Katherina Reiche mit undurchdringlichem Gesichtsausdruck bei einem öffentlichen Termin vor der Presse.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) verfolgt eine destruktive Energiepolitik, finden nicht nur Klimagruppen. (Bild: Jürgen Nowak/​Shutterstock)

Ein Teil der Klima-Bewegung fordert die Entlassung der Bundeswirtschaftsministerin. Katherina Reiche präsentiere stolz das neue Gebäudemodernisierungsgesetz, das eins von vielen Geschenken an die Gaslobby sei, sie sabotiere und untergrabe den Klimaschutz in der gesamten Regierung, begründen die Aktivistinnen und Aktivisten ihr Verlangen. Kanzler Merz und die ganze Koalition stünden in der Verantwortung, Reiche zu entlassen.

Erstmal aber verabschiedete im Bundestag die Koalitionsmehrheit am Freitag das Gebäudemodernisierungs-, also das neue "Heizungsgesetz". Tags zuvor hatte dieselbe Mehrheit auch das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) beschlossen.

Mit letzterem sollen noch in diesem Jahr 9.000 Megawatt sogenannte steuerbare Leistung ausgeschrieben werden. Das werden vor allem fossil befeuerte Gaskraftwerke sein. Deren Umstellung auf grünen Wasserstoff als Brennstoff schiebt das Gesetz bis 2045 hinaus – ein weiteres Geschenk Reiches an die Gaslobby.

Zwei ihrer vier klimaschädlichen Energiegesetze hat die CDU-Ministerin damit, wenn auch stark verzögert, unter Dach und Fach gebracht.

Die beiden noch fehlenden – die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sowie das sogenannte "Netzpaket 2026" werden im Bundestag erst nach der Sommerpause verhandelt, ist aus dem Hohen Haus zu hören.

Grüne sehen beim EEG "organisierte Arbeitsverweigerung" von Reiche

Der Zeitdruck gerade für die Reform des EEG steigt damit immens. Denn Ende des Jahres läuft nicht nur das geltende Gesetz aus – bis dahin muss ein neues EEG auch von der EU-Kommission beihilferechtlich genehmigt werden, soll es 2027 eine Förderung für Erneuerbare geben.

Dass beim EEG dem Parlament bisher nichts vorliegt, kritisieren die Grünen scharf. "Bei der EEG-Reform betreibt das Wirtschaftsministerium organisierte Arbeitsverweigerung", erklärt Michael Kellner, energiepolitischer Sprecher der Fraktion. An ihre Aufgabe, einen akzeptablen EEG-Entwurf vorzulegen, gehe die Wirtschaftsministerin "absolut destruktiv" heran, bescheinigt ihr Kellner.

 

Ein Punkt der Destruktion ist dabei: Katherina Reiche verknüpft das neue EEG mit dem Netzpaket und setzt so vor allem den Koalitionspartner SPD unter Druck.

Die SPD-Bundestagsfraktion hatte zuletzt mehrfach klargemacht, dass sie im Netzpaket den sogenannten Redispatch-Vorbehalt keinesfalls mittragen wird.

Der Vorbehalt soll es nach dem Willen des Wirtschaftsministeriums Netzbetreibern erlauben, erneuerbaren Anlagen bis zu zehn Jahre lang die Entschädigung für das Abschalten bei Netzengpässen zu verweigern, wenn in der Netzregion im Schnitt mehr als drei Prozent des Ökostroms abgeregelt werden.

SPD hält an der Verknüpfung von EEG und Netzpaket fest

Zugeständnisse an dieser Stelle will sich Reiche, so die Vermutung, von der SPD nach der Sommerpause mit Zugeständnissen bei der EEG-Reform bezahlen lassen. Die Sozialdemokraten müssten dann unter anderem drastische Kürzungen bei der Einspeisevergütung für kleinere Solaranlagen mittragen.

Die SPD will, ist zu hören, auch nach der Sommerpause EEG-Reform und Netzpaket zunächst weiter zusammen verhandeln. Der Grüne Michael Kellner findet die Verknüpfung dagegen falsch. Vielen sei nicht klar, wie lange parlamentarische Verfahren dauern und was ein Auslaufen der EEG-Förderung zu Anfang 2027 bedeutet, argumentiert er.

Demonstration gegen EEG-Reform 2.6.2016 Berlin
Großdemonstrationen gegen schwarz-rote Energiepolitik gab es schon 2016 sowie zuletzt im vergangenen April. (Bild: Jörg Staude)

Darin ist ihm recht zu geben. Auch steht das Netzpaket keineswegs so unter zeitlichem Druck wie das EEG.

Für Kellner stellt sich zudem die Frage: Wer in der Koalition zeigt sich aufgrund des Zeitdrucks bei den Verhandlungen um die EEG-Reform und das Netzpaket zuerst kompromissbereit? "Dass es auch dieses Mal wieder die SPD sein wird, wie wir es schon mehrfach erleben mussten, ist meine große Sorge", sagt Kellner gegenüber Klimareporter°.

Letzte Woche brachten die Grünen sogar einen eigenen Entwurf für eine EEG-Reform in den Bundestag ein. Der würde zumindest die Mindestanforderungen der EU-Kommission erfüllen, indem er ein Finanzierungsmodell in Form zweiseitiger Differenzverträge – Contracts for Difference oder kurz CfD – einführt.

Damit könnten künftig Erlöse am Strommarkt, die die EEG-Vergütung übersteigen, abgeschöpft werden. Diese Abschöpfung soll laut dem Grünen-Entwurf für alle Anlagen ab 100 Kilowatt installierter Leistung gelten, Biomasse ausgenommen.

Schnell steigende Nervosität in der Erneuerbaren-Branche

Das riskante Zeitspiel um EEG und Netzpaket sorgt in der Erneuerbaren-Branche derzeit für schnell steigende Nervosität. Mehr und mehr Unternehmen fragen sich, ob es noch Sinn hat, sich im Herbst an den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur zu beteiligen.

Der Grund: Der Anspruch auf die EEG-Vergütung besteht erst dann, wenn im Anschluss an eine Ausschreibung die Bundesnetzagentur einem Projekt dann auch einen entsprechenden Zuschlag erteilt.

Rechtlich wirksam wird der Zuschlag aber nicht am jeweiligen Gebotstermin der Ausschreibung, sondern der Anspruch auf EEG-Vergütung gilt von dem Tag an, an dem die Bundesnetzagentur die erteilten Zuschläge verkündet, also eine entsprechende Mitteilung veröffentlicht.

Nachzulesen ist das in einem im Juni vorgelegten Rechtsgutachten der Wirtschaftskanzlei Raue zu den Folgen des Auslaufens der beihilferechtlichen Genehmigung der bisherigen EEG-Förderung zum 31. Dezember, in Auftrag gegeben vom Erneuerbaren-Verband BEE.

Die zeitliche Unterscheidung zwischen Gebotstermin und Bezuschlagung könnte in diesem Jahr für zwei Ausschreibungen wichtig werden: Anfang November für eine Wind-an-Land-Ausschreibung von 2.500 Megawatt sowie Anfang Dezember für eine Freiflächen-Photovoltaik-Ausschreibung von 2.000 Megawatt.

Die Bundesnetzagentur habe die Ergebnisse der Windkraft-Ausschreibung vom November 2025 erst am 8. Januar 2026 bekannt gegeben, erinnert das Gutachten. Würde sich diese zeitliche Abfolge wiederholen, wären Zuschläge ohne eine Anschlussgenehmigung der EU beihilferechtswidrig, stellt die Kanzlei fest.

Selbst wenn sich also ein Projekt in den beiden Ausschreibungen durchsetzt, kann es dann bei der EEG-Vergütung leer ausgehen. Welche Bank will solche Projekte dann noch finanzieren?

2027 droht eine reale Förderlücke für Erneuerbare

Bei Erneuerbaren-Anlagen, die nicht in eine Ausschreibung gehen müssen, gilt übrigens das Datum ihrer erstmaligen Stromerzeugung und ‑einspeisung als Startzeitpunkt für die noch geltende EEG-Förderung. Das betrifft Freiflächen-Solaranlagen bis ein Megawatt, Strom aus Wasserkraft, Geothermie, Deponie-, Klär- und Grubengas, aus Biomasse bis 150 Kilowatt, aus der Vergärung von Bioabfällen und Gülle sowie solaren Mieterstrom.

Bei den Herbstausschreibungen sei völlig offen, ob für die späten Ausschreibungsrunden die zur Förderung notwendigen Zuschläge von der Bundesnetzagentur noch in diesem Jahr erteilt werden, bestätigt Carolin Dähling vom Ökoenergieversorger Green Planet Energy (GPE) gegenüber Klimareporter°.

Ohne ein rechtzeitig genehmigtes EEG 2027 drohe eine reale Förderlücke. Dies werde zum Stillstand beim Erneuerbaren-Ausbau und zu einem erheblichen Investitionseinbruch führen, betont die Politik- und Kommunikationschefin bei GPE.

 

Neben der Verunsicherung im Förderregime untergräbt aus Sicht von Daehling auch das Netzpaket die Planbarkeit von Netzanschlüssen und Erlösen. "Das Netzpaket würde am Tag der Verkündung gelten, es ist keine beihilferechtliche Genehmigung erforderlich", betont sie.

Bisher finde sich in den Bestimmungen auch keine Übergangsregelung oder Angabe, ab wann genau ein Bestandsschutz gilt, kritisiert Dähling weiter. Zudem könnten Anlagenbetreiber derzeit nicht einschätzen, ob ihre Anlagen künftig in den Gebieten liegen, in denen sie entschädigungslos abgeregelt werden können.

Fazit: Aus dem Spiel auf Zeit droht beim EEG spätestens nach der Sommerpause ein Nervenkrieg zu werden. Katherina Reiche scheint da im Moment die besseren Karten zu haben. Sie kann recht ungeniert agieren, solange sich nur ein Teil der Klimabewegung so konsequent gegen sie stellt.

Redaktioneller Hinweis: Carolin Dähling von Green Planet Energy ist Mitglied im Herausgeberrat von Klimareporter°.

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