Die umstrittene Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) könnte heute im Bundeskabinett beschlossen werden, sofern sich Wirtschafts- und Umweltministerium noch rechtzeitig einigen. Andernfalls soll der Gesetzentwurf in der nächsten oder übernächsten Kabinettssitzung verabschiedet werden.

Die beiden Häuser sollen, wie zu hören war, noch über den besonders von der SPD kritisierten Redispatch-Vorbehalt gesprochen haben. Gemeint ist damit, dass Wind- und Solarkraftwerke bei Engpässen im Stromnetz ohne Entschädigung vom Netz genommen werden können.

 

Auch wird spekuliert, dass die Übergangszahlung für neue Solaranlagen unter 25 Kilowatt über die im Gesetzentwurf stehenden maximal drei Jahre hinaus verlängert wird. Eine dauerhafte Fortsetzung der festen Einspeisevergütung für kleinere Anlagen ist dagegen offenbar endgültig vom Tisch.

Medial jedenfalls scheint das Konzept von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) aufgegangen zu sein. Führende Meinungsmedien bescheinigen ihr, sie habe Zugeständnisse gemacht, geplante Kürzungen seien abgeschwächt worden und es gebe akzeptable Übergangsregelungen.

1,5-Cent-Bonus soll Kosten der Direktvermarktung mildern

Eins der so gelobten Zugeständnisse von Reiche betrifft gerade die kleineren Photovoltaikanlagen, die ab 2027 neu ans Netz gehen und die für ihren Überschuss-Strom keine feste Einspeisevergütung mehr erhalten.

Nach Auslaufen der Übergangszahlung sollen sie den Strom, den sie nicht selbst verbrauchen, grundsätzlich am freien Strommarkt unterbringen. Diesen Weg können Betreiber, wenn sie wollen, auch direkt gehen – ohne den Zwischenstopp einer Übergangszahlung.

Um den meist von privaten Haushalten betriebenen Anlagen bis 25 Kilowatt den Start in die Direktvermarktung zu erleichtern, gesteht ihnen der EEG-Entwurf aktuell einen Direktvermarktungsbonus von 1,5 Cent je Kilowattstunde zu, geregelt im neuen Paragrafen 50c des EEG.

Der Bonus soll die zusätzlichen Kosten mildern, die mit der Direktvermarktung entstehen, und wird für maximal vier Jahre gewährt. Der EEG-Entwurf geht hier davon aus, dass jedes Jahr etwa 80.000 Anlagen mit weniger als 25 Kilowatt installiert werden und den Bonus beanspruchen könnten. Gegenwärtig werden übrigens schon etwa 80 Prozent dieser Solaranlagen zusammen mit einem Stromspeicher installiert.

Kosteneffekt des Bonus ist vernachlässigbar klein

Experten vom Berliner Forschungsinstitut Aquu schauten sich jetzt an, inwieweit der Bonus von 1,5 Cent die Kosten für die gesetzlich verlangte Direktvermarktung abdeckt. Das Ergebnis ist eher ernüchternd. Bei einer Zehn-Kilowatt-Solaranlage mit einem Speicher von zehn Kilowattstunden bringt der Bonus in der Regel weniger als 100 Euro an zusätzlichen Einnahmen im Jahr, ergibt die Aquu-Berechnung.

Der Bonus decke damit nicht einmal die Direktvermarktungskosten ab, die zurzeit bei 130 bis 160 Euro jährlich liegen, rechnet Johannes Weniger von Aquu vor.

Nach der Aquu-Rechnung verkürzt der Direkt­vermarktungs­bonus die Zeit, in der sich eine Zehn-Kilowatt-Solaranlage mit Zehn-Kilowattstunden-Speicher bezahlt macht, nur um ein knappes halbes Jahr. (Bild: Aquu)

"Die Amortisationsdauer von Photovoltaik-Anlagen, deren Strom direkt vermarktet wird, verbessert sich durch den Bonus nur um wenige Monate", bilanziert der Aquu-Gründer. Für ihn hat der Direktvermarktungsbonus eine zu vernachlässigende Wirkung auf die Wirtschaftlichkeit kleinerer Photovoltaik-Anlagen.

Immerhin zeige die Einführung eines solchen Bonus, so Weniger, dass das Wirtschaftsministerium grundsätzlich anerkennt, dass Direktvermarktung kleiner Anlagen mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Doch könne der 1,5-Cent-Bonus diese Mehrkosten eben nur teilweise kompensieren, sagt der Forscher.

Auch löse der Bonus nicht das grundlegende Problem, dass viele Betreiber kleiner Anlagen auf lange Sicht kein wirtschaftlich tragfähiges Angebot zur Direktvermarktung erhalten werden und weiter mit erheblichen technischen, administrativen und vertraglichen Hürden konfrontiert sind, betont der Energieexperte. Zudem fielen die Kosten der Direktvermarktung auch nach Ablauf der auf vier Jahre begrenzten Zahlung des Bonus an.

Der Direktvermarktungsbonus könne daher weder eine Beibehaltung der Einspeisevergütung ersetzen noch die Risiken der Direktvermarktungspflicht auffangen, fasst Johannes Weniger zusammen. Weiter kritisiert er, dass der neue EEG-Entwurf kleine Photovoltaikanlagen gegenüber größeren Dachanlagen benachteiligt. Letztere werden künftig weiterhin über das sogenannte Marktprämienmodell gefördert.

Erneuerbaren-Verband: Direktvermarktungspflicht für Kleinanlagen streichen

Für die Direktvermarktung sind auch nach Ansicht des Erneuerbaren-Branchenverbands BEE "die technischen, prozessualen und wirtschaftlichen Voraussetzungen absehbar nicht gegeben". In seiner Stellungnahme zur EEG-Reform fordert der BEE weiter, die im Gesetzentwurf vorgesehene Direktvermarktungspflicht für Neuanlagen unter 100 Kilowatt gänzlich zu streichen.

Der Verband sieht weder die auf maximal drei Jahre befristete Übergangszahlung von 5,2 Cent noch den auf vier Jahre befristeten Direktvermarktungsbonus von 1,5 Cent als geeignete Auffangmechanismen an, um die bisher vom EEG für 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung auch nur ansatzweise zu kompensieren, heißt es in der Stellungnahme weiter.

Ginge es nach dem noch geltenden EEG, würde nach Angaben des BEE bei Anlagen, die ihren Überschussstrom einspeisen, die Vergütung ab 2027 bei 6,5 bis 7,5 Cent pro Kilowattstunde liegen. Bei sogenannten Volleinspeisern wären es zehn bis zwölf Cent.

Werde trotz allem die Pflicht zu Direktvermarktung eingeführt, sollten Höhe und Dauer des Bonus an den tatsächlichen Kosten der Direktvermarktung ausgerichtet und regelmäßig überprüft werden, fordert der BEE.

Längerfristige Folgen für Solarausbau auf Dächern unklar

Bei der Frage, wie Betreiber kleinerer Anlagen die ab 2027 drohende Situation am besten bewältigen können, geben die Fachleute derzeit durchaus unterschiedliche Prognosen ab.

"Wenn eine Direktvermarktung für die geplante Anlagengröße ohne Einspeisevergütung nicht ökonomisch sinnvoll ist, könnten Anlagen stärker auf den Eigenverbrauch ausgerichtet werden", wiederholt Karen Pittel, Leiterin des Ifo-Zentrums für Energie, Klima und Ressourcen an der Uni München, einen bekannten Rat. Mehr Eigenverbrauch könne durch eine angepasste Anlagengröße, die Kombination mit einem Speicher oder die Nutzung von Strom für Wärmepumpen und Elektrofahrzeuge erfolgen, so die Volkswirtschaftlerin. 

Lohnt es sich bald nicht mehr, das Dach vollzumachen? (Bild: Luka Novko/​Crovik Media/​Shutterstock)

Dabei sei eine größere Batterie nicht automatisch die wirtschaftlichste Lösung, warnt Pittel. "Wenn ausreichend Dachfläche vorhanden ist, könnte auch eine größere Photovoltaik-Anlage attraktiv sein, da sich eine Direktvermarktung aufgrund von Skaleneffekten bei größeren Anlagen eher lohnt."

Eine solche Erweiterung sei für viele Hausbesitzerinnen und ‑besitzer jedoch keine Option, beispielsweise aufgrund begrenzter Dachflächen, schränkt sie zugleich ein.

Johannes Weniger weist hier auf einen weiteren Punkt hin: "Die Direktvermarktung kann für kleine Photovoltaik-Anlagen nur attraktiv sein, wenn der tagsüber im Batteriespeicher zwischengespeicherte Solarstrom in den Abendstunden zu Zeiten hoher Börsenstrompreise in das Stromnetz eingespeist wird", hebt er die zeitliche Verschiebung hervor, die erst den rechten Ertrag bringt.

Um diese "Hebelwirkung" tatsächlich nutzen zu können, bedarf es aus seiner Sicht aber größerer Batteriespeicher mit 20 Kilowattstunden und mehr Kapazität. Aktuell würden in Deutschland allerdings noch vorrangig Batteriespeicher mit einer nutzbaren Kapazität von fünf bis zwölf Kilowattstunden installiert.

 

Der Solarforscher Andreas Bett begrüßt seinerseits den mit dem Wegfall der Einspeisevergütung für Photovoltaik bis 25 Kilowatt entstehenden Anreiz zum Einbau von Speichern. "Bei einer Auslegung und Fahrweise, die allein auf Eigenverbrauchsmaximierung optimiert, bleibt jedoch das systemische Potenzial der Speicher weitgehend ungenutzt", gibt der Leiter des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme (ISE) in Freiburg zu bedenken.

Auch begünstige die Verlagerung der Wirtschaftlichkeit kleiner Solaranlagen auf den Eigenverbrauch eine Auslegung unterhalb der verfügbaren Dachfläche, schlussfolgert Bett weiter. "Volkswirtschaftlich ist die vollständige Dachbelegung aber die günstigere Option, betriebswirtschaftlich künftig die schlechtere", prognostiziert der ISE‑Chef.

In der Folge müssten unbelegte Dachflächen entsprechend durch Freiflächen-Solarparks kompensiert werden. Das würde ohne Notwendigkeit Flächennutzungskonflikte verschärfen, warnt Bett.

Welche langfristigen Folgen der Wegfall der festen und langfristigen Einspeisevergütung haben wird, ist insofern ebenfalls noch offen.

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