Für Nina Scheer hat der Bundestag am Donnerstagnachmittag einen "Beschleunigungsbooster" beschlossen. Die SPD-Abgeordnete sprach gestern als erste in der abschließenden Lesung zur Umsetzung der europäischen RED-III-Richtlinie in bundesdeutsches Recht.
Den Punkt hatten CDU/CSU und SPD nach mehreren Sondersitzungen des Umweltausschusses noch in die Tagesordnung der sogenannten Haushaltswoche gequetscht. So blieben nur gut 20 Minuten Debattenzeit für ein mehrteiliges "Omnibus-Gesetz", wie Scheer es nannte.
Die RED-III-Richtlinie verlangt, den Anteil der Erneuerbaren am EU-Energieverbrauch bis 2030 auf mindestens 42,5 Prozent zu steigern. Dazu sollen in den EU-Staaten Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Projekte beschleunigt werden.
Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf von Ende Juni hatte die Koalition in den letzten Tagen noch Regelungslücken geschlossen, Fristen für Genehmigungen verkürzt und auch Vorschriften eingebaut, wie Behörden im zivilen und militärischen Luftverkehr Windkraftprojekte zu behandeln haben.
SPD setzt auf das Windkraft-Wollen der Kommunen
So müssen sie künftig quasi automatisch hinnehmen, dass auf bereits genehmigten Flächen 20 Meter höhere Windräder errichtet werden. Über die bisherige behördliche Ignoranz in solchen Fragen klagt die Windbranche seit Jahren.
Die Branche sieht mit dem jetzt beschlossenen Gesetz die RED-III-Richtlinie weitgehend in Deutschland umgesetzt. Nina Scheer sprach weiter nur von einer Teilumsetzung.
Richtig interessant wurde Scheers Rede erst, als sie über die kommende Steuerungswirkung des Gesetzes sprach. Sie betonte ausdrücklich, dass keine Beschränkung der kommunalen Hoheit vorgenommen wird. "Die Kommunen können jenseits der länderseitigen Flächenplanungen aktiv werden", betonte die energiepolitischer Sprecherin der SPD-Fraktion. Wollten Kommunen die Windenergie ausbauen, hätten sie die Möglichkeiten dazu.
Ob das Wollen künftig reicht, ist allerdings sehr zu bezweifeln. Zum einen streicht das Gesetz das überragende öffentliche Interesse an Windkraft, wenn in einem Gebiet das "länderseitige" Flächenziel erfüllt ist. Ausgenommen davon soll nur das Repowering sein.
Unklare Rechtsbegriffe bleiben im Gesetz
Ohne das genehmigungsstarke öffentliche Interesse wird außerhalb der Windenergiebiete, so steht es auch im Gesetz, der Windkraftausbau künftig nur noch ausnahmsweise zugelassen – wenn nämlich ausgeschlossen ist, dass der Erholungswert oder das Orts- und Landschaftsbild "berührt sind", wie es wörtlich heißt.
Schon in der Anhörung zum Gesetzentwurf Anfang Juli hatte die Verwendung des rechtlich unklaren "Berührt"-Begriffs Kritik hervorgerufen. Es handle sich um eine "exzeptionelle Spezialregelung" zulasten von Windenergievorhaben, die bislang ohne Regelungsvorbild sei, merkte die Stiftung Umweltenergierecht in ihrer Stellungnahme an.
Die Umweltrechtler plädierten für eine Überarbeitung des Gesetzentwurfs und warnten vor überhasteter Verabschiedung. Auch ein mögliches Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission würde keine Eilbedürftigkeit auslösen, die einer Überarbeitung des Entwurfs im Laufe der nächsten drei Monate entgegenstehe, ist in der Stellungnahme zu lesen.
Am Donnerstag beklagten auch Grüne und Linke das parlamentarische Schnellverfahren und die Aufnahme unklarer Rechtsbegriffe. Des Weiteren kritisierten die beiden Oppositionsfraktionen den Verzicht auf Umweltverträglichkeits- und Artenschutzprüfungen.
Opposition befürchtet Ausbremsen der Energiewende
Für Lorenz Gösta Beutin von der Linksfraktion ist es falsch und nicht zielführend, wie die Koalition den Ausbau beschleunigen wolle. Das Gesetz berge zudem das Problem, dass der Windkraftausbau in den Gebieten ausgebremst werde, die nicht zu den Beschleunigungsgebieten gehören, sagte Beutin.
Auch Katrin Uhlig von den Grünen äußerte Zweifel, ob das schnelle gesetzgeberische Verfahren der Beschleunigung oder vielmehr dem Ausbremsen des Windausbaus diene.
Der Windbranchenverband BWE wusste am Donnerstag nicht so recht, ob er sich freuen oder ärgern sollte. Man begrüße es, dass – statt einer Teilumsetzung – die RED-III-Richtlinie für Windkraft an Land nun in einem Schritt in nationales Recht gegossen werde, kommentierte BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek den Gesetzesbeschluss.
Sie wies darauf hin, dass im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Erneuerbaren weiterhin als im überragenden öffentlichen Interesse liegend gelten. Die jetzige Anpassung weiche das überragende Interesse auf.
Windbranche kritisiert "faktische Sperrung des Außenbereichs"
Auch kritisierte die BWE-Chefin die "faktische Sperrung des Außenbereichs" nach Erreichen von Flächenzielen. Dies führe zum Beispiel für Industriebetriebe zu Problemen, die mit eigenen Windparks ihre Dekarbonisierung vorantreiben wollen. "Diese Erwägungen sind der RED-III-Umsetzung nicht nur sachfremd, sie stehen auch ihren Zielen entgegen", erklärte Heidebroek.
Inwieweit das wegfallende überragende öffentliche Interesse die Windkraftziele tatsächlich gefährdet, lässt sich aus heutiger Sicht nur schwer abschätzen. Das liegt vor allem daran, dass die Bundesländer erst 2032 die Vorgabe zu erfüllen haben, im Schnitt zwei Prozent der Landesfläche als Windenergiegebiete auszuweisen. Für 2027 ist dabei ein Zwischenziel von 1,4 Prozent vorgesehen.
Das Umweltbundesamt ermittelte in einer Mitte 2023 veröffentlichen Analyse, die Flächenziele von 1,4 und zwei Prozent reichten voraussichtlich aus, um den angestrebten Leistungswert für Windenergie an Land erreichen zu können. Dafür gibt das UBA 157.000 Megawatt bis 2035 an. Die Behörde plädierte dafür, dass der Bund die Entwicklung der wesentlichen Einflussgrößen für den Flächenbedarf regelmäßig überprüft.
Gerade in Bundesländern, die als Vorreiter bei Windkraft an Land gelten, könnte aber bald das Ende der Fahnenstange bei der Fläche erreicht sein.
CDU hält weiteren Windkraft-Ausbau in NRW für unzulässig
Mit dem Gesetz sorge man dafür, dass es insbesondere bei der Windenergie keinen "unkontrollierten Wildwuchs" mehr gebe, betonte Klaus Wiener von der Unionsfraktion am Donnerstag in seiner Rede. Seien die Flächenziele erreicht, wie zum Beispiel in seinem Heimatland Nordrhein-Westfalen, dann sei der weitere Ausbau außerhalb der Windenergiegebiete "schlicht unzulässig", stellte Wiener klar.
Der CDU-Abgeordnete nutzte die Gelegenheit für eine größere Abrechnung mit den erneuerbaren Energien. Man werde für "echte Marktbedingungen" im Bereich der Erneuerbaren sorgen, sagte Wiener. Es könne nicht sein, dass die Zahl der Tage mit negativen Strompreisen stetig zunehme, während die Windinvestoren von garantierten Abnahmepreisen profitierten.
Erneuerbare deckten den Energieverbrauch Deutschlands erst zu rund einem Fünftel, rechnete der Unions-Parlamentarier vor. Angesichts dessen werde ausgeblendet, dass der größere Teil des Energiebedarfs "aus anderen Quellen" komme. Das werde sich "auch perspektivisch nicht komplett ändern". Deswegen müsse man "frei von Ideologie" alle Arten von Energieerzeugung zulassen, forderte Wiener abschließend.
Welche Energiequellen er genau meinte, sagte der CDU-Abgeordnete nicht. Dass die Union jetzt aber erst einmal den Booster beim Ausbremsen der Windkraft angeworfen hat, ist nicht zu übersehen.
