Wissen Sie schon, was Sie Anfang 2029 machen werden, in zweieinhalb Jahren? Einige unter den Aufreger-Medien scheinen das genau zu wissen.

Ab 2029 müssten Millionen Eigner privater Solaranlagen deutlich mehr für ihren Stromanschluss zahlen, lauten derzeit die Schlagzeilen.

 

Der Anlass dafür: Vor ein paar Tagen veröffentlichte die Bundesnetzagentur – nein, keinen verbindlichen Beschluss, sondern einen, wie sie selbst schreibt, "vorläufigen Zwischenstand" einer Reform der "Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom", auch als Agnes bekannt.

Den Reformprozess hatte die Behörde im vergangenen Jahr gestartet. Diesen Sommer sind Konsultationen geplant – mit Verbänden, Unternehmen und so gut wie allen, die mit dem Stromnetz zu haben. Erste Entscheidungen zu Agnes will die Bundesnetzagentur Ende des Jahres bekannt geben, die letzten womöglich erst Mitte der 2030er Jahre. Ein Langfrist-Projekt also. 

Was die Sache unübersichtlich macht: Agnes gehört einem Dreigestirn aktueller Strompolitik an. Erstens ist da die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).

Dabei will das Wirtschaftsministerium kleineren Solaranlagen ab 2027 die Einspeisevergütung streichen. Windkraft soll dann über Contracts for Difference (CfD) gefördert werden. Übergewinne müssten künftig ans EEG-Konto zurückfließen. 

Einnahmen von 37 Milliarden Euro werden neu justiert

Das zweite Gestirn ist das sogenannte Netzpaket. Mit dem sollen künftig die Netzbetreiber letztlich darüber entscheiden, wo und wie viele Erneuerbaren-Anlagen hinzukommen. Zentrales Instrument dafür soll der sogenannte Redispatch sein. Vereinfacht gesagt: Wo heute schon ein bisschen Ökostrom abgeregelt wird, weil er nicht mehr ins Netz passt, gibt es künftig weniger bis gar keinen Ausbau. 

Luftaufnahme eines landwirtschaftlichen Betriebs mit Maisfeldern, Biogasanlage, Windkraftanlagen und Photovoltaik auf den Dächern der Ställe.
Die Bundesnetzagentur soll das Tun und Lassen im Netz überwachen und regeln. In der jetzigen Phase der Energiewende ist das hochpolitisch. (Bild: Freddy Ostenfeld/​Shutterstock)

In diese Konstellation kommt jetzt noch mit Agnes die Reform der Netzentgelte. Einnahmen von jährlich 37 Milliarden Euro gilt es neu zu justieren.

Die Bundesnetzagentur kann die Hände nicht einfach in den Schoß legen. Denn zum 31. Dezember 2028 tritt die bestehende Stromnetzentgeltverordnung aufgrund eines aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs außer Kraft.

Das Urteil erging, weil Bundesregierungen die Unabhängigkeit der Netzagentur zu wenig geachtet haben. Mit dem Urteil steckt die Behörde aber auch in der Zwickmühle. Sie hat viel Spielraum bei der Gestaltung der Entgelte, kann aber die Probleme von Strombranche und Netzen nicht beiseiteschieben. 

Behördenchef beklagt zu viele Ausnahmen bei Netzentgelten

Klaus Müller, der Chef der Bundesnetzagentur, warb deswegen letzte Woche bei einem Netzgipfel der beiden großen Erneuerbaren-Verbände BEE und BWE um Verständnis für Agnes.

Deutschland habe ein Energiesystem, so Müller, bei dem Kosten nicht da vereinnahmt würden, wo sie anfallen. Und immer, wenn Kosten nicht da vereinnahmt oder bepreist werden, wo jemand Kosten produziert, sei das System schief, umschrieb der Behördenchef die Lage.

Auch gebe es, so Müller, bei den Netzentgelten immer mehr Ausnahmen – dadurch werde die Finanzierungsbasis immer instabiler. Diejenigen, für die keine Ausnahmen gelten, müssten dann immer mehr zahlen, erklärte Müller weiter. 

Zu den Ausnahmen, die für Schieflage sorgen, gehören nach Ansicht der Bundesnetzagentur die sogenannten Prosumer. Haushalte also, die eine eigene Solaranlage nutzen und diese oft mit einem Stromspeicher kombinieren.

Damit lassen sich bis zu 70 Prozent des im Haushalt verbrauchten Stroms selbst decken. In diesem Fall werden aber nur für die restlichen 30 Prozent Netzentgelte fällig.

"Die meisten Prosumer brauchen das Netz"

Solare Eigenversorgung sei gut für die Energiewende, lobte Klaus Müller auf dem Netzgipfel. Er habe bisher aber noch keine Prosumer getroffen, die sich tatsächlich das ganze Jahr über vom Netz abkoppeln können, ausgenommen die wenigen, die ganz autark seien.

Auch Prosumer wollten es in der Regel zu bestimmten Tages- und Jahreszeiten in ihrem Haus hell und warm haben, so Müller. Dazu brauche man eben auch Strom aus dem Netz, und dieses müsse so ausgebaut sein, dass auch im Oktober, November, Dezember, Januar und Februar ausreichend Strom vorhanden ist.

Zwei Starkstrom-Masten stehen scheinbar schief in der Landschaft, weil sie von schräg unten aufgenommen wurden.
Es gibt eine finanzielle Schieflage im Stromnetz, da sind sich viele einig – nicht aber in der Frage, wo und wie das zu ändern ist. (Bild: Werner Spremberg/​Shutterstock)

Um die Schieflage zu korrigieren, sollen die Prosumer-Haushalte im Zuge von Agnes einen höheren Grundpreis für ihren Strom zahlen. Die zusätzlichen Kosten werden dabei lokal unterschiedlich ausfallen und voraussichtlich unter 100 Euro im Jahr betragen, schreibt die Bundesnetzagentur zu ihrem vorläufigen Zwischenstand.

Klaus Müller findet den Vorschlag fair, angemessen und sachgerecht. Schließlich können sich die Prosumer jederzeit darauf verlassen, dass eine Versorgung aus dem Netz zur Verfügung steht, wie er auf den Netzgipfel betonte.

Ausgenommen davon bleiben Nutzer von Steckersolargeräten, den sogenannten Balkonkraftwerken, das hat die Bundesnetzagentur schon klargestellt.

Solarbranche lehnt höheren Grundpreis für Prosumer ab

Die Solarbranche kritisiert den höheren Grundpreis heftig. Er belaste Solaranlagenbetreiber erheblich, schaffe aber keine Anreize für einen netzdienlichen Einsatz von Batteriespeichern, erklärte der Branchenverband BSW Solar.

Kämen noch elektrische Verbraucher wie E‑Auto oder Wärmepumpe zum Einsatz, könne durch die Nutzung von Solaranlage und Batteriespeicher die bestehende Netzinfrastruktur sogar effizienter genutzt und der Netzausbaubedarf durch Prosuming reduziert werden, heißt es weiter.

Für besonders problematisch hält der Solarverband, dass die Kosten für Betreiber von Solaranlagen bereits durch andere Vorgaben gestiegen seien. Die Überlegungen des Bundeswirtschaftsministeriums, die Einspeisevergütung für neue Solarstromanlagen auf Gebäuden ab 2027 weiter zu reduzieren oder ganz abzuschaffen, kritisiert der BSW Solar. 

Das Dreigestirn lässt grüßen. Allerdings gilt der Wegfall der Vergütung nur für Anlagen, die neu ans Netz gehen. Agnes hingegen betrifft alle. Die doppelte Belastung gilt also nur für einen Teil der Prosumer.

Möglicherweise lassen sich Photovoltaik, Speicher und andere Verbraucher wie Wärmepumpen netzdienlich kombinieren. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass diese Haushalte meist ebenso aufs Netz angewiesen sind, aber zu dessen Finanzierung weniger beitragen.

Haushaltsstrompreis bleibt in Grund- und Arbeitspreis geteilt

Die Mehrkosten werden dabei zu einem erheblichen Teil von den Haushalten getragen, die ausschließlich vom Strom aus der Steckdose leben. Für diese rund 40 Millionen privaten Haushalte ändere sich mit Agnes im Kern nichts, hebt die Bundesnetzagentur hervor.

Die Frage ist, ob das eine gute Nachricht ist. Zum einen werden die von diesen Haushalten zu zahlenden Netzentgelte kaum sinken, zum anderen bleibt für diese übergroße Mehrheit der Strom umso teurer, je weniger sie verbrauchen. Das liegt daran, dass in Deutschland der Strompreis in einen Grundpreis für den Netzanschluss und einen Arbeitspreis für die verbrauchten Kilowattstunden aufgeteilt wird. 

Der Stromzähler zeigt 3108,7 Kilowattstunden an.
Die Zähler werden ausgetauscht, das Abrechnungsprinzip bleibt. (Bild: Claudia Nass/​Shutterstock)

Dabei wird es mit Sicherheit bleiben. In der Ausgestaltung dieses Modells verfügen Verteilnetzbetreiber jedoch über Spielräume, sodass Höhe und Erlösanteile der einzelnen Komponenten zwischen Netzgebieten variieren, hält die Umweltorganisation Germanwatch in einer Stellungnahme zu Agnes fest.

Zudem sei in den letzten Jahren ein Trend zu steigenden Grundpreisen zu beobachten. So habe sich der zu zahlende Betrag zwischen 2019 und 2025 im Schnitt von 40 auf 73 Euro pro Jahr nahezu verdoppelt. Der maximal erhobene Grundpreis sei im gleichen Zeitraum von 105 auf 200 Euro gestiegen, so Germanwatch. 

Von anderen Reformüberlegungen bei Agnes hat sich die Bundesnetzagentur aber bereits verabschiedet, etwa davon, bereits Anfang 2029 von allen Batteriespeichern Netzentgelte zu verlangen.

Heimspeicher sind davon bereits generell ausgenommen. Bei größeren Speichern sollen die Entgelte erst fällig werden, wenn eine für sie geltende Sonderregelung im Energiewirtschaftsgesetz ausläuft.

Auch regionale Schieflage bei Netzentgelten bleibt

Weitgehend unangetastet bleiben mit Agnes offenbar auch die regionalen Ungerechtigkeiten bei den Netzentgelten. In Regionen im Norden und Osten mit einem höheren Erneuerbaren-Anteil sind die Netzentgelte bekanntlich deutlich höher als im Westen oder Süden. Müller bezifferte den Umfang dieser EEG-Kostenwälzung auf 2,7 Milliarden Euro.

Nach hinten verschoben wird bei Agnes auch die Einführung dynamischer Netzentgelte. Wer Strom unbedingt dann durchs Netz schicken will, wenn dieses bereits "voll" ist, soll künftig mehr zahlen. Solche Preissignale könnten den Redispatch-Bedarf verringern, ist die Bundesnetzagentur überzeugt. Sie plant die Einführung aber nicht vor 2032, wie es auf dem Netzgipfel hieß.

Die größte Sorge der Erneuerbaren-Branche bei Agnes sind jedoch offensichtlich nicht die Prosumer-Probleme, sondern die Absicht der Bundesnetzagentur, künftig alle Stromerzeugungsanlagen an der Netzfinanzierung zu beteiligen.

Bisher genießen Kraftwerke das Privileg, keine Netzentgelte zu zahlen, obwohl sie ohne Netz den Strom gar nicht loswürden. Künftig sollen die Erzeuger durch einen "begrenzten jährlichen Kapazitätspreis zur Finanzierung der Netze beitragen", schreibt die Bundesnetzagentur.

Branche würde lieber zuerst das Netz digitalisieren

Dieses Einspeiseentgelt werde zu Beginn voraussichtlich bei vier bis sieben Euro pro installiertem Kilowatt und Jahr liegen. Damit lassen sich nach den Angaben bis zu zwei Milliarden Euro vereinnahmen. Ausnahmen sagt die Behörde bereits für Bestandsanlagen zu, und zwar auch für 20 Jahre bei einer Inbetriebnahme, bevor die entsprechende Agnes-Regelung gilt. 

Auch für dieses Einspeiseentgelt gilt freilich, dass sich die Erneuerbaren-Branche derzeit um andere Themen noch deutlich größere Sorgen macht.

Im Moment habe sie das Gefühl, dass nur darum gehe, bestimmte, auch ideologische Vorstellungen durchzusetzen, erklärte BEE‑Präsidentin Ursula Heinen-Esser auf dem Netzgipfel. So sei das Netzpaket dazu da, den Ausbau der Erneuerbaren tatsächlich abzubremsen, und stelle keinen Anreiz für die Netzbetreiber dar, voranzukommen.

In diesem Zusammenhang finde sie es auch eher deprimierend, sagte Heinen-Esser, dass 2026 viele Stromnetze immer noch analog statt digital gefahren werden. Ihr großer Wunsch sei, dem Netzpaket ein Digitalisierungspaket voranzustellen.

 

Ursula Heinen-Esser lobte die Bundesnetzagentur dafür, bei Agnes bereits von einigen Punkten abgerückt zu sein. Auch seien die Debatten zu den sich abzeichnenden Mehrfachbelastungen für Stromeinspeiser noch nicht beendet. Hier bescheinigte die BEE‑Präsidentin der Bundesnetzagentur ausdrücklich, mit Agnes einen "echten Dialogprozess" auf die Schiene gesetzt zu haben.

Man darf sicher sein: Der Dialog wird noch einiges an Vorschlägen oder Ideen produzieren, die gute Schlagzeilen abgeben – egal, ob es dann so kommt oder nicht.

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