Mitte September ging der "Energiewenderechner" offiziell an den Start. Das bereits im Mai präsentierte Online-Tool bietet ein virtuelles Bild des deutschen Stromsystems, heruntergedimmt auf Kommunen und Landkreise, auf jede Windkraftanlage, auf Bebauung – und das zusammen mit den Daten zu Stromerzeugung und ‑bedarf, zum Wetter und anderem mehr.
Wer Zugang hat, kann seine kommunale oder regionale Energiewende bis 2045 simulieren. Entwickelt wurde das Tool von Fachleuten des Erneuerbaren-Verbandes BEE sowie des Fraunhofer-Instituts für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik (IEE) in Kassel.
Für Matthias Stark vom BEE stellt die Energiewende eine "Maschine" dar, eine mit Zehntausenden regionalen Zahnrädern, einige davon groß, andere klein, einige flexibel und andere wiederum starr.
Greifen die Zahnräder aber nicht ineinander, gebe es "Reibungsverluste", so Stark. Die zeigten sich dann in Netzengpässen, einem teuren Netzausbau oder im Redispatch, also dem Abregeln von Ökostrom, den das Netz nicht aufnehmen kann. Genau diese Verluste zu verhindern, sieht Stark als die Aufgabe des Energiewenderechners an.
Größter Umbau der "Strom-Maschine" steht bevor
Bis zu eintausend Rechnerzugänge sollen derzeit geschaltet werden können. Mehr gibt die verfügbare Rechnerkapazität nicht her. Als Nutzer haben BEE und IEE Betreiber, Projektierer, Verbände, Stadtwerke, Energieagenturen, Behörden, Institute, Stiftungen, Finanzierer und Dienstleister im Blick – und politische Entscheidungsträger.
Zu denen zählen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Ihnen könnte in den kommenden Wochen der engpass- und verlustmindernde Energiewenderechner eine echte Hilfe sein. Seit gestern befasst sich das Parlament mit den Gesetzesvorlagen zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2027) sowie zum sogenannten Netzpaket.
Beide Vorhaben sind der größte Umbau der Strom-"Maschine" seit dem ersten EEG vor mehr als 20 Jahren. Gemessen daran ist der Zeitplan für die Bundestagsberatungen erstaunlich eng gestrickt.
Nach der gestrigen ersten Lesung sind Ausschuss-Anhörungen geplant für den 5. Oktober (EEG-Reform) sowie für den 7. Oktober (Netzpaket). Schon am 16. Oktober – nach gerade drei Wochen Beratungszeit – sollen beide Gesetze beschlossen sein.
Erneuerbaren-Branche erreichte bisher keine Zugeständnisse
Damit die Abgeordneten noch einmal in sich gehen, bevor sie die Hand heben, rief die Erneuerbaren-Branche für den 9. Oktober zu einer großen Demo vor dem Reichstag auf. Mit den Gesetzen drohe ein erheblicher Einbruch beim Ausbau der Erneuerbaren, wird befürchtet.
Weiter fordert die Branche nach wie vor, die Einspeisevergütung für kleine Solaranlagen bis 25 Kilowatt sowie für Wasserkraft nicht zu streichen – oder, wenn das nicht zu verhindern ist, nur eine moderate Absenkung vorzunehmen.
Statt jährlich nur 500 Megawatt Biomasse-Anlagen neu auszuschreiben, verlangt die Branche unverändert ein fünffaches Volumen von 2.500 Megawatt.
Seit das Wirtschaftsministerium im Mai die beiden Referentenentwürfe vorlegte, haben die Erneuerbaren-Branche und ihre Verbündeten allerdings keinerlei substanzielle Zugeständnisse erreicht. Die Abgeordneten avancieren so zur letzten Hoffnung gegen das hartleibige Haus von Katharina Reiche (CDU).
Redispatch-Vorbehalt bleibt zentraler Kritikpunkt
Zentrales Ärgernis für die Erneuerbaren-Branche ist nach wie vor der sogenannte Redispatch-Vorbehalt. Aktuell sieht das Netzpaket vor, erneuerbare Erzeuger für abgeregelten Strom nicht mehr zu entschädigen, wenn im Vorjahr der Anteil dieses Stroms im Netzgebiet fünf Prozent erreichte.
Zwar fordert die Branche weiter, den Redispatch-Vorbehalt gänzlich zu streichen. Ein Kompromiss, mit dem sie leben könnte, soll aber sein, die Grenze auf zehn Prozent der jährlich abgeregelten Strommenge heraufzusetzen.
In dem Punkt goss das Wirtschaftsministerium dieser Tage noch Öl ins Feuer. Es ließ von der Beratungsfirma E‑Bridge Consulting in Bonn eine Netzanalyse erstellen, laut der die Fünf-Prozent-Abregelungsgrenze eine nur sehr begrenzte Wirkung habe.
Bundesweit wären von echten Kapazitätslimits nur fünf bis sechs Prozent der Umspannwerke betroffen, schreibt E‑Bridge. Das ruft Widerspruch hervor.
So wird bemängelt, dass die Datenbasis für die E‑Bridge-Analyse vor allem aus dem Jahr 2024 stammt, einem windschwachen Jahr. Auch habe es seitdem einen starken Ausbau von Windkraft und Photovoltaik gegeben. Das Jahr 2024 als Maß zu nehmen, verzerre so das Bild.
Darüber hinaus wird kritisiert, dass E‑Bridge alle 3.000 Umspannwerke in Deutschland in die Betrachtung einbezog, obgleich 45 Prozent dieser Anlagen in städtischen Räumen stünden. Dort gebe es bekanntlich so gut wie keine Erzeugung aus Windenergie oder großer Photovoltaik.
"Die Ergebnisse der E‑Bridge-Studie für das Einzeljahr 2024 verharmlosen die realen Flächeneffekte des Redispatch-Vorbehalts für Neuanlagen", bilanzierte BEE‑Präsidentin Ursula Heinen-Esser.
Ausgang der Beratungen im Bundestag unklar
Als wäre der Vorbehalt nicht genug, werden die Erträge der Windkraft künftig auch noch von der geplanten Begrenzung der Wirkleistung bedroht. Mit der sogenannten systemdienlichen Anschlussleistung (SAL) sollen laut Gesetzestext die Strom-Einspeisespitzen gekappt werden.
Aktuell sieht die SAL vor, die Einspeisung auf 280 Watt pro Quadratmeter Fläche, die der Wind-Rotor überstreicht, zu begrenzen. Nach Angaben des Windverbandes BWE haben drei Viertel der fast 7.900 aktuell genehmigten, aber noch nicht errichteten Anlagen eine Flächenleistung von mehr als 280 Watt pro Quadratmeter – ihr Betrieb und ihre Erträge wären damit von der Wirkleistungsbegrenzung betroffen.
Zwar betrifft die SAL die schon laufenden Anlagen nicht, aber eben diejenigen, die bereits unter anderen Bedingungen genehmigt wurden. Die Branche macht deswegen auch rechtliche Bedenken geltend.
Wie sich Redispatch-Vorbehalt und SAL zusammen auf den Windausbau auswirken, ist völlig unklar – genauso wie sich im Bundestag die Kräfteverhältnisse in den Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD bei EEG-Reform und Netzpaket gestalten. So zeichnet sich ein wahrer Showdown bei den beiden Stromgesetzen ab.
Kein neues EEG heißt keine neuen Ausschreibungen
Trotz der absehbar geringen Chancen, das EEG 2027 wie das Netzpaket substanziell noch zu verbessern, unterstützt die Erneuerbaren-Branche den engen Zeitplan. Bis 16. Oktober müssten beide Gesetze unter Dach und Fach sein, argumentiert die Branche, damit genügend Zeit bleibe, bei der EU die beihilferechtliche Genehmigung fürs EEG 2027 zu bekommen.
Hintergrund dessen ist: Ohne geltendes EEG können zwar ungeförderte Balkonkraftwerke neu ans Netz gehen, aber keine neue Erzeugung aus Wind, Sonne oder Biomasse, die sich in den Ausschreibungen um die EEG-Förderung bewerben müssen.
Besonders die Windkraftbranche hat offenbar ein enormes Interesse daran, dass das EEG 2027 rechtzeitig in Kraft tritt. Bundesweit sind laut den Angaben derzeit 3.000 neue Windanlagen mit zusammen 18.500 Megawatt Leistung genehmigt – diese Anlagen stünden sonst ohne Zuschlag und damit ohne feste Vergütung da.
Im November gibt es zwar noch eine Ausschreibung, aber nur über 2.500 Megawatt. Für 2027 plant der EEG-Entwurf dagegen, 15.000 Megawatt Windkraft an Land auszuschreiben. Im schlechtesten Fall könnte es schon jetzt mehr als ein Jahr dauern, bis ein Zuschlag da ist und die Anlage gebaut werden kann.
Erneuerbaren-Branche bisher ohne Plan B
Ähnliches gilt für große Freiflächen-Photovoltaik. Dort sollen kommendes Jahr 14.000 Megawatt ausgeschrieben werden.
Selbst wenn sich das Inkrafttreten des neuen EEG um nur wenige Monate verzögern sollte, befürchtet die Erneuerbaren-Branche wegen der fehlenden Ausschreibungen dann einen echten Fadenriss.
Allerdings ist sie durch den enormen Überhang an Genehmigungen offensichtlich auch erpressbar. Das wissen natürlich die Verhandler in den Ministerien und Abgeordnetenbüros.
Entsprechend ist bislang nicht einmal die Rede davon, den politischen Zusammenhang von EEG-Reform und Netzpaket aufzulösen. Der ist hausgemacht. Die EU verlangt im Kern nur, ab 2027 ins EEG einen Rückzahlungsmechanismus aufzunehmen, sodass Erlöse am Strommarkt, die höher sind als die EEG-Vergütung, von den Unternehmen zurückzuzahlen sind.
Das Netzpaket könnte warten, allein schon deswegen, weil die Regierung noch Neuregelungen für die Verteilnetze plant.
Kritiker werfen Teilen der Erneuerbaren-Branche hier zu Recht vor, sie habe sich zu sehr darauf verlassen, dass es mit der gewohnten EEG-Förderung immer so weitergeht, und habe nun keinen Plan B in der Schublade.
Jetzt bleibt maßgeblichen Teilen der Branche offensichtlich nur noch die Wahl zwischen Pest und Cholera – Knebelgesetze à la Reiche oder Ausfall der EEG-Vergütung. Für solche verzwickten Lagen hält auch der intelligenteste Energiewenderechner keine Lösung parat.
