Das Bundesministerium für Verkehr ist bekanntlich Träger einer besonderen politischen Kultur. Die trieb eine besondere klimapolitische Blüte, die der Bundesrechnungshof im vergangenen Monat aufdeckte.

Der Bericht des Rechnungshofs zum Bundeshaushalt 2025 fand meist nur insofern Aufmerksamkeit, als er die Mittelverschwendung beim Ausbau der Moselschleusen oder die Anschaffung untauglicher Smartphones für den Zoll kritisiert.

In einem Kapitel seiner "Bemerkungen 2025" widmet sich der Bundesrechnungshof aber auch der Frage, wie es um die klimaneutrale Verwaltung steht, ein Ziel aus dem Bundes-Klimaschutzgesetz von 2019. Der wenig beachtete Paragraf 15 des Klimagesetzes schreibt für die Bundesverwaltung und ihre Einrichtungen das Erreichen der "Klimaneutralität" bereits für das Jahr 2030 vor, also ursprünglich innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren.

Sechs Jahre davon sind bereits verstrichen, die Ressorts müssten also mittlerweile einiges vorzuweisen haben. Seltsamerweise schaut aber weder die eigens zur Unterstützung von Paragraf 15 eingerichtete Koordinierungsstelle Klimaneutrale Bundesverwaltung den Ressorts auf die Finger noch interessiert sich die jeweilige Opposition im Bundestag dafür. 

Bild: Wuppertal Institut

Jochen Luhmann

studierte Mathematik, Volks­wirtschafts­lehre und Philosophie und promovierte in Gebäude­energie­ökonomie. Er war zehn Jahre als Chef­ökonom eines Ingenieur­unternehmens und 20 Jahre am Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie tätig. Er ist im Beirat der Vereinigung Deutscher Wissen­schaftler und dort Mitglied der Studien­gruppe Europäische Sicherheit und Frieden.

Ab 2030 schreibt das Klimaschutzgesetz für die Bundesverwaltung vor, die Lücke zwischen dem selbst erreichten Stand der Emissionsreduktion und der vollen Klimaneutralität durch Zukauf von CO2-Zertifikaten Dritter zu schließen und so ungefähr die Netto-Null zu erreichen.

Ein Ressort, das die Zehn-Jahres-Frist bis 2030 nicht oder unzureichend nutzt, um im eigenen Kontext durch Energieeffizienz und erneuerbare Energien Emissionen einzusparen, programmiert damit unnötig hohe Kosten durch den Zertifikate-Ankauf ab 2031.

In seinem Bericht schaute der Bundesrechnungshof praktisch in die Höhle des Löwen, also in die Planung des entsprechend beleumundeten Bundesverkehrsministeriums. Die schlichte Frage nach dem Stand der Vorbereitungen auf die anzustrebende Klimaneutralität erwies sich dabei als ein Griff ins Leere.

Bei dem über mehrere Legislaturperioden von der CSU und zuletzt von der FDP geführten Verkehrsministerium handelt es sich offenbar um ein besonders "auf Widerspruch gebürstetes" Ressort der Bundesregierung. Wer wissen will, wie es um die Bindung eines Ministeriums an geltendes Recht, also an Vorgaben des Parlaments, steht, kann hier als Bürger viel lernen.

So teilte das Verkehrsministerium dem Rechnungshof auf seine Anfragen hin mit, dass es das rechtlich für 2030 vorgegebene Klimaziel frühestens 2045 erreichen könne, wie auf Seite 109 des Berichts nachzulesen ist.

Nicht-Können oder Nicht-Wollen?

Zur Begründung führte das Ministerium demnach beispielhaft an: Es gebe bei der ihm nachgeordneten Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes einen hohen Bestand an energetisch nicht sanierten Gebäuden sowie an Schiffen, die überwiegend mit Diesel betrieben würden.

Der Rechnungshof bohrte nach und versuchte den strukturellen Gründen für die klimaschützerisch defätistische Haltung im Ministerium nachzugehen. Das Ergebnis ist, kurz gesagt: Es geht nicht um Nicht-Können, sondern eindeutig um Nicht-Wollen.

Ein Binnenschiff mit Schüttgut in einer Schleuse.
Schleusen und Binnenschiffe im eigenen Verantwortungsbereich auf die gesetzlich vorgeschriebene Klimaneutralität vorbereiten? Können wir nicht, sagt das Bundesverkehrsministerium. (Bild: Heide Pinkall/​Shutterstock)

Zitat aus dem Rechnungshof-Bericht: "Das Bundesverkehrsministerium führte aus, seinen Geschäftsbereich klimaneutral umzubauen, sei teuer und unwirtschaftlich. Daher setze es seine personellen und finanziellen Ressourcen nicht für den Umbau zur Klimaneutralität ein. Vielmehr erwarte es hierfür zusätzliche Haushaltsmittel. Anderenfalls müsse es seine originären Aufgaben vernachlässigen." 

Anders formuliert: Das Verkehrsressort spielt Poker mit dem Bundestag, der Legislative. Potenziale, um Energie einzusparen oder klimafreundlichen Strom selbst zu erzeugen, lässt das Ministerium ungenutzt.

So ließ das Verkehrsministerium, legt der Rechnungshof-Bericht offen, beispielsweise untersuchen, wie am Mittellandkanal Strom erzeugt und zum Betrieb der Pumpen an den Schleusen genutzt werden könnte. Die Ergebnisse hat das Ministerium dann aber nicht verwendet, wie es heißt. Die Begründung: Es gebe keinen gesetzlichen Auftrag, Strom im großen Umfang selbst zu erzeugen. Zudem fehlten die Ressourcen, um die Ergebnisse auszuwerten und zu nutzen.

Gleichzeitig lässt das Bundesverkehrsministerium – unbeirrt vom gesetzlichen Auftrag – weiterhin Schiffe anschaffen, die mit Diesel betrieben werden, und das bei einer Nutzungszeit neuer Schiffe von mehreren Jahrzehnten.

Indizien für Untreue

Ob mit einem solchen Beschaffungsverhalten der Tatbestand der Untreue nach Paragraf 266 des Strafgesetzbuches erfüllt ist, hat der Bundesrechnungshof nicht geprüft. Indizien dafür sind aber offenkundig.

So priorisiert das Bundesverkehrsministerium laut seiner im Bericht wiedergegebenen Aussage die klimaneutrale Organisation seiner Verwaltung nicht. Die rechtliche Verpflichtung nach Paragraf 15 des Klimaschutzgesetzes sei mit anderen Vorschriften wie der Bundeshaushaltsordnung abzuwägen – dabei kommt das Ministerium offenbar zum Ergebnis, die gesetzliche Klimavorgabe für irrelevant zu erklären.

 

So einfach lässt das der Bundesrechnungshof dem Ministerium aber nicht durchgehen. Es teilt dem Minister klipp und klar mit, die Klimaschutzziele seien seinem Haus gesetzlich vorgegeben. "Damit steht das 'Ob' fest. Über das 'Wie' kann das Bundesministerium für Verkehr noch entscheiden", betont der Rechnungshof. Dazu müsse es untersuchen, wie es die Klimaziele wirtschaftlich erreichen kann.

 

Der Bundesrechnungshof fordert das Verkehrsministerium weiter auf, den Wandel zur klimaneutralen Verwaltung "aktiv und wirtschaftlich zu gestalten". Hierfür müsse es unverzüglich eine Strategie entwickeln.

Der Sinn von Paragraf 15 des Klimagesetzes ist, dass der Bund beim Klimaschutz, einem Gemeinschaftsgut, eine Vorbildfunktion übernimmt. Doch was das Bundesverkehrsministerium hier als Vorbild bietet, ist desaströs. Will es den skeptischen Bürgern zeigen: So geht Rechtsstaat?