Ein Monteur ist mit der Installation einiger Solarmodule auf einem Hausdach beschäftigt.
Kleine Solarstromanlagen, die aus der EEG-Förderung fallen, bekommen große Probleme und werden möglicherweise abgebaut. (Foto: Travelfoto/​Shutterstock)

Vor der Anhörung zum EEG 2021 im Bundestags-Wirtschaftsausschuss am Mittwoch erhöht die Solarbranche noch einmal den Druck auf die Politik.

Bleibt es bei den Regelungen, die der Regierungsentwurf für die sogenannten Ü20-Anlagen vorsieht, droht demnach bis 2030 bis zu 447.000 noch funktionsfähigen Solarstromanlagen das Aus. Das ist ungefähr jede fünfte der hierzulande installierten Anlagen. Davor warnt ein für heute zur Veröffentlichung angekündigtes Gutachten des Bonner Beratungsunternehmens EUPD Research im Auftrag der Solar- und Speicherbranche.

Die Marktforscher haben sich angeschaut, wie sich der Entwurf der EEG-Novelle auf Anlagengrößen zwischen drei und 100 Kilowatt auswirkt, und vier Möglichkeiten des Weiterbetriebs bewertet: 100-prozentige Einspeisung, Eigenverbrauch mit teilweiser Einspeisung ohne und mit Speicherkauf sowie letzteres mit E-Autos.

Eingang fanden dabei die Kosten für technische Ertüchtigung – Wechselrichter, Speicherkauf, Messtechnik –, diverse Abgaben wie die auf den Eigenverbrauch zu zahlende EEG-Umlage sowie die Entwicklung des Strompreises.

Mehr als zwei Drittel der älteren Anlagen bedroht

Die Ergebnisse sind ziemlich ernüchternd. Danach lohnen sich Ü20-Anlagen mit einer Nennleistung von bis zu 20 Kilowatt ab 2021 nicht mehr.

Weil kleinere Anlagen in den Anfangszeiten des EEG dominierten, werden sich von den insgesamt etwa 630.000 Photovoltaikanlagen, die von 2021 bis 2030 aus der Förderung fallen, bis zu 447.000 nicht mehr wirtschaftlich betreiben lassen, rechnet die Studie vor. Das sind mehr als zwei Drittel.

Angesichts dessen ist sich Martin Ammon von EUPD Research sicher, dass die Mehrzahl der Betreiber ihre Ü20-Solaranlagen abschalten wird. Besonders belastend seien die mit der EEG-Novelle geplanten Auflagen zum Einbau teurer Messtechnik sowie die vorgesehene Zahlung einer anteiligen EEG-Umlage auf den selbst verbrauchten Solarstrom.

Das Gutachten rechnet hier auch aus, wie sich eine Verringerung oder ein Wegfall der EEG-Umlage auf Eigenverbrauch sowie der Kosten zum Einbau von Zählern und intelligenter Messtechnik auf die Rentabilität auswirkt.

Werden dabei nur die Zähler- und Smart-Meter-Kosten verringert, wird der Kauf eines Stromspeichers noch nicht rentabel – dieser ist für die Betreiber erst dann gewinnbringend, wenn auch die EEG-Umlage auf den eigenerzeugten Strom entfällt.

Ohne Eigenverbrauch rentiert sich Weiterbetrieb nicht

Ganz in die Röhre schauen übrigens die Ü20-Anlagen, die weiter allen erzeugten Strom einspeisen wollen. Da diese insbesondere nicht von den Entlastungen beim Eigenverbrauch profitieren, sind sie ganz auf die Entwicklung des Börsenstrompreises angewiesen.

Auch wenn die Netzbetreiber, wie im EEG-Entwurf vorgesehen, den Strom dann zum Marktwert abnehmen würden, "dürfte dies in der Regel nicht ausreichen, um eine wirtschaftliche Betriebsführung von ausgeförderten Solaranlagen zu ermöglichen", erläutert Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer beim Bundesverband Solarwirtschaft (BSW), gegenüber Klimareporter°.

Seiner Auffassung nach bedarf es nun einer "weitgehend barriere- und kostenfreien Umstellung auf anteiligen Eigenverbrauch des Solarstroms sowie einer Befreiung von der EEG-Umlage wie von der EU vorgesehen".

Der Bundestag, so Körnig, müsse einen "barrierefreien Weiterbetrieb" ausgeförderter Solaranlagen gewährleisten und den Gesetzentwurf entsprechend überarbeiten.

Rückendeckung aus der Politik

Rückendeckung erhält die Solarstrombranche inzwischen, wie der BSW in einer Erklärung anmerkt, vom Bundesrat und "zahlreichen Bundestagspolitikern der großen Koalition".

Ende Oktober hatte die Länderkammer den Bundestag mehrheitlich aufgefordert, Solarstromanlagen mit bis zu sieben Kilowatt Nennleistung von der Einbaupflicht für intelligente Messsysteme zu befreien und den Selbstverbrauch von Solarstrom bei einer Anlagenleistung von bis zu 30 Kilowatt von der Zahlungspflicht für die EEG-Umlage zu verschonen.

Carsten Körnig begrüßt gegenüber Klimareporter° auch das jüngst bekannt gewordene Papier einer Gruppe von Unionsabgeordneten, in dem diese den Eigenverbrauch des Ökostroms vor die Einspeisung stellen.

Inzwischen würden sich nicht mehr nur Umweltpolitiker, sondern auch die Mehrheit der Wirtschaftspolitiker in Bund und Ländern dafür aussprechen, den Eigenverbrauch nicht länger zu diskriminieren, betont er.

"Wie ernst es ihnen wirklich ist, werden sie jetzt im Rahmen der aktuellen EEG-Novelle unter Beweis stellen müssen", sagt Körnig. Noch sei es zu früh, um Entwarnung zu geben.

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