sehr eingeschränkt sind.

In der jetzigen Form droht der CfD-Mechanismus zu einem zu starren Korsett zu werden, das – anders als angekündigt – die marktliche Integration der Erneuerbaren zurückdreht und nicht voranbringt.

Die EU-Kommission legte jetzt einen Gesetzesvorschlag zu einer Reform des EU-Emissionshandels vor. Danach soll die Menge an Emissionszertifikaten nicht so schnell sinken wie ursprünglich geplant. Auch soll es besonders für die energieintensive Industrie länger kostenlose Zuteilungen von Zertifikaten geben – im Gegenzug soll diese mehr in die Dekarbonisierung investieren.

Interessiert sich ein Ökoenergieversorger wie Green Planet Energy überhaupt für eine Reform des Emissionshandels?

Ja, unbedingt.

Der europäische Emissionshandel ist eins der wichtigsten Instrumente, um den Ausstieg aus Kohle, Öl und Gas wirtschaftlich voranzutreiben. Seine Ausgestaltung beeinflusst unmittelbar die Strommärkte, die Investitionen in erneuerbare Energien, die Nachfrage nach Ökostrom und die Finanzierung einer klimafreundlichen Transformation.

Die Anzahl der Zertifikate langsamer zu verringern, halten wir für problematisch. Das schwächt das CO2-Preissignal und damit den Anreiz, rechtzeitig in klimaneutrale Produktionsprozesse zu investieren.

Besonders kritisch ist dabei: Es werden Unternehmen belohnt, die notwendige Investitionen aufgeschoben haben. Unternehmen, die hingegen frühzeitig dekarbonisiert haben, taten dies im Vertrauen auf den angekündigten politischen Rahmen – sie müssen nun auch die versprochenen Wettbewerbsvorteile erhalten.

Eine Mitte Juli veröffentlichte Studie des Thinktanks FÖS, von uns mit beauftragt, untersucht zwar den nationalen CO2-Preis für Wärme und Verkehr – ihre zentrale Erkenntnis gilt aber ebenso für den europäischen Emissionshandel: Nur ein verlässliches und ausreichend starkes CO2-Preissignal verteuert fossile Energien, schafft Planungssicherheit für klimafreundliche Investitionen und sichert Einnahmen die der Transformation zugutekommen.

Die Studie zeigt dabei, welche Größenordnungen auf dem Spiel stehen: Wird der nationale CO2-Preis wie geplant 2027 bei maximal 65 Euro faktisch eingefroren, fehlen dem Klima- und Transformationsfonds mehr als vier Milliarden Euro. Dadurch könnten Folgeinvestitionen von bis zu 15 Milliarden Euro ausbleiben.

Die FÖS-Analyse zeigt zudem, dass der europäische Emissionshandel bislang die tatsächlichen Klimaschadenskosten nur zu einem kleinen Teil abbildet. Eine langsamere Verknappung der Zertifikate würde diese Lücke weiter vergrößern.

Dass die EU-Kommission die längere kostenlose Zuteilung von Zertifikaten an Dekarbonisierungs-Investitionen knüpfen will, ist zwar ein guter Ansatz. Allerdings bleibt fraglich, wie verbindlich und überprüfbar diese Investitionsanforderungen sind und wie stark Unternehmen mit zusätzlicher Bürokratie belastet werden. 

Und was war Ihre Überraschung der Woche?

Mir fällt es gerade wirklich schwer, positiv zu bleiben. Kriege, Brände und der fehlende politische Wille für eine konsequente Klimapolitik bestimmen die Nachrichten. Vieles läuft sehr schlecht, und manches fühlt sich durch die Wucht und Dichte der täglichen Krisenmeldungen sogar noch schlechter an.

Ich will das weder kleinreden noch schönfärben. Trotzdem versuche ich, mir bewusst zu machen: Diese Nachrichten sind nicht die ganze Wirklichkeit. Es gibt auch positive Entwicklungen, politische Entscheidungen, die wirken, und Fortschritte, die das Leben von Menschen ganz konkret verbessern. Sie gehen in der öffentlichen Wahrnehmung nur oft unter.

 

Deshalb möchte ich eine Neuigkeit hervorheben, die bei vielen durchgerutscht sein dürfte: Die neue E‑Auto-Förderung kommt offenbar tatsächlich Haushalten mit kleinen und mittleren Einkommen zugute. Fast die Hälfte der bislang bewilligten Anträge entfällt auf Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von höchstens 45.000 Euro.

Die soziale Staffelung macht den Umstieg auf Elektromobilität für Menschen erschwinglicher, die sich ein E‑Auto sonst kaum leisten könnten.

Für mich zeigt das sehr konkret: Gute Politik kann einen spürbaren Unterschied im Alltag von Menschen machen und Klimaschutz mit sozialer Gerechtigkeit verbinden.

Für mich wird daran noch etwas Grundsätzlicheres sichtbar: Erneuerbare Energien sind nicht nur die Lösung für den Klimaschutz, sondern auch für eine bezahlbare, unabhängige und sozial gerechte Energieversorgung.

Das gilt gerade für Menschen mit niedrigen Einkommen, die von hohen Preisen für Benzin, Gas und Strom besonders stark betroffen sind. Wenn wir die Herausforderungen der Klimakrise und der Ungleichheit in unserer Gesellschaft gemeinsam angehen, entsteht so viel Potenzial für positive Veränderung.

Fragen: Jörg Staude

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